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PraxisNachrichten
Gut informiert über alles, was für Ihre Praxis wichtig ist.
Zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im EBM wird das Budget noch für dieses Jahr aufgestockt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und seine jährliche Überprüfung der Mengenentwicklung humangenetischer Leistungen abgeschlossen.
Qualitätszirkel dienen dem kollegialen Austausch in moderierten Arbeitskreisen und sind als Fortbildung anerkannt. Zur Gründung eines eigenen Qualitätszirkels ist jetzt ein kurzes Video erschienen, das in wenigen Minuten die wichtigsten Punkte veranschaulicht.
Die elektronische Patientenakte ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Ärzte übermitteln Befundberichte oder Arztbriefe wie bisher an den weiterbehandelnden Kollegen – beispielsweise mit dem Kommunikationsdienst KIM. Neu ist, dass sie diese Unterlagen zusätzlich in die ePA einstellen.
Firewall, Virenschutz, Updates, Backups und sichere Passwörter sind Beispiele für grundlegende Maßnahmen, um die IT-Infrastruktur der Praxis zu schützen. Wichtig ist zugleich das Sicherheitsbewusstsein des Praxisteams zu schärfen. So lassen sich Datenverluste und die häufigsten Sicherheitsrisiken vermeiden. Was für einen Basis-Schutz der IT-Infrastruktur notwendig ist und wie Praxen hierbei vorgehen können, stellen wir im zweiten Teil unserer Serie vor.
Noch mehr Informationen für den Praxisalltag bietet der neue Internetauftritt der KBV. Die Informationsplattform wurde komplett überarbeitet und präsentiert sich jetzt in neuem Design, mit klarer Struktur und aktuellen Inhalten für Praxis, Presse und Politik.
Die Labordiagnostik bei Verdacht auf eine monoklonale Gammopathie ist Thema einer neuen Ausgabe der Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ der KBV. Sie soll Ärzte beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basis- und weiterführenden Diagnostik der Bluterkrankung unterstützen. Die Ausgabe steht ab sofort auf der Internetseite der KBV zur Verfügung.
Ab dem kommenden Jahr werden mehrere Leistungen aus sieben Bereichen nicht mehr extrabudgetär vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss empfohlen. Über die Umsetzung seiner Empfehlung entscheiden regional die Kassenärztlichen Vereinigungen. Grund für die Empfehlung, die Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, zu überführen, ist deren stabile oder rückläufige Mengenentwicklung.
Der an die Omikron-Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige des Herstellers BioNTech/Pfizer steht ab 1. September in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Dies gilt ebenfalls für den Comirnaty-Impfstoff JN.1 für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren.
Ab Oktober beginnt die Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, für Praxen. Bis dahin gilt es die Zeit zu nutzen und sich mit der ePA auseinanderzusetzen. Dazu greifen die PraxisNachrichten in der neuen Serie „Alles nur eine Frage“ ab sofort wöchentlich jeweils eine Frage zur elektronischen Patientenakte auf und geben Antwort. Dieses Mal geht es um die Dokumente, die Praxen in die ePA einstellen.
Angesichts der Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung fordert der Vorstand der KBV eine klare Vorstellung seitens der Politik, wie das System nachhaltig finanziert werden soll. Dazu gehöre auch eine Bestandsaufnahme, wofür die GKV derzeit Geld ausgebe, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, am Mittwoch vor Journalisten.
Die gematik hat auf Betreiben der KBV erste Informationen zur Umstellung auf das neue Verschlüsselungsverfahren der Telematikinfrastruktur veröffentlicht. Welche Komponenten betroffen sind, können Ärzte und Psychotherapeuten dort nachschauen. Unter anderem müssen diejenigen Konnektoren ersetzt werden, die ausschließlich RSA-fähig sind.
Vier neue Kurzvideos der KBV erklären die Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte. Sie bieten Praxen einen schnellen und effizienten Einstieg in das Thema.
Die operative Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem wird eine reguläre Leistung der Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.
Hämatoonkologen können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung weitere Leistungen abrechnen, wenn sie Patienten mit Lymphomen oder nach einer Stammzelltransplantation behandeln. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen und die Appendizes der neuen ASV-Anlagen angepasst.
Bei Diabetes mellitus kommt es häufig zu schlecht heilenden Fußwunden, die im ungünstigsten Fall zur Amputation führen können. Ob die lokal-hyperbare Sauerstofftherapie die Heilung unterstützt, wird jetzt in einem Bewertungsverfahren geprüft. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis können bis 11. August ihre Einschätzungen abgeben.
Das zweistufige Screening auf die seltene Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose wird erweitert. Zukünftig erhalten alle Kinder mit einem auffällig hohen Wert des Enzyms immunreaktives Trypsin auch eine spezifische DNA-Analyse. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen und die Kinder-Richtlinie entsprechend geändert.
Bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten dürfen künftig Biomarker-Tests zur Entscheidung über eine Chemotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu die Details festgelegt.
Ärzte und Psychotherapeuten können bis zu 50 Prozent ihrer Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde versorgen. Dabei ist es egal, ob die Patienten der Praxis bekannt oder unbekannt sind. KBV und GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelung entsprechend angepasst. Die Neuerung gilt rückwirkend ab 1. April.
Für die Digitalisierung des ambulanten Sektors fordert die KBV ein Förderprogramm mit staatlichen Mitteln. Die anstehenden Maßnahmen bedeuteten einen hohen Investitionsaufwand, den die Praxen nicht weiterhin aus Eigenmitteln und mit Eigenengagement leisten könnten, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.
Die Auslieferung der Softwaremodule für die elektronische Patientenakte läuft immer noch. Nach Informationen der KBV wurden bislang erst rund drei Viertel der Praxen ausgestattet. Das sei „hochkritisch“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Denn die Praxen sollten jetzt die Möglichkeit haben, die ePA in den Arbeitsalltag zu integrieren und Feedback an gematik und Hersteller zu geben, falls Verbesserungen notwendig sind.
Haben Patienten bei einem Praxisbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei oder ist die Karte defekt, können sie per App sofort eine Ersatzbescheinigung bei ihrer Krankenkasse anfordern. Praxen sind in diesen Fällen verpflichtet, den Nachweis elektronisch entgegenzunehmen. Dies gilt seit 1. Juli.
Für die Kalkulation der Hybrid-DRG im kommenden Jahr hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss jetzt Rahmenvorgaben beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt erfolgt, um die spezielle sektorengleiche Vergütung für das ambulante Operieren nach Paragraf 115f SGB V für 2026 festzulegen.
Das vor 20 Jahren eingeführte Mammographie-Screening-Programm für Frauen ab 50 Jahren trägt deutlich zur Verringerung der Brustkrebssterblichkeit bei. Unter den Frauen, die an dem Screening teilnahmen, gingen die Brustkrebs-Todesfälle zwischen 20 und 30 Prozent zurück. Das ist das Ergebnis einer Studie, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
Für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege wurde eine Abrechnungsvoraussetzung im EBM geändert. Sie betrifft die Potenzialerhebung, die künftig bei allen Versicherten erfolgen muss, die ab 1. Juli erstmals außerklinische Intensivpflege verordnet bekommen.
Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung „gematik digital: ePA für Praxen“ vom 25. Juni ist jetzt online verfügbar. Bei dem Termin standen erste Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte im Mittelpunkt sowie die Möglichkeit, sich aus erster Hand die Funktionen der ePA-Software erläutern zu lassen.
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen hat dem Positionspapier des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands zur Primärversorgung eine deutliche Absage erteilt. „Viele der Vorschläge sind fern der Versorgungsrealität“, sagte Gassen in einem Video-Interview. Der Verwaltungsrat sollte sich vielmehr darum bemühen, Abläufe in der Verwaltung der GKV zu verbessern und dort Einsparpotenziale zu heben.
Im aktuellen Quartalsüberblick erhalten Praxen wichtige Änderungen des dritten Kalendervierteljahres auf einen Blick.
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. hat eine erste Übersicht zu bereits ausgelieferten Softwaremodulen zur Nutzung der elektronischen Patientenakte veröffentlicht. Praxen finden dort neben den Terminen der Freischaltung weiterführende Informationen wie Schulungsangebote der Hersteller.
Ärzte und Psychotherapeuten können die Pauschalen für die Befüllung der elektronischen Patientenakte weiterhin abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die Prüffrist für die bestehenden ePA-Leistungen um ein Quartal bis Ende September verschoben. Mögliche Anpassungen sollen zum 1. Oktober kommen.
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung hat ihr Behandlungsspektrum erweitert. Ab sofort können auch Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung sowie Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation in dem interdisziplinären Versorgungsbereich betreut werden.
Der Bewertungsausschuss hat im EBM die Abrechnung von Untersuchungen und Behandlungen bei 18- bis 20-jährigen Patienten durch Kinder- und Jugendmediziner geregelt. Ab 1. Oktober wird die Gruppe der Heranwachsenden im Kapitel der Kinder- und Jugendmedizin und den Allgemeinen Bestimmungen explizit erwähnt.
Für die IT-Sicherheit in der Praxis zu sorgen, ist eine Teamaufgabe: Als Praxisinhaber tragen Ärzte und Psychotherapeuten zwar die Hauptverantwortung, aber auch ihre Mitarbeitenden müssen wachsam sein, damit in puncto Sicherheit keine Lücken entstehen. Was sie konkret tun können und welche Unterstützung die KBV bietet, darum geht es im ersten Teil unserer monatlichen Serie zur IT-Sicherheit.
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie und andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen von ihren Patienten auch die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge einziehen. Diese Beträge werden zum 1. Juli angehoben. Die KBV stellt als Service eine Übersicht bereit.
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,41 Prozent. Die höhere Vergütung kommt Ärzten und Psychotherapeuten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind.
EBM-Änderungen können jetzt deutlich schneller auf die ambulante spezialfachärztliche Versorgung übertragen werden als bislang. Grund ist ein neues Verfahren zur Anpassung der ASV-Appendizes.
Arztpraxen können auch bei dieser Diagnose langfristig Physiotherapie und Ergotherapie verordnen, ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt zum 1. Juli in Kraft.
