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Stand 15.03.2024

Publikationen

Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise.

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

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Um regionale Honorarunterschiede erklären zu können, informiert Sie der Honorarbericht außerdem über die Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.

In dem Bericht werden für ausgewählte Abrechnungsgruppen Honorarumsätze und Überschüsse ermittelt und bewertet. Neben der regionalen Darstellung der Honorarumsätze werden die Beträge dargestellt, die die Krankenkassen je KV für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung bereitstellen (Gesamtvergütung).

Zusätzlich umfasst der Honorarbericht Daten über die Auswirkungen der Bereinigung aufgrund der selektivvertraglichen Versorgung. Jede Ausgabe enthält ein Sonderthema, dass eine spezielle Fragestellung schwerpunktmäßig beleuchtet.

Ergänzend sind in einem umfassenden Tabellenteil Angaben zu allen Abrechnungsgruppen sowie – neben den Angaben zum Honorarumsatz – weitere Kennzahlen aufgeführt.

Ein FAQ-Katalog beantwortet grundsätzliche Fragestellungen, zum Beispiel zur Definition der Kennzahlen.

Honorarberichte zum Download

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Ab Honorarbericht 2016: Veränderte Systematik bei der Erfassung der Arztgruppen

Die Systematik der Honorarberichte ab 2016 wurde angepasst: In den früheren Berichten bezogen sich die Kennzahlen stets auf fachgleiche Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit zugelassenen Ärzten. Fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren waren nicht enthalten.

Ab dem Bericht für das erste Quartal 2016 wurde statt über zugelassene Praxen über zugelassene und angestellte Ärzte berichtet. Das hat den Vorteil, dass auch Ärzte aus den fachübergreifenden Praxiskonstellationen betrachtet werden können. Damit ist eine deutlich bessere und genauere Darstellung der Honorarumsätze je Arzt und je Behandlungsfall in den einzelnen Abrechnungsgruppen möglich.

Insofern können die bisher berichteten Honorarumsätze (vor 2016) nicht direkt mit denen der aktuellen Berichte verglichen werden. Die Menge der betrachteten Ärzte unterscheidet sich; sie ist ab 2016 höher als in den vorherigen Berichten.

Die KBV hat daher zusätzliche Tabellen für die Vorjahre bereitgestellt, die einen Vergleich der Honorardaten vor und nach 2016 ermöglichen. Die Tabellen finden Sie bei 'Download weiterer Informationen'.