Praxisinformationen von A bis Z
Den thematischen Schwerpunkt der PraxisInfos bilden Hinweise zur Umsetzung und Anwendung neuer Regelungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Praxis.
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Ambulante Komplexversorgung: Ein neues Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen - Hinweise zu Teilnahme, Leistungsspektrum und Vergütung
Für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gibt es ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Sie soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben.
Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut. Wie das Programm aufgebaut ist, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die zusätzlichen Leistungen vergütet werden, fasst diese PraxisInfoSpezial zusammen.
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Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln - Informationen in der Verordnungssoftware: Was Praxen wissen sollten
Die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte von besonderer Bedeutung: Der Stellenwert eines neuen Arzneimittels im Vergleich zum Therapiestandard wird damit frühzeitig transparent. Zudem erfahren sie, welche Patientengruppen vom neuen Medikament besonders profitieren und welche Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung zu beachten sind. Die wichtigsten Punkte stellt diese Praxisinformation vor.
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Datenschutz-Grundverordnung - Was Praxen dazu wissen müssen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem schon zuvor geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes deutlich härtere Sanktionen. Was niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tun müssen, stellt diese Praxisinformation vor.
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Apps auf Rezept - Digitale Gesundheitsanwendungen: Hinweise zur Verordnung, Abrechnung und Vergütung
Neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können seit September 2020 auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. Was ärztliche und psychotherapeutische Praxen über die Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt diese Praxisinformation vor.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Telematikinfrastruktur (TI) soll nach und nach neue digitale medizinische Anwendungen ermöglichen, aber auch bisher papiergebundene Prozesse digitalisieren. Dazu gehört die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung).
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Elektronische Patientenakte - Anwendungen der TI
Ein digitaler Speicher, der alle gesundheitsrelevanten Informationen sammelt und es Patientinnen und Patienten ermöglicht, diese schnell und sicher mit ihren behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zu teilen – das soll die elektronische Patientenakte (ePA) leisten. Damit soll sie für die Versicherten zu einer zentralen Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) werden. Wie die ePA funktioniert und welche Rolle die Praxen dabei spielen, erläutert diese PraxisInfo.
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Elektronischer Medikationsplan - Anwendungen in der TI
Welche Arzneimittel nimmt die Patientin ein? Sind Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt? Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und auch Psychotherapeuten können sie mit Zustimmung des Versicherten jederzeit einsehen. Wie der eMP funktioniert und wie Praxen ihn nutzen können, erläutert diese PraxisInfo.
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Elektronisches Rezept - Anwendungen der TI
Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) hat begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können und wie das eRezept funktioniert, erläutert diese PraxisInfo.
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Gesundheitsuntersuchung Check-up
Ab 1. Oktober 2021 ist das Hepatitis-Screening eine Kassenleistung. Versicherte ab 35 Jahren haben dann einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten „Check-ups“ (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.
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Informationen und Hinweise zur saisonalen Influenza
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Das gilt auch für die Grippeimpfung. So sinkt besonders in den Risikogruppen bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit schwerer oder tödlicher Verläufe einer Grippeerkrankung. Auch wer sich trotz einer Impfung ansteckt, ist besser geschützt. Denn viele Studien zeigen, dass die Erkrankung bei Geimpften milder verläuft als bei Ungeimpften. Zu Beginn der Influenzasaison 2023/2024 möchten wir Sie, auch vor dem Hintergrund der immer noch andauernden COVID-19-Pandemie, auf einige Punkte aufmerksam machen.
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IT-Sicherheit: Praxen im Visier von Hackern und Trojanern - Beispiele und Tipps zur Prävention
Die Bedrohung durch Erpressungssoftware (auch Ransomware oder Verschlüsselungstrojaner) hat weltweit massiv zugenommen – auch im Gesundheitswesen. Die Vorgehensweise der Hacker ähnelt sich und häufig findet ungewollt eine aktive „Mitarbeit“ der Betroffenen selbst statt – etwa durch Anklicken eines Links. In der Folge eines Angriffs werden beispielsweise Zugänge gesperrt, Daten geklaut, verschlüsselt und anschließend ein „Lösegeld“ gefordert. Die folgenden Beispiele aus der Praxis sollen für das Thema sensibilisieren und Handlungsoptionen für den Ernstfall aufzeigen.
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Qualitätssicherung Kernspintomographie - Was Radiologen wissen müssen
Im Bereich Kernspintomographie erfolgen seit 2020 wieder Stichprobenprüfungen, die seit 2018 ausgesetzt waren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Was Ärztinnen und Ärzte dazu wissen müssen, stellt diese Praxisinformation vor.
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Kodierunterstützung: Dauerdiagnosen - Hinweise zur Übernahme in die Abrechnung
Dauerdiagnosen können auch mit der neuen Kodierunterstützung in die Abrechnung übernommen werden. Denn alle wichtigen Funktionen stehen weiterhin in der Praxissoftware bereit. Welche das sind und welche neuen Anwendungen Ärzte und Psychotherapeuten hinsichtlich der Dauerdiagnosen freiwillig nutzen können, zeigt diese PraxisInfo
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Konnektorentausch - Was Praxen zum Ablauf der TI-Komponenten wissen sollten
Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Da die ersten Geräte seit Spätherbst 2017 auf dem Markt sind, steht nun ein Austausch dieser Chips an. Wie das in der Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert diese Praxisinformation.
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Krankenbeförderung - Hinweise zur Verordnung
Die Verordnung einer Krankenbeförderung zur stationären oder ambulanten Behandlung wirft immer wieder Fragen auf: In welchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten? Kann eine Verordnung auch nachträglich erfolgen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? Diese Praxisinformation fasst zusammen, was Ärzte und Psychotherapeuten wissen sollten.
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Masern-Schutzimpfung - Änderungen durch das Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – kurz Masernschutzgesetz – in