Mit der neuen Kostenpauschale 40909 können Ärzte ab Juli die Transmitter-Kosten für ihre Herz-Patienten abrechnen. Die externen Übertragungsgeräte kommen beim Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und der telemedizinischen Funktionsanalyse zum Einsatz. Durch die Abrechnung über den EBM wird die Kostenerstattung für Ärzte und telemedizinische Zentren vereinfacht.
Das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 1 ist überarbeitet worden. Dabei hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Anforderungen an das Behandlungsprogramm aktualisiert.
Ab sofort können alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an der bundesweiten Befragung der KBV zur Digitalisierung teilnehmen. Dabei steht in diesem Jahr die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt. Die Teilnahme an der freiwilligen und anonymen Online-Befragung ist bis zum 20. Juli möglich.
Sowohl in der Akut- und Notfallversorgung als auch bei der Versorgung multimorbider Patienten sieht der KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister vorrangigen Bedarf für eine Steuerung. Insbesondere bei den akut Erkrankten sowie den Notfällen könne die Vermittlungsplattform 116117 ihre Stärken ausspielen.
Die KBV warnt alle Praxen vor einer groß angelegten Betrugswelle. Kriminelle verschicken hierbei im Namen der apoBank Briefe, um von den Bankkunden vertrauliche Daten abzugreifen und sich Zugang zu den Konten zu verschaffen.
Durch eine ärztliche Erhebung wird bei der außerklinischen Intensivpflege das Potenzial zur Entwöhnung von einer Beatmung oder für eine Dekanülierung erhoben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun geregelt, wie die Potenzialerhebung ab Juli erfolgt. Ende Juni laufen die zwischenzeitlichen Sonderregelungen aus.
Mit zahlreichen Informations- und Schulungsangeboten will die KBV die Praxen beim Schutz vor Cyberkriminalität unterstützen. Es geht darum, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und potenzielle Risiken zu vermeiden.
Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum wird als neue Früherkennungsuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen und dafür die bereits bestehende Krebsfrüherkennungs-Richtlinie angepasst.
Augenärzte können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eine optische Kohärenztomographie bei Patienten mit Augentumoren ab Juli über den EBM abrechnen. Die bislang verwendete Pseudoziffer entfällt damit. Dies haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im ergänzten Bewertungsausschuss beschlossen.
Für die Online-Veranstaltung zur elektronischen Patientenakte am kommenden Mittwoch können sich interessierte Praxen weiterhin noch anmelden. Mehrere Hersteller werden ihr ePA-Softwaremodul vorstellen und Fragen beantworten. Die Veranstaltung findet von 15 bis 16.30 Uhr statt.
Noch bis zum 11. Juli haben Praxen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung Gelegenheit, Auskunft zur eigenen Wirtschaftslage zu geben. Seit Februar untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im Rahmen des Zi-Praxis-Panel die Wirtschaftslage und Versorgungsstrukturen in den Praxen.
In der aktuellen Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung fordert die KBV die Bundesregierung zum schnellen Handeln auf. „Eine ausreichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig, um die medizinische Versorgung der Menschen weiterhin sicherzustellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen.
Nachdem die Einführung der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verschoben wurde, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun auf einen Zeitplan verständigt. Danach soll die bundesweite Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen frühestens Anfang 2026 erfolgen. Derzeit läuft eine Testphase.
Das seit 2003 angebotene Disease-Management-Programm Koronare Herzkrankheit wird aktualisiert. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Diagnosekriterien, die individuelle Therapieplanung und die therapeutischen Maßnahmen. Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.
Vor dem Einstellen von Ergebnissen genetischer Untersuchungen in die elektronische Patientenakte müssen Patienten schriftlich oder elektronisch zustimmen. Die KBV stellt den Praxen für solche Fälle ein Muster für eine Einwilligungserklärung bereit.
Hinweise und Tipps zum sicheren Umgang mit der SMC-B-Karte, dem zentralen Schlüssel für Praxen zur Telematikinfrastruktur, gibt die gematik in einem kurzen Video. So sollte der PIN-Code, mit dem die Karte freigeschaltet wird, an einem sicheren Ort verwahrt werden. Das Gleiche gelte für zusätzliche Karten, die zum Beispiel als Ersatz bestellt wurden.
Wenige Wochen nach dem Start der elektronischen Patientenakte haben Praxen die Möglichkeit, sich aus erster Hand die Funktionen der ePA-Software erläutern zu lassen. Bei einer Online-Veranstaltung der gematik am 25. Juni präsentieren mehrere Hersteller ihre Produkte.
Mit einem durchschnittlichen Plus von 1,6 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Damit blieben sie erneut deutlich unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Inflationsrate von 5,9 Prozent. Dies geht aus dem Honorarbericht der KBV für das vierte Quartal 2023 hervor, der auch die Zahlen für das gesamte Jahr enthält.
Zahlreiche Komponenten der Telematikinfrastruktur sollen nach Plänen der gematik bis Jahresende auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt werden. Infolgedessen müssen etliche Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise sowie Gerätekarten ausgetauscht werden.
Die flexible Wundkontaktauflage UrgoStart Tül ist zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera ab sofort verordnungsfähig. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Produkt heute in die Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Damit übernehmen die Krankenkassen bundesweit die Kosten für das Produkt.
Frauen steht ab sofort nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zum 1. Juni in Kraft getreten. Ärzte füllen hierfür ein Formular aus, das auf der Website der KBV heruntergeladen werden kann oder bei der Krankenkasse erhältlich ist.
Der Einsatz von KI-basierten Anwendungen gehört für immer mehr Praxen zum Alltag. Doch welche Regeln müssen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz eigentlich beachtet werden? Ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe PraxisWissen stellt vor, worauf Praxen achten sollten.
Positionen und Anforderungen für eine weitere Digitalisierung in der ambulanten Versorgung hat die Vertreterversammlung der KBV beschlossen. Zu den Kernforderungen gehören eine stabile Telematikinfrastruktur, benutzerfreundliche Anwendungen und ein Förderprogramm, damit Praxen in moderne Informationstechnologien investieren können.
Vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Primärarztsystems hat die KBV-Vertreterversammlung ein eigenes Konzept zur Patientensteuerung beschlossen. Es enthält Vorschläge, wie eine Patientensteuerung in der Notfall-, Akut- und Regelversorgung aussehen kann.
Unter dem Motto „Hitzeschutz für alle“ findet am 4. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag mit zahlreichen Veranstaltungen statt. Dabei macht ein breites Bündnis aus Verbänden und Initiativen – darunter auch die KBV – auf die unterschätzte Gefahr durch Hitze und die Bedeutung von Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe aufmerksam.
Zum mittlerweile achten Mal in Folge untersucht das IGES Institut im Auftrag der KBV, wie sich die Digitalisierung in den Praxen entwickelt. Dazu werden seit Montag mehr als 8.700 Praxen angeschrieben mit der Bitte, an der Online-Befragung teilzunehmen. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist die elektronische Patientenakte.
Der Weg für den Wegfall der hausärztlichen Honorarbudgets ist frei. Nach Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes Mitte Februar hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen. Damit können Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung ab 1. Oktober in voller Höhe vergütet werden.
Im vergangenen Jahr haben KBV und Kassenärztliche Vereinigungen die Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ mit dem Ziel gestartet, Politik und Bevölkerung für die Situation der rund 100.000 Praxen im Land zu sensibilisieren. Die in ihrer klaren Aussage konzipierte Botschaft verband dabei emotionale Aspekte mit Fakten rund um die ambulante Versorgung. Nun startet eine neue Phase der Kampagne.
Ärzte dürfen Hilfsmittel ab sofort auch per Videosprechstunde und nach Telefonkontakt verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu ist kürzlich ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Auch die Hilfsmittelversorgung von Versicherten mit komplexen Behinderungen soll durch den Beschluss verbessert werden.
Die Dialysekostenpauschalen werden künftig jährlich analog zum Orientierungswert angepasst, allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe. Das wurde jetzt im Bewertungsausschuss festgelegt.
Das erweiterte Neugeborenen-Screening auf angeborene Erkrankungen wird um die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie drei sehr seltene Stoffwechselerkrankungen ergänzt. Dabei handelt es sich um Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Die beschlossenen Änderungen gelten ab Mai 2026.
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern werden künftig auch im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten wurde jetzt in weitere Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen. Sie entstand durch die Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung und das geänderte Psychotherapeutengesetz.
Nur wenige Wochen nach der Bildung einer neuen Bundesregierung tritt turnusgemäß die Vertreterversammlung der KBV zusammen, um über die anstehenden Herausforderungen in der ambulanten Versorgung zu debattieren. Die Sitzung der 60 Delegierten am Montag in Leipzig wird per Livestream übertragen.
Digitalisierung, Bürokratieabbau, Notfallversorgung und einiges mehr – die Liste der anzugehenden Themen in der ambulanten Versorgung ist lang für die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, signalisiert Gesprächsbereitschaft und formuliert seine klaren Erwartungen an ein konstruktives Miteinander.
Das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung wurde laut Informationen der gematik vorübergehend teilweise ausgesetzt. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.
Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, haben Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung. Welche Arzneimittel bei welchen Programmen verordnungsfähig sind, wurde heute in der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt.
Die geriatrische Rehabilitation wird auch wegen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation bietet die KBV ein Serviceheft an, das jetzt um diesen Schwerpunkt erweitert wurde. Es steht online bereit und kann kostenfrei bestellt werden.
Der Kommunikationsdienst KV-Connect wird am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Der Datenaustausch für die meisten Anwendungen läuft danach komplett über den KIM-Dienst, der sich mittlerweile als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen etabliert hat.
Um das Erkennen und Verhindern von Medikationsfehlern geht es in der jüngsten Online-Ausgabe des Arzneimittelbulletins. Ein weiteres Thema ist die Behandlung von chronischer Gicht, wenn konventionelle Therapeutika versagen. Zudem werden Impfungen bei onkologischen Erkrankungen sowie der Umgang mit dem vorzeitigen Ausscheiden von Patienten aus klinischen Arzneimittelstudien diskutiert.
Die Arbeiten an der Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs gehen voran. Auf Initiative von KBV und GKV-Spitzenverband hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss am Montag eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen.
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte hat begonnen. Softwarehersteller statten seit Dienstag Praxen, Krankenhäuser und Apotheken mit den nötigen Softwaremodulen aus. Für Ärzte und Psychotherapeuten ist die Nutzung der ePA zunächst freiwillig, bevor die Nutzung ab Oktober Pflicht wird.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Nina Warken soll künftig das Bundesgesundheitsministerium führen. Die KBV-Vorstände zeigten sich erfreut über die Entscheidung: "Wir begrüßen die Nominierung von Frau Warken als neue Bundesgesundheitsministerin und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit."
Seit Anfang April befragt das Robert Koch-Institut im Rahmen des International Health Policy Survey 2025 Haus- und Kinderärzte in Deutschland zu ihrer Arbeit. Um noch mehr Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme an der Online-Befragung zu bewegen, werden in diesen Tagen Erinnerungsschreiben per Post verschickt.
Nach der Einführung zahlreicher Neuerungen bei der Videosprechstunde stellt die KBV hierzu eine aktualisierte PraxisInfo zur Verfügung. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit einen schnellen und praxisnahen Überblick, was sie zur Behandlung per Video wissen sollten.
Unzufriedenheit mit Service und Kosten sind die häufigsten Gründe, weshalb Ärzte und Psychotherapeuten ihr Praxisverwaltungssystem wechseln würden. Das veranschaulicht die „Grafik des Monats“ des Zi auf Grundlage einer bundesweiten Befragung von Praxen aus dem Jahr 2024. Im Mai findet die Umfrage zum zweiten Mal statt.
Das Online-Portal „Migration und Gesundheit“ soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte dabei helfen, sich mit dem deutschen Gesundheitssystem vertraut zu machen. Das Portal des Bundesgesundheitsministeriums verlinkt zu Publikationen in über 40 Sprachen und steht auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch zur Verfügung.
In knapp zwei Wochen beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte in den Praxen. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA ab 29. April freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend. Das hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.
Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein – Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Alles Wichtige dazu hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst.
Die Europäische Impfwoche sensibilisiert vom 27. April bis 3. Mai mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen für die Bedeutung von Schutzimpfungen. Ärzte können diese Aufmerksamkeit nutzen, um ihre Patienten auf notwendige Immunisierungen anzusprechen und Impflücken zu schließen. Die KBV unterstützt Praxen mit vielfältigen Materialien für das Wartezimmer.
Die umfangreichen Hygienevorgaben für Arztpraxen könnten ohne Abstriche bei Patientensicherheit und Arbeitsschutz reduziert werden. Damit wäre ein effizienterer Ressourceneinsatz möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung, das die KBV in Auftrag gegeben hat.
Zum Darmkrebs-Screening stellt die KBV jetzt eine neue Infokarte für Patienten bereit. Arztpraxen können sie nutzen, um auf das angepasste Früherkennungsprogramm ab 50 aufmerksam zu machen.
Praxen sind zunehmend von verbaler und körperlicher Gewalt betroffen. Die KBV hat deshalb ein neues Qualitätszirkel-Modul herausgebracht. Es enthält neben Informationen zur Entstehung von Gewalt vor allem zahlreiche praktische Hilfestellungen zum Umgang mit eskalierenden Konflikten.
Die elektronische Patientenakte soll in den nächsten Wochen nach und nach eingeführt werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten wird die Nutzung zunächst freiwillig sein. Das hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Woche auf der Digital-Messe DMEA in Berlin angekündigt.
Nach der Einigung der Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag sieht die KBV gute Chancen für einen Neuanfang in der Gesundheitspolitik. Es sei bemerkenswert, dass die Union die Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung erkannt habe und das Ministerium künftig unionsgeführt sein werde, betonte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen in einem ersten Statement.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen wurde aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aktualisiert. Damit kommen spätestens ab Oktober einige Neuerungen auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu. Sie betreffen vor allem das Praxispersonal, das stärker sensibilisiert und geschult werden soll. Ziel ist es, sensible Daten noch besser zu schützen.
Die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen in der Videosprechstunde ist nicht mehr begrenzt. Außerdem können Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mehr bekannte Patienten ausschließlich per Video versorgen. Auf diese und weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Videosprechstunde haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.
Formfreie Anfragen von Krankenkassen oder dem Medizinischen Dienst gehören zu den größten Bürokratietreibern in Arztpraxen. Vorschläge, wie sich das ändern ließe und wie auch die Kassen profitieren könnten, haben die KBV und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe gemeinsam mit dem dortigen Medizinischen Dienst und der Barmer Ersatzkasse erarbeitet.
Die Arbeit von Haus- und Kinderärzten steht im Fokus des International Health Policy Survey 2025. In Deutschland werden dazu ab morgigen Freitag rund 25.000 Praxen angeschrieben mit der Bitte, an der Online-Befragung teilzunehmen. Es geht um Themen wie Digitalisierung und Bürokratie.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik wurde zum 1. April angepasst. Neu ist ein interdisziplinärer Grundkurs Kopf-Hals unter Einbeziehung der Schilddrüse. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Prüfung der Ultraschallgeräte.
Für die digitale Gesundheitsanwendung "elona therapy Depression" wurde zum 1. April eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen. Verhaltenstherapeuten können darüber die erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung bei Patienten abrechnen, die die App nutzen.
Meldepflichtige Infektionen sollen Arztpraxen über das DEMIS-Meldeportal des Robert Koch-Instituts an die Gesundheitsämter melden. Dazu bietet die gematik am 9. April eine Online-Informationsveranstaltung an.
Im aktuellen Quartalsüberblick erhalten Praxen wichtige Änderungen des zweiten Kalendervierteljahres auf einen Blick.
Ab 1. April ist die ärztliche Zweitmeinung auch beim lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen möglich. Vertragsärzte, die als Zweitmeiner tätig werden wollen, können eine Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Einsatzbereiche der Positronenemissionstomographie – kurz PET – bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert. Künftig übernehmen die Krankenkassen die Untersuchungskosten für eine PET oder PET/CT auch zur Bestimmung des Krankheitsstadiums, um die Therapieentscheidungen zu verbessern.
Der ärztliche Bericht an die Krankenkassen zum Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit wurde vereinfacht. Ab 1. April entfallen einige Angaben, die Ärzte bisher machen mussten. Die neue Formularversion wird auch in der Praxissoftware hinterlegt.
Die Kostenpauschalen für die Verbrauchsmaterialien zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden werden zum 1. April erhöht. Hintergrund sind aktuelle Marktpreisentwicklungen.
Der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid JN.1 steht in Kürze nicht mehr zur Verfügung. Alle Impfstoff-Chargen haben spätestens am 30. April das Ende der Haltbarkeitsdauer erreicht.
Beim Darmkrebs-Screening-Programm können ab 1. April auch Frauen ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie in Anspruch nehmen. Bei Männern war die Altersgrenze bereits vor sechs Jahren gesenkt worden.
Die Mehrheit der neu niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten würde sich erneut für eine eigene Praxis entscheiden. Allerdings empfinden viele die überbordende Bürokratie und die dadurch fehlende Zeit für Patienten als belastend. Das sind zentrale Ergebnisse einer Befragung, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung durchgeführt hat.
Die Bundespolizei gibt zum 1. April elektronische Gesundheitskarten an ihre Polizeivollzugsbeamten aus. Damit ist die Behörde der erste sonstige Kostenträger, der auf Bundesebene Vertragspartner der KBV ist, der diese Umstellung vornimmt und seinen Versicherten die Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur schrittweise ermöglicht.
Müssen Ärzte und Psychotherapeuten die ePA ihrer Patienten künftig routinemäßig checken? Oder was ist bei besonders sensiblen Daten zu beachten? Rund um die elektronische Patientenakte gibt es eine Fülle von Fragen. Auf die zehn häufigsten geben die PraxisNachrichten im 13. Teil der ePA-Serie eine Antwort.
Die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher kann am 1. April starten. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt im ergänzten Bewertungsausschuss auf die Vergütung geeinigt. Danach werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Der Trend ist ungebrochen: Vertragsärzte und -psychotherapeuten arbeiteten auch im vergangenen Jahr immer häufiger angestellt und in Teilzeit. Zudem gibt es immer mehr Ärztinnen und Psychotherapeutinnen. Doch trotz einer leicht steigenden Zahl von Medizinerinnen und Medizinern wird die Zeit für die Patientenversorgung knapper. Das geht aus der jüngsten Arztzahlstatistik der KBV für das Jahr 2024 hervor.
Die ambulante medizinische Versorgung zeigt sich auch in herausfordernden Zeiten von durchgehend hoher Qualität. Das ist das Fazit des nun veröffentlichten Qualitätsberichts 2024.
Das Paul-Ehrlich-Institut ruft Arztpraxen dazu auf, ihren für die Impfsaison 2025/2026 benötigten Grippeimpfstoff spätestens bis zum 31. März zu bestellen. Der Grund für diesen Aufruf ist die noch zu geringe Anzahl an Bestellungen.
Führende Verbände in der Gesundheitsversorgung fordern die neue Bundesregierung auf, bei den Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung einen Politikwechsel in der Gesundheitspolitik sicherzustellen. Eine stabile Gesundheitsversorgung sei die tragende Säule einer älter werdenden Gesellschaft und ein Stabilitätsanker für unsere Demokratie, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier.
Zur Unterstützung der bundesweiten Kampagne #Praxenland zur kritischen Lage in der ambulanten Versorgung können Praxen jetzt Plakate für ihre Wartezimmer bestellen. Die KBV stellt zudem weitere Kampagnenmaterialien bereit.
Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium bei den Gesundheitskosten hat der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, eine klare Absage erteilt. Ein Einfrieren der Ausgaben wäre ein fatales Signal an die Praxen und würde die ambulante Versorgung weiter schwächen, warnte er in einem Video-Interview. Vielmehr sei es notwendig, nach den Hausärzten endlich auch die Fachärzte zu entbudgetieren.
Die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor werden für alle Arztgruppen abgesenkt. Damit werden die Fallwerte an die seit 1. Januar geltende neue Bewertung von Laborleistungen angepasst.
Neben Arztbriefen und Laborbefunden stellen Ärzte und Psychotherapeuten künftig auch Befundberichte in die elektronische Patientenakte ein. Doch was verbirgt sich hinter dem „Befundbericht“? Und welche Informationen zur Krankengeschichte eines Patienten gehören eigentlich in die ePA? Darum geht es in Teil 12 der ePA-Serie.
Der Vorstand der KBV hat an die künftige Bundesregierung appelliert, den ambulanten Bereich nicht weiter zu vernachlässigen. "97 Prozent der Gesundheitsversorgung findet in den Praxen statt", sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen auf der heutigen Vertreterversammlung in Berlin.
Angesichts des milliardenschweren Investitionsprogramms von CDU/CSU und SPD fordert der Vorstand der KBV eine stärkere Berücksichtigung der Praxen. Um den Investitionsstau der vergangenen Jahrzehnte endlich aufzulösen, müsse das geplante Sondervermögen für die deutsche Infrastruktur mit einem Praxiszukunftsgesetz einhergehen.
Wie lässt sich auch in der Zukunft eine moderne ambulante Versorgung sicherstellen? Diese und andere Fragen beschäftigt die KBV-Vertreterversammlung knapp zwei Wochen nach der Bundestagswahl. Die Sitzung der 60 Delegierten am morgigen Freitag in Berlin wird per Livestream übertragen.
Praxen dürfen sonstige Produkte zur Wundbehandlung weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das sieht das jüngst verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor, das jetzt in Kraft getreten ist. Die Regelung gilt bis zum 2. Dezember.
Das Robert Koch-Institut hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Diese können es ab sofort nutzen, wie das Institut mitteilte.
Mit dem Erscheinen des Praxismonitors 2023 hat die KBV auch ihre Übersicht der Praxisnetze auf einer interaktiven Deutschlandkarte aktualisiert. Derzeit gibt es bundesweit 90 anerkannte Praxisnetze, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten regional zusammengeschlossen haben.
Nach erfolgreicher Umsetzung im Vorjahr geht die Mitmach-Aktion "Rauchfrei im Mai" jetzt in die nächste Runde: Interessierte, die teilnehmen möchten, können sich ab sofort auf dem zugehörigen Webportal anmelden. Mit der Aktion sollen Rauchende zum Rauchstopp und zu einem nikotinfreien Leben motiviert werden.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung verlängert seine Ende Januar begonnene Befragung angestellter Ärzte und Psychotherapeuten in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren. Im Fokus der bundesweiten Online-Befragung stehen unter anderem der berufliche Werdegang, die aktuelle Anstellung und die beruflichen Zukunftspläne. Die Umfrage läuft nun bis zum 17. März.
Auch wenn die elektronische Patientenakte bislang nur in wenigen Einrichtungen getestet und genutzt werden kann, haben die Krankenkassen die Akte für ihre Versicherten bereits eingerichtet. Wie Versicherte ihre ePA aktuell nutzen können, erläutern die PraxisNachrichten in Teil 11 der ePA-Serie.
Zum Welt-HPV-Tag am 4. März stellt die KBV ein neues Video für Patienten zur HPV-Schutzimpfung bereit. Arztpraxen können es nutzen, um Patienten auf das Präventionsangebot aufmerksam zu machen. Außerdem gibt es ein Plakat und eine Infokarte für das Wartezimmer.
Die Anschlussversorgung eines Patienten muss auch bei einer Videosprechstunde gewährleistet sein. Auf diese und weitere Qualitätsstandards für die Videosprechstunde in und außerhalb der Praxisräume haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Die Vereinbarung tritt zum 1. März in Kraft.
Angesichts der anhaltenden Debatte um die vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte plädiert die KBV für ein sorgsames Vorgehen. "Datenschutz und Datensicherheit sind die Grundvoraussetzung für einen Start der ePA", sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Beides sei unerlässlich für die Akzeptanz bei Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten.
Im Vorfeld des Darmkrebsmonats März ruft der Vorstand der KBV Ärzte auf, den Aktionsmonat zu nutzen und verstärkt auf das Früherkennungsangebot aufmerksam zu machen. "Das ist eine gute Chance, Patientinnen und Patienten für das Thema zu sensibilisieren und darauf hinzuweisen, dass Darmkrebs sehr gut heilbar ist, wenn er früh erkannt wird", sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Vor der parenteralen Anwendung von vancomycin- und clarithromycinhaltigen Arzneimitteln der Firma Dr. Friedrich Eberth sollte eine zusätzliche Sterilfiltration erfolgen. Das empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und begründet dies mit Abweichungen bei Qualitätskontrollen.
Rund 69.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden in diesen Tagen angeschrieben und zu ihrer wirtschaftlichen Situation befragt. Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich die Wirtschaftslage und Versorgungsstrukturen in den Praxen.
Wie stehen die Parteien zur Selbstverwaltung, welche Ideen haben sie hinsichtlich drängender Finanzierungsfragen und wie stellen sie sich die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens vor? Diese und weitere zentrale Aspekte rund um die Gesundheitspolitik machen die Wahlprüfsteine der KBV zur Bundestagswahl 2025 zum Thema.
Nach dem Beschluss zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen durch den Bundestag strebt die KBV zügige Verhandlungen mit den Krankenkassen an. „Wir sind bereit, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen“, kündigte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister an. Laut Gesetz soll die Entbudgetierung zum vierten Quartal dieses Jahres kommen.
Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte verschiebt sich. Er soll frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Damit verzögern sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan in der ePA. Ursprünglich sollte der Rollout Mitte Februar beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen.
Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen im EBM bleiben in diesem Jahr weitgehend unverändert. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nach einer aktuellen Überprüfung beschlossen.
Die Portopauschale für den Versand von Verordnungen in der Videosprechstunde wird erweitert. Ab April kann sie auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
Der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Arzneimittel-Agentur hält einen Zusammenhang zwischen Atomoxetin und einem Serotoninsyndrom sowie aggressivem Verhalten bis hin zu Mordgedanken für möglich. Deshalb weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Hersteller an, ihre Fach- und Gebrauchsinformationen anzupassen.
Nach einer Neuausrichtung des QEP-Zertifizierungsverfahrens können Praxen sich ihr besonderes Engagement für Qualität und Transparenz wieder bestätigen lassen und mit einem Zertifikat nach außen sichtbar machen. Die erste erfolgreiche Visitation nach dem neuen Verfahren erfolgte jetzt bei einer diabetologischen Schwerpunktpraxis in Berlin.
Die Befüllung der elektronischen Patientenakte können Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen. Neben der Erstbefüllung gibt es zwei weitere Gebührenordnungspositionen, die berechnet werden können. Teil 10 der ePA-Serie erläutert, was bei der Abrechnung in Bezug auf die ePA zu beachten ist.
Bei der intravitrealen Medikamenteneingabe wird es vorerst weiterhin Stichprobenprüfungen geben. Die entsprechende Regelung wurde um zwei Jahre verlängert.
Das Programm der Nationalen Versorgungsleitlinien wird fortgeführt. Künftig wird das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung die operative Koordination und Redaktion der Leitlinien übernehmen.
Kurz vor der Bundestagswahl starten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen eine neue Phase ihrer Kampagne. Unter dem Motto #Praxenland wird aktuell mit TV-Spots, Plakaten und Anzeigen in Print- und Online-Medien die Einzigartigkeit der wohnortnahen ambulanten Versorgung in Deutschland herausgestellt – und deutlich gemacht, wie die politischen Rahmenbedingungen die Arbeit der Niedergelassenen gefährden.
Zur Abrechnung der Heim- und Nachtdialysen bei Erwachsenen hat der Bewertungsausschuss zwei Klarstellungen rückwirkend zum 1. Januar beschlossen. Sie betreffen die neuen Zuschläge, die seit Jahresbeginn zur Förderung beider Dialyseformen gezahlt werden.
Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in das Praxisverwaltungssystem kann es zu einer fehlerhaften Übertragung der Dosierangaben kommen. Um eine Überdosierung und damit eine Patientengefährdung zu vermeiden, empfiehlt die KBV bestimmte Maßnahmen.
Gut drei Wochen vor der Bundestagswahl hat der Bundestag heute die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen beschlossen. Der Vorstand der KBV begrüßte die Entscheidung ausdrücklich und als dringend notwendig.
Zur Behandlung von Menschen mit Demenz gibt es ab April eine neue Gebührenordnungsposition im EBM. Vertragsärzte, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften durchführen, können diese dann abrechnen.
Die Pauschalen für Portokosten werden rückwirkend zum 1. Januar von 86 auf 96 Cent erhöht. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und damit die Höhe der Pauschalen an die zum Jahreswechsel erfolgten Preisänderungen der Deutschen Post angepasst.
Der Chaos Computer Club hat Schwachstellen bei der elektronischen Patientenakte aufgedeckt. Erst wenn diese behoben sind, soll die Akte laut Bundesgesundheitsministerium bundesweit ausgerollt werden, vorausgesetzt die Tests zur Funktionalität verlaufen erfolgreich. Wo liegen die Schwachstellen und was können Praxen zur Sicherheit beitragen? Darum geht es in diesem Teil der ePA-Serie.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung setzt seine im vergangenen Jahr begonnene "KWEX"-Studie fort und möchte nun angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren befragen. Im Fokus der bundesweiten Online-Befragung stehen unter anderem der berufliche Werdegang, die aktuelle Anstellung und die beruflichen Zukunftspläne. Die Umfrage läuft bis zum...
Die seit Jahren angekündigte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen könnte trotz Ampel-Aus noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar kommen. Die ehemalige Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt. Es soll bereits nächste Woche im Bundestag beraten und verabschiedet werden.
Nach der Öffnung der Videosprechstunde für Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zu Jahresbeginn hat der Bewertungsausschuss den EBM angepasst. Damit können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten rückwirkend zum 1. Januar entsprechende Gebührenordnungspositionen auch dann abrechnen, wenn der Kontakt mit dem Patienten per Video erfolgt.
Die Arztpraxis ist bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung häufig die erste Anlaufstelle. Dabei geht es neben der Diagnose auch um das Einleiten weiterer Schritte. Zur Unterstützung der Praxen bietet die KBV ein Serviceheft an, das jetzt aktualisiert wurde. Es kann kostenfrei bestellt werden.
Um den rationalen Einsatz von Antibiotika bei Infektionen der oberen Atemwege geht es in einer neuen Fortbildung aus der Reihe WirkstoffAktuell. Die Online-Fortbildung, angeboten von der KBV, ist mit drei CME-Punkten zertifiziert. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Beratungen über die Aufnahme der Untersuchung auf metachromatische Leukodystrophie in das Neugeborenen-Screening aufgenommen. In einem weiteren Beratungsverfahren wurde die Nutzenbewertung der Methode Akupunktur als Migräneprophylaxe eingeleitet. Die entsprechenden Bekanntmachungen wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Implantatbezogene operative Eingriffe an Hüft- und Kniegelenken müssen seit Januar an das Implantateregister gemeldet werden. Dazu steht eine neue Leistung im EBM bereit. Zuvor bestand eine gesetzliche Meldepflicht nur für operative Eingriffe bei Brustimplantaten.
Zum Start der Pilotphase der elektronischen Patientenakte stellt die KBV ein Informationsblatt bereit. Ärzte und Psychotherapeuten können damit ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie die Akte vorerst noch nicht nutzen können, sofern sie nicht zu den etwa 230 Testpraxen gehören.
Beim Darmkrebs-Screening-Programm können zukünftig auch Frauen bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Koloskopie in Anspruch nehmen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen. Zudem wurden die Intervalle bei den Stuhltests vereinheitlicht.
Die Vergütung für die Anwendung des Arzneimittels Qalsody mit dem Wirkstoff Tofersen zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose steht fest. Der Bewertungsausschuss hat hierzu zum 1. Januar eine neue Gebührenordnungsposition in den EBM aufgenommen.
Nach dem jährlichen Update der ICD-10-GM hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung seine Service-Angebote zum Kodieren angepasst. Praxen können sie kostenlos nutzen.
Um unerwünschte Arzneimittelwirkungen geht es in der aktuellen Online-Ausgabe "Arzneiverordnung in der Praxis". Weitere Themen sind unter anderem Impfungen vor und nach einer Organtransplantation, Missbrauchspotenzial von Gabapentin und Pregabalin sowie die Randomisierung in klinischen Studien.
In rund 230 Praxen wird die elektronische Patientenakte ab Mittwoch getestet. Die Einrichtungen liegen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden. An der Testphase nehmen auch einige Krankenhäuser und Apotheken teil.
Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Dazu gehören insbesondere ein neuer Orientierungswert und die "ePA für alle", bei deren Einführung die KBV die Praxen unterstützt. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Über auffällige Befunde mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf eine der Zielerkrankungen beim erweiterten Neugeborenen-Screening müssen Labore die Eltern ab Januar innerhalb von 72 Stunden telefonisch informieren und die Überleitung des Neugeborenen in eine spezialisierte Einrichtung organisatorisch begleiten. Für die Abrechnung der Leistung gibt es eine neue Gebührenordnungsposition im EBM.
Ärzte, Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal nutzen die elektronische Patientenakte direkt über ihre Praxissoftware. Sie müssen keine Website aufrufen oder eine Anwendung starten. Entscheidend ist das Software-Modul, das Praxen von ihrem Anbieter erhalten. Damit sowie mit Fragen der Datensicherheit beschäftigt sich die achte Folge der ePA-Serie.
Die Ersatzkassen übernehmen bis zum 2. März 2025 im gleichen Umfang wie bisher die Verordnungskosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Das hat der Verband der Ersatzkassen mitgeteilt.
Ärzte und Psychotherapeuten dürfen eine Krankenbeförderung jetzt auch in Videosprechstunden veranlassen. Wie bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege gilt auch hier, dass der Patient der Praxis bekannt sein muss.
Genau wie in der vertragsärztlichen Versorgung können Laborärzte ab Januar in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, spezifische Pauschalen für die In-vitro-Diagnostik abrechnen. Damit wird der Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des Entnahmematerials sowie die Technik zur Auftragserteilung vergütet.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ab Januar eine Reihe neuer Leistungen. So werden zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vergütet. Auch das Ausstellen von Verordnungen können Ärzte abrechnen. Darauf hat sich die KBV mit der gesetzlichen Unfallversicherung geeinigt.
Bei der Grippeschutzimpfung kann ab der Saison 2025/2026 bei Personen ab 60 Jahren neben dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff auch ein MF-59-adjuvantierter Impfstoff zum Einsatz kommen. Die Adjuvantierung steigert die Wirksamkeit des Impfstoffes und das Immunsystem wird angeregt, stärker und länger zu reagieren.
Psychotherapeuten erhalten unter Umständen eine Nachvergütung zum Strukturzuschlag. Konkret geht es um die Jahre 2012 bis 2015. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023.
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden die Erprobung der elektronischen Patientenakte durch die gematik ab 15. Januar eng begleiten. „Wir werden das Feedback, was wir aus den Modellregionen bekommen, auch zurückspiegeln an die gematik und das Bundesgesundheitsministerium“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen künftig auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Außerdem wird eine laufende Psychotherapie im Falle eines Wechsels der Krankenkasse von der neuen Kasse nicht erneut fachlich-inhaltlich überprüft. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die Computertomographie-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit ist ab 1. Januar eine EBM-Leistung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jetzt die Vergütung festgelegt. Der Beschluss wurde gegen die Stimmen der KBV gefasst, da sie die Vergütung für zu niedrig hält.
Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wird 2025 erweitert. Künftig können auch Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes oder mit schweren Erkrankungen der Blutbildung sowie Patienten nach einer allogenen Stammzelltransplantation in einem interdisziplinären Versorgungsnetz betreut werden.
Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 liegt vor. Damit steht fest, welche Eingriffe im kommenden Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind. Daneben greifen ab Januar weitere Maßnahmen insbesondere zur postoperativen Nachbetreuung, mit denen das ambulante Operieren gefördert werden soll.
Der Gemeinsame Bundesauschuss lockert die bestehenden Verordnungseinschränkungen für Lipidsenker. Damit wird die Verordnung von Arzneimitteln wie Statinen für Patienten mit einem hohen kardiovaskulären Risiko an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.
Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID werden zum 1. Januar mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben am Mittwoch im Bewertungsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Vergütung festgelegt.
Zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung von Dialysepatienten haben KBV und GKV-Spitzenverband verschiedene Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört die Förderung von Heimdialysen bei Erwachsenen. Zudem werden die Bewertungen aller Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar angehoben.
Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Januar angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt.
Für Kinder und Jugendliche mit Adipositas wurde ein Disease-Management-Programm auf den Weg gebracht. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 in Kraft. Erst dann können weitere Details in regionalen Verträgen geregelt werden.
Erwachsene unter 65 Jahre erkranken nach der Corona-Pandemie deutlich häufiger an akuten Atemwegsinfekten als zuvor. Ein Anstieg der Erkrankungszahlen ist auch bei Kindern im Grundschulalter zu verzeichnen. Dies zeigt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, die heute veröffentlicht wurde.
Sonstige Produkte zur Wundversorgung sollten bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Sonst besteht für verordnende Ärzte das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress.
Vor den Neuwahlen des Bundestages hat die Vertreterversammlung der KBV heute ein Positionspapier zum Erhalt des Sozialstaates und einer modernen ambulanten medizinischen Versorgung verabschiedet. Darin enthalten sind erste Forderungen an die nächste Bundesregierung.
Einen gesundheitspolitischen Neustart hat der Vorstand der KBV bei der heutigen Vertreterversammlung in Berlin gefordert. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition müssten Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung endlich evidenzbasiert statt ideologisch angegangen werden. Es brauche wieder mehr politische Verlässlichkeit.
Die KBV pocht weiterhin auf die bereits zugesagte Entbudgetierung der Hausärzte. „Wir erwarten, dass das kommt. Dreieinhalb Jahre sind eine lange Zeit“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, in einem Video-Interview.
Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition wird sich die KBV-Vertreterversammlung am Freitag mit der Neuausrichtung der Gesundheitspolitik befassen. Die rund 60 Delegierten wollen Forderungen an eine neue Bundesregierung formulieren und ihre Positionen darlegen. Die Sitzung wird ab 10 Uhr live im Internet übertragen.
Über die Labordiagnostik zur Abklärung einer rheumatoiden Arthritis informiert die KBV in einer neuen Ausgabe der Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“. Diese soll Ärzte beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik der häufigsten chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung unterstützen.
Arztpraxen können ab sofort den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Novavax bestellen. Das neue Vakzin wird erstmals am 16. Dezember an die Praxen ausgeliefert, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut mitteilte.
Die Vergütung der sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird zum 1. Januar um 3,85 Prozent angehoben. Die Anpassung entspricht der Steigerungsrate des Orientierungswertes für das Jahr 2025, auf den sich die KBV und der GKV-Spitzenverband im Sommer verständigt haben.
Gleichbleibend gute Ergebnisse bei Qualitätsprüfungen ermöglichen es, die Stichprobenprüfungen in der Kernspintomographie ab 2025 auszusetzen. Auch in der konventionellen Röntgendiagnostik sind Fortschritte bei der Qualität zu beobachten, wie ein aktueller Bericht der KBV zeigt.
Vor dem Verordnen außerklinischer Intensivpflege muss vorerst weiterhin nicht in jedem Fall das Entwöhnungspotenzial erhoben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bestehende Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
Praxisnahe Tipps und Informationen rund um die behördliche Überwachung von Arztpraxen bietet eine neue Broschüre des Kompentenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV. Sie steht online bereit.
Tabletten, Tinkturen und Tropfen: Die Daten zu Medikamenten, die Ärzte ihren Patienten per eRezept verordnen, fließen künftig routinemäßig in die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte. Ärzte erhalten damit einen Überblick, welche Arzneimittel den Patienten bereits verschrieben wurden.
Qualitätsmanagement hat in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung eine hohe Priorität. Mehr als 90 Prozent der Praxen nutzen systematisch Instrumente und Methoden zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisabläufe, zeigt die KBV im aktuellen Jahresbericht.
Mit der Wanderausstellung "Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus" präsentiert die KBV die Ergebnisse einer mehrjährigen Forschungsarbeit des Zentrums für Antisemitismusforschung im Rahmen des Projekts "KBV übernimmt Verantwortung". Im Mittelpunkt stehen dabei die Ärzteschaft, Patienten und die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands während des Nazi-Terrors zwischen...
„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ – mit diesem Appell wird die gemeinsame Kampagne der Missbrauchsbeauftragten des Bundes, Kerstin Claus, und des Bundesfamilienministeriums zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche fortgeführt. Ärzte und Psychotherapeuten können die Aktion unterstützen und kostenfrei Plakate und weitere Informationsmaterialien für das Wartezimmer bestellen.
Die Pauschale für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte kann im neuen Jahr weiterhin abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Leistung bis Ende 2025 verlängert.
Nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte hat das Bundesgesundheitsministerium die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Solang der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben.
Wenige Wochen vor dem Start der neuen elektronischen Patientenakte in den Modellregionen präsentieren Softwarehersteller am 4. Dezember den Stand ihrer Umsetzung. Interessierte Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende sind eingeladen, an der Online-Veranstaltung der gematik teilzunehmen.
Mehr als hundert ambulante Eingriffe im Bereich Hauttransplantationen werden ab Januar höher vergütet. Hintergrund ist eine Aufwertung der Zeitkategorie, die einem solchen Eingriff im Anhang 2 zum EBM jeweils zugeordnet ist.
Die KBV weist zum internationalen Tag des Eisenmangels am 26. November auf ihre Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ für Praxen hin. Die Ausgabe zum Thema Eisenmangel bietet ein schnell erfassbares Ablaufschema zur Basis- und weiterführenden Diagnostik und steht auf der Internetseite der KBV sowie in der App KBV2GO! zur Verfügung.
Die elektronische Patientenakte ist eine Akte der Versicherten. Sie allein entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen wollen, welche Inhalte eingestellt werden und wer darauf Zugriff hat. Welche Widerspruchsrechte Versicherte haben, ist Thema des sechsten Teils der ePA-Serie. Zusätzlich geht es darum, wie Versicherte ihre ePA nutzen können.
Praxen kommunizieren immer häufiger digital miteinander und bauen digitale Angebote für ihre Patienten, beispielsweise die Online-Rezeptbestellung, immer weiter aus. Allerdings berichten nicht wenige Ärzte und Psychotherapeuten auch weiterhin von Schwierigkeiten mit der Technik.
Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen. Dies soll erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen erfolgen.
Die Honorarumsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind im dritten Quartal 2023 im Bundesdurchschnitt je Arzt und Psychotherapeut um 2,7 Prozent zum Vorjahresquartal gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der KBV für das dritte Quartal 2023 hervor.
Bei der Abrechnung der RSV-Prophylaxe gibt es eine Ergänzung durch den Bewertungsausschuss: Ärzte können die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober.
Der Vertrag über die Nutzung des OMIM®-Kodierungssystems läuft im Sommer nächsten Jahres aus. Für bestimmte human- und tumorgenetische Untersuchungen verwenden Ärzte deshalb ab 1. Juli 2025 Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee.
Das Verzeichnis der operativen Prozeduren im Anhang 2 zum EBM wird zu Jahresbeginn an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Dabei werden Kodes neu aufgenommen. Der aktualisierte Anhang 2 gilt ab 1. Januar.
Mit kleinen Wissenshappen im Videoformat können sich Ärzte und Psychotherapeuten nun fast nebenher über die elektronische Patientenakte informieren. Ein entsprechendes Angebot hat die KBV jetzt bereitgestellt.
Die nächste kv.dox-Sprechstunde für Ärzte und Psychotherapeuten findet am 29. November statt. Niedergelassene erfahren in dem Webinar, wie sie von kv.dox, dem Kommunikationsdienst speziell für KV-Mitglieder, profitieren können.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ruft mit der heute gestarteten Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen" zur bundesweiten Solidarisierung mit gewaltbetroffenen Frauen auf. Ihren Höhepunkt erreicht die Aktion am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Praxen können die Kampagne unterstützen und kostenfrei Infomaterialien bestellen.
Gut einen Monat vor der voraussichtlichen Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler im Bundestag mahnt die KBV die Umsetzung wichtiger gesundheitspolitischer Vorhaben an. Dazu gehört die Abschaffung der Honorarbudgets und die Streichung von Sanktionen.
Befundberichte, eArztbriefe oder das Ergebnis einer genetischen Untersuchung: Wenn es um das Einstellen von Daten in die elektronische Patientenakte geht, haben Praxen die Aufgabe, ihre Patienten auf bestimmte Punkte hinzuweisen. Worüber sie informieren und was sie dokumentieren müssen, stellt der fünfte Teil der ePA-Serie vor.
Sich über die elektronische Patientenakte informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln – das können Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort im Fortbildungsportal der KBV. Die Fortbildung ist kostenfrei und ergänzt die Informationsangebote, mit denen die KBV Praxen auf die ePA ab 2025 vorbereiten will.
Erstmalig liefert eine Studie Kennzahlen für die Häufigkeit zahlreicher Autoimmunerkrankungen. Danach hat jeder 12. gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland mindestens eine dieser Erkrankungen. Die Zahl der Patienten mit Autoimmunerkrankungen liegt damit höher als bisher angenommen, so das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in einem aktuellen Bericht.
Nach dem plötzlichen Bruch der Ampel-Koalition sieht der KBV-Vorstand keine Anzeichen, dass die noch geplanten Gesetze zur Gesundheitsversorgung in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Es gebe dringenden Reformbedarf, den die Gesetzentwürfe der Ampel aber nicht wirklich gelöst hätten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen heute vor Journalisten.
Die Kostenpauschale für den Einsatz von Riboflavin im Zusammenhang mit einer Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar angehoben. Grund hierfür sind gestiegene Preise für das Vitamin B2.
Gegen die Ausweitung des Impfangebots in Apotheken und die Streichung des Arztvorbehalts zur Feststellung übertragbarer Krankheiten hat die KBV erhebliche rechtliche und fachliche Bedenken geäußert. Sie fordert die Politik auf, die Pläne fallen zu lassen.
Die Kostenpauschale für die allergologische Diagnostik oder den Ausschluss einer Spättyp-Allergie steigt um 5,44 Euro. Auf die Anpassung zum 1. Januar haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Sie reagieren damit auf gestiegene Preise bei der Durchführung von Epikutan-Testungen.
Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen wird zum 1. Januar um 400 Euro erhöht. Er steigt von aktuell 5.400 auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle.
Bei Erkrankungen im Schulterbereich können Ärzte ab 1. November eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten die Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung. Alles Wichtige hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst.
Schnelle Übersicht in der elektronischen Patientenakte - So funktionieren Filter und Sortieroptionen
Der Umfang der elektronischen Patientenakte wird anfangs noch recht überschaubar sein, doch mit der Zeit werden immer mehr Informationen zum Gesundheitszustand eines Patienten hinzukommen. Wie Ärzte und Psychotherapeuten in der Datenfülle dennoch einfach und schnell Dokumente finden können, stellt der vierte Teil der ePA-Serie vor.
Bei der Verabreichung des Arzneimittels Velsipity kann ab Januar die Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der oralen Gabe eines Arzneimittels berechnet werden. Dazu hat der Bewertungsausschuss den Wirkstoff Etrasimod im EBM ergänzt.
Spätestens seit Ende Juni gehören eArztbriefe in den allermeisten Praxen zum Alltag. Laut Digital-Gesetz sind die Praxen seit Sommer in der Pflicht, elektronische Arztbriefe zumindest empfangen zu können. Die kv.digital bietet Ärzten und Praxismitarbeitenden die Gelegenheit, eigenständig zu testen, ob ihre Praxissoftware eArztbriefe korrekt versendet und empfängt. Das Angebot ist kostenfrei.
Die im Frühjahr gestartete Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ geht weiter. Mit TV-Spots, Plakaten und Anzeigen in Print- und Online-Medien werden die KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen ab Montag die breite Öffentlichkeit auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.
Der Terminservice der 116117 kann Praxen ab sofort über den Kommunikationsdienst KIM benachrichtigen, wenn ein Patient einen Termin gebucht oder storniert hat. Damit dürfen nun auch persönliche Daten des Patienten übermittelt werden.
Wie lassen sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen? Dazu führt die KBV aktuell eine Online-Befragung durch. Die Teilnahme ist freiwillig und bis zum 31. Oktober möglich.
Hausärzte und bestimmte Fachärzte müssen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis ab sofort keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen. Auf freiwilliger Basis ist dies aber weiterhin möglich. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jetzt in Kraft getreten.
Auch vor dem 1. April geborene Kinder können Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe erhalten. Das Pharmaunternehmen Sanofi hat seine Zulassung entsprechend konkretisiert. Damit ist eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung auch für bestimmte ältere Säuglinge möglich.
Der geänderte Gesetzentwurf zur umstrittenen Krankenhausreform hat heute den Bundestag passiert. Die Reform sei dringend nötig, aber sie werde so nicht funktionieren, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Er vermisse vor allem eine stärkere Ambulantisierung.
Bei Verdacht auf eine Fraktur am Arm übernehmen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen. Sobald die Vergütung und die Qualitätsanforderungen geregelt sind, können Ärzte eine Genehmigung beantragen, um die Leistung durchzuführen.
Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr bundesweit um 5,1 Prozent. Im Heilmittelbereich erwarten die KBV und der GKV-Spitzenverband ein Plus von mindestens 3,5 Prozent. Das ist das Ergebnis der diesjährigen Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben für das Jahr 2025.
Im EBM gibt es mehrere Änderungen, die seit Oktober sowie ab Januar gelten. Sie betreffen die Enzymersatztherapie der seltenen Stoffwechselerkrankung Morbus Fabry, die Beobachtung und Betreuung nach der subkutanen Injektion von Trastuzumab sowie die Berechnungsfähigkeit der Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung.
Deutschlandweit hat der Anteil gesetzlich Versicherter mit einer diagnostizierten chronischen Nierenerkrankung um 60 Prozent zugenommen. Eine aktuelle Auswertung für den Zeitraum von 2013 bis 2022 zeigt, dass die ostdeutschen Länder häufiger betroffen sind und insgesamt Männer eher als Frauen.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ am 2. Oktober ist jetzt online verfügbar. Interessierte können sich diese im Internet jederzeit ansehen. Auch die gezeigten Präsentationen stehen bereit.
Das Befüllen der elektronischen Patientenakte ist nicht nur Aufgabe der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Auch Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen sind dazu von Beginn an gesetzlich verpflichtet. Wer außer den Praxen die ePA mit welchen Informationen befüllt, wird im dritten Teil der ePA-Serie vorgestellt. Im Fokus stehen die Abrechnungsdaten.
Mit dem an die Omikron-Variante KP.2 angepassten neuen Vakzin von BioNTech/Pfizer steht künftig ein weiterer COVID-19-Impfstoff bereit. Arztpraxen können Comirnaty KP.2 bis 5. November erstmals bestellen. Das Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Die an JN.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte sind weiterhin erhältlich.
Das Gesundheitssystem wird immer komplexer und zugleich steigen die Anforderungen. Das stellt Praxen und Patienten vor Herausforderungen. Wie man Orientierung bietet beziehungsweise findet, ist ein Thema der KBV-Herbsttagung „Lost and Found in Health Care“. Sie findet am 15. Oktober statt und kann per Livestream verfolgt werden.
Im aktuellen Quartalsüberblick erhalten Praxen wichtige Änderungen des vierten Kalendervierteljahres auf einen Blick.
Zur symptomorientierten Arzneimitteltherapie von Long COVID bei Erwachsenen ist ein Therapie-Kompass erschienen. Die Publikation beinhaltet eine Übersicht über geeignete Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen, die für die Therapie der aufgeführten – häufig bei Long COVID auftretenden – zwölf Symptomkomplexe zugelassen sind. Sie soll Ärzte bei der Behandlung von Betroffenen unterstützen.
Als Versicherungsnachweis können Patienten ab sofort die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn ihre Gesundheitskarte in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird.
Die Diagnoselisten für langfristigen Heilmittelbedarf und für besonderen Verordnungsbedarf umfassen seit Oktober zusätzliche Indikationen. Damit Praxen weiterhin einen schnellen Überblick erhalten, hat die KBV ihre Übersicht aktualisiert. Diese enthält zudem alle Diagnosen, bei denen eine Blankoverordnung für Heilmittel möglich ist.
Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird Mitte 2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Die Lizenz für das bisherige OMIM-Kodierungssystem wird nicht verlängert.
Erwachsene ab 75 Jahre haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.
Die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte Anfang nächsten Jahres laufen auf Hochtouren. Das ist eine Teamleistung – alle müssen mitmachen, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Dann könne der Start gelingen.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben künftig die Aufgabe, Befunde, Arztbriefe etc. in die elektronischen Patientenakten ihrer Patienten einzustellen. Welche Daten das genau sind, stellen die PraxisNachrichten im zweiten Teil der ePA-Serie vor und geben einen Überblick über die Voraussetzungen und gesetzlichen Vorgaben, die dabei zu beachten sind.
Die geplante Krankenhausreform stößt weiterhin auf Kritik. Im Vorfeld der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages warnte die KBV davor, die längst überfällige Reform ohne gleichzeitige Stärkung der ambulanten Versorgung durchzuführen.
Für das Disease-Management-Programm Brustkrebs gelten ab Oktober einige Neuerungen. Diese betreffen sowohl das Behandlungsprogramm als auch die Dokumentation.
Arztpraxen können ab Oktober manuelle Lymphdrainage ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen. Ob der Physiotherapeut dann 30, 45 oder 60 Minuten für seine Behandlung benötigt, entscheidet er selbst. Das soll Arztpraxen von nachträglichen Änderungen der Heilmittelverordnung entlasten.
Vor planbaren Eingriffen an Aortenaneurysmen besteht ab Oktober Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Voraussichtlich ab April soll die ärztliche Zweitmeinung bei einem lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen möglich sein.
In schweren Fällen des Lipödems werden auch im nächsten Jahr die Kosten für die Fettabsaugung von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende Dezember befristete Regelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem Stadium III eine Kassenleistung ist, um ein Jahr verlängert.
Zum 1. Oktober werden verschiedene Laborleistungen im EBM angepasst. Zudem gibt es in den Allgemeinen Bestimmungen eine Klarstellung zur vollständigen Leistungserbringung in der In-vitro-Diagnostik.
Ab Oktober werden Genehmigungen für arthroskopische Operationen nach neuen Vorgaben erteilt. Sie erfolgen dann gelenkspezifisch nach der fachlichen Befähigung des Arztes. Für alle, die bereits eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben, ändert sich dadurch nichts.
Mit der derzeitigen Diskussion um die sogenannten „Ozempic-Babys“ befasst sich die aktuelle Online-Ausgabe des Arzneimittelbulletins und stellt dabei auch die Evidenz zur Anwendung neuerer Antidiabetika in der Schwangerschaft vor. In weiteren Artikeln geht es unter anderem um die Behandlung einer Schilddrüsenunterfunktion mit L-Thyroxin bei älteren Menschen.
Die Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes für Psychologische Psychotherapeuten ist diese Woche zum letzten Mal in gedruckter Form erschienen. Ab Oktober gibt es das Heft ausschließlich digital – etwa als ePaper beziehungsweise in der App.
Das Online-Tool „Mein PraxisCheck“ steht jetzt auch zum Thema Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung. Damit können Praxen schnell und einfach überprüfen, wie gut sie bei wichtigen Aspekten der Arzneimittelverordnung aufgestellt sind. Außerdem wurden der PraxisCheck Hygiene und ein Selbstbewertungsbogen des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte aktualisiert.
Die Online-Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ informiert am 2. Oktober von 17 bis 18.30 Uhr über die elektronische Patientenakte ab 2025. Der Termin richtet sich speziell an Praxen. Interessierte Ärzte und Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte können sich jetzt anmelden.
Die elektronische Kodierunterstützung zeigt Wirkung. Nach Einführung der Software vor knapp drei Jahren hat sich die Kodierqualität der Praxen weiter verbessert.
Zu Beginn der Grippeschutz-Impfsaison hat der Vorstand der KBV auf die besondere Rolle der Arztpraxen hingewiesen. Sie seien die erste Adresse für Versicherte, die sich gegen die Influenza impfen lassen wollen, sagte Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Die KBV unterstütze die Praxen wie jedes Jahr wieder mit Infomaterialien für das Wartezimmer.
Die Vergütung für die RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen steht fest. Ärzte erhalten für die Aufklärung, Beratung und Injektion von Nirsevimab inklusive eines Zuschlags rund 13 Euro. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Damit kann die Prophylaxe beginnen.
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung werden im kommenden Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Dies entspricht einer Summe von 1,7 Milliarden Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband in den Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2025 geeinigt, die am heutigen Montag beendet wurden.
In deutschen Praxen nimmt die Gewalt zu. Fast jeder zweite Arzt, Psychotherapeut und Medizinische Fachangestellte wurde in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal von einem Patienten körperlich angegriffen oder bedroht. 80 Prozent erfuhren im vorigen Jahr verbale Gewalt. Das sind Ergebnisse einer Online-Umfrage, die die KBV am heutigen Freitag veröffentlicht hat.
Eine „durchdachte und in sich schlüssige Gesundheitspolitik mit Augenmaß“ hat der Vorstand der KBV auf der heutigen Vertreterversammlung in Berlin gefordert. Die aktuellen Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach seien dazu leider nicht geeignet.
Um auf die Bedeutung der Sepsis-Prävention aufmerksam zu machen, findet jährlich am 13. September der Welt-Sepsis-Tag mit zahlreichen Aktionen statt. Ein umfangreiches Programm bietet auch in diesem Jahr unter anderem die Sepsis-Stiftung. Die KBV stellt Infomaterialien für Praxen und Patienten auf einer Themenseite im Internet bereit.
Nur jeder zweite niedergelassene Arzt und Psychotherapeut geht aktuell davon aus, seine Praxis bis zum Renteneintrittsalter fortzuführen. Als Gründe für eine vorzeitige Praxisabgabe werden vor allem eine zu hohe Arbeitsbelastung, zu hohe Praxiskosten und der Fachkräftemangel genannt. Das sind Ergebnisse einer aktuellen ZiPP-Befragung, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich...
Alzheimertag am 21. September: Neues Qualitätszirkel-Modul und Unterstützungsangebote für Betroffene
„Demenz – Gemeinsam. Mutig. Leben.“ lautet das Motto des diesjährigen Welt-Alzheimertags am 21. September. Bundesweit wird es zahlreiche Aktionen geben, die auf die Situation von erkrankten Menschen und ihren Angehörigen aufmerksam machen sollen. Mit einem neuen Qualitätszirkel-Modul unterstützt die KBV die Versorgung von Menschen mit Demenz.
Alle gesetzlich Versicherten sollen ab 2025 eine elektronische Patientenakte erhalten, wenn sie dem nicht widersprechen. Um Praxen bei den Vorbereitungen darauf zu unterstützen, startet mit dieser Ausgabe eine Serie in den PraxisNachrichten. Alle zwei Wochen beleuchtet die Redaktion einen besonderen Aspekt. In diesem Teil wird die ePA kurz vorgestellt.
Aktuelle Gesetzespläne und wie die Digitalisierung für die Praxen sinnvoll gestaltet werden kann: Zu diesen und weiteren wichtigen Themen tauschen sich am morgigen Freitag die 60 Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV aus. Die Sitzung in Berlin kann per Livestream verfolgt werden.
Zur Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte ab 2025 stellt die KBV zahlreiche Informationsangebote bereit. „Wir wollen die Praxen bei der Einführung und Nutzung der Akte bestmöglich unterstützen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Erste neue Materialien sind seit heutigem Donnerstag online verfügbar.
Für die Erprobung eines neuen Verfahrens zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie laufen intensive Vorbereitungen. Seit 1. September sind Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre Patienten über die Datenerfassung zu informieren.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – bei älteren und schwer erkrankten Menschen werden in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Dienstag gefasst.
Bei der Grippeschutzimpfung sollen künftig trivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Er setzt damit eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen um.
Ärzte können ab November eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Möglich ist dies für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Luxationen, Frakturen oder starken Verbrennungen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung.
Suchfunktion, Quartalsvergleiche und weitere Extras bietet der neue Online-EBM, den die KBV jetzt im Internet bereitstellt. Ärzte und Psychotherapeuten können damit noch komfortabler als bisher recherchieren.
Die Dokumentationssoftware für das Disease-Management-Programm Brustkrebs wird zum 1. Oktober geändert. Den Ärzten wird empfohlen, die Dokumentationen für das dritte Quartal 2024 vor dem Software-Update abzuschließen.
Mitglieder des ASV-Teams, die bei Bedarf zur Behandlung hinzugezogen werden, können jetzt weiter von der Teamleitung entfernt tätig sein. Mit der Lockerung der 30-Minuten-Regelung sollen mehr ASV-Teams in ländlichen Regionen ermöglicht werden. Darüber hinaus sind weitere Änderungen in Kraft getreten.
Die nächste kv.dox-Sprechstunde für Ärzte und Psychotherapeuten findet am 6. September statt. Niedergelassene erfahren in dem einstündigen Webinar, wieso sie von der Wahl des KIM-Dienstes speziell für KV-Mitglieder, kv.dox, profitieren können.
Für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Sie enthält auch eine Checkliste und Ansichtsformulare für den schnellen Überblick.
Die Umsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind im zweiten Quartal 2023 im Bundesdurchschnitt je Arzt um zwei Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der KBV für das zweite Quartal 2023 hervor.
Die Kritik von KBV und anderen ärztlichen Organisationen an dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit hat zumindest teilweise im Bundesgesundheitsministerium Wirkung gezeigt. „Wir begrüßen es, dass bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Verordnung von Statinen nun ausdrücklich der Gemeinsame Bundesausschuss einbezogen wird“, erklärte der Vorstand der KBV.
Beim Mammographie-Screening-Programm können ab Januar 2025 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu entsprechende Regelungen in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie getroffen.
Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen. Die Zulassungen der gematik für die bisherige Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September aus. Aufgrund des Ablaufs der Zulassungen ist die Umstellung notwendig.
Erwachsenen über 75 Jahre empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Außerdem sollen sich 60- bis 74-Jährige mit Risikofaktoren impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät aktuell über eine Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie.
Zur Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten wird die Gebührenordnungsposition 05311 rückwirkend zum 1. Juli neu in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist eine Regelungslücke im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG.
Praxen können sich ihr Engagement für Qualität und Transparenz ab sofort wieder durch eine QEP-Zertifizierung bestätigen lassen und mit einem Zertifikat nach außen sichtbar machen. Dazu wenden sie sich an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle und erhalten ein individuelles Angebot.
Mit einem eindringlichen Appell wendet sich der Vorstand der KBV an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und warnt vor den Folgen der aktuellen Gesetzgebung. Die Nähe der mehr als 100.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu ihren Patienten sei als Folge gleich mehrerer gesundheitspolitischer Gesetze in Gefahr.
Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt werden in Praxen mehr und mehr zur Belastung. Die KBV hat heute dazu eine Online-Befragung gestartet. Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.
Die Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 wurden am heutigen Mittwoch ohne Ergebnis unterbrochen und auf nächste Woche vertagt. Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen um knapp sechs Prozent.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.
Zum 1. Oktober erfolgen mehrere Änderungen im EBM. So wird die rheumatologische Funktionsdiagnostik an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Zudem werden die spezifischen Genotypisierungen nicht mehr auf das Laborbudget des veranlassenden Arztes angerechnet. Die Änderungen hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Die Zahl der Beratungen beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent auf fast 60.000 angestiegen. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor. Praxen können die Arbeit des Hilfetelefons unterstützen und verschiedene Infomaterialien bestellen, um auf das kostenfreie und vertrauliche Beratungsangebot aufmerksam zu machen.
Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser begleiten. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.
Besseren Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitenden vor Anfeindungen und Gewalt fordert der Vorstand der KBV. Er appelliert an Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Praxen bei der geplanten Verschärfung des Strafrechts zu berücksichtigen.
Mit der "Mädchensprechstunde M1" startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind. Frauenärzte können sich ab August bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober in teilnehmenden Frauenarztpraxen möglich.
Zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im EBM wird das Budget noch für dieses Jahr aufgestockt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und damit seine jährliche Überprüfung der Mengenentwicklung humangenetischer Leistungen abgeschlossen.
Die bundesweite Befragung der KBV zum Stand der Digitalisierung in den Praxen ist ab heute für alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten offen. Die Teilnahme an der freiwilligen und anonymen Online-Befragung ist bis zum 25. August möglich.
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die Woche ab 12. August bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen.
Die nächste kv.dox-Sprechstunde der KBV findet am 6. September statt. Ärzte und Psychotherapeuten können sich in dem einstündigen Webinar über kv.dox, den KIM-Dienst für KV-Mitglieder, informieren.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen appelliert an Bundeskanzler Olaf Scholz, zu seinem Wort zu stehen und Leistungskürzungen im Gesundheitswesen zu verhindern. Die KBV begrüße grundsätzlich die Ausführungen des Kanzlers auf der gestrigen Sommer-Pressekonferenz, nach denen Leistungskürzungen im Gesundheitswesen für ihn nicht infrage kämen, doch die Realität sehe anders aus, betonte Gassen am Donnerstag.
Die neue RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen ist nicht Teil der Versicherten- und Grundpauschalen. Das hat der Vorstand der KBV nochmals klargestellt und das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, den Referentenentwurf für die Rechtsverordnung zu korrigieren.
Mit den Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach droht nach Einschätzung des Vorstands der KBV ein schleichender Systemwandel. Lauterbach setze auf Großstrukturen, die durch Kommunen oder den Staat gesteuert würden, nicht auf inhabergeführte Praxen, stellten Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner am Mittwoch vor Journalisten heraus. Dabei kritisierten...
Die Verpflichtung, vor einer Erstverordnung von medizinischem Cannabis eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse einzuholen, entfällt künftig für verschiedene Arztgruppen. Die Details dieser gesetzlichen Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen.
Die sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird seit Juli besser vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Erhöhung der Kostenpauschale um 10,27 Prozent. Künftig erfolgt eine jährliche Anpassung, die sich nach dem Orientierungswert richtet.
Hausärzte haben im vergangenen Jahr insgesamt 3,77 Millionen Beratungsgespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende geführt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.
Direkt vom Labor an die Eltern: Die Abklärungsdiagnostik beim erweiterten Neugeborenen-Screening wird künftig regelhaft nicht mehr über Zwischenstationen übermittelt, beispielsweise die Geburtsklinik. Konkret geht es um das Screening auf angeborene Erkrankungen wie Mukoviszidose oder spinale Muskelatrophie.
Die Bewertung der Leistungen des Mammographie-Screenings im EBM wurde zum 1. Juli angepasst. Hintergrund ist die Anhebung des Overhead-Aufschlags für die Organisation des Früherkennungsprogramms.
Genetische Untersuchungen spielen bei der Klassifizierung, Therapieentscheidung und Prognose für Krankheiten eine immer größere Rolle. Welche besonderen Anforderungen nach Gendiagnostikgesetz und EBM dabei gelten, hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial für veranlassende Ärzte zusammengefasst.
Zur Unterstützung der bundesweiten Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ zur schwierigen Situation in der ambulanten Versorgung können Praxen jetzt mithilfe einer Vorlage ihr eigenes Bildmotiv für Social Media erstellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das Kampagnenlogo auf Praxis-Shirts zu drucken. Die KBV stellt zudem weitere Kampagnenmaterialien bereit.
Um ein Feedback zu ihrer Reihe „Empfehlungen zur Labordiagnostik“ zu erhalten, hat die KBV eine kurze Online-Umfrage gestartet. Interessierte können unter anderem angeben, für welche labordiagnostische Fragestellung sie sich einen Laborpfad wünschen.
Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes ist jetzt dauerhaft auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon möglich. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu eine Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart. Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil können Vertragsärzte weiterhin die Kostenpauschale 40129 abrechnen.
Ärztinnen und Ärzte sollten Blankoverordnungen für häusliche Krankenpflege vorerst nur ausstellen, wenn sichergestellt ist, dass Pflegedienste diese auch annehmen können. Anderenfalls sollten sie bei allen Maßnahmen selbst über Häufigkeit und Dauer entscheiden. Grund sind noch fehlende Verträge zwischen Pflegedienstverbänden und gesetzlichen Krankenkassen auf Landesebene.
Mit Blick auf die kommende RSV-Saison drängt die KBV auf schnelle Klärung der offenen Punkte bei der RSV-Prophylaxe. "Wenn die Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in deren erster RSV-Saison ermöglicht werden soll, muss das Bundesgesundheitsministerium rasch die noch ausstehende Rechtsverordnung erlassen", sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Zudem sei die Vergütung für diese neue,...
Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Internisten mit Schwerpunkt Nephrologie, Vertragsärzte mit Genehmigung für Blutreinigungsverfahren/Dialyse, Neurologen und Urologen können seit 1. Juli die Verlaufskontrolle bei der App "Kranus Lutera" berechnen.
Der mit dem Gesundes-Herz-Gesetz geplante breitere Einsatz von Cholesterinsenkern stößt bei der KBV auf heftige Kritik. Es sei absurd, mit der vom Bundesgesundheitsminister angeführten Begründung breiten Bevölkerungsschichten Statine anbieten zu wollen, vor allem auch schon Kindern, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister in einem Video-Interview. Dafür gebe es keine Evidenz.
Rund 9.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können derzeit an der jährlichen Befragung "PraxisBarometer Digitalisierung" teilnehmen. Sie wurden vom IGES Institut zufällig ausgewählt und angeschrieben. Das Institut führt die Erhebung seit mehreren Jahren im Auftrag der KBV durch und begleitet diese wissenschaftlich.
Die KBV senkt die monatlichen Kosten für ihren Kommunikationsdienst kv.dox. Ärzte und Psychotherapeuten zahlen seit 1. Juli je KIM-Adresse nur noch 5,90 Euro statt bisher 6,55 Euro.
Bei der Übermittlungspauschale für eArztbriefe ändert sich erst einmal nichts. KBV und GKV-Spitzenverband wollen die weitere Entwicklung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes abwarten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsgrundlage für die Vereinbarung dieser Pauschale zu streichen.
Die Mustervorlage für einen Hygieneplan in der Arztpraxis wurde aktualisiert. Praxen können sie nutzen, wenn sie ihren eigenen Hygieneplan erstellen oder anpassen. Hygienerelevante Abläufe werden detailliert dargestellt. Die Vorlage berücksichtigt sowohl Patienten- als auch Mitarbeiterschutz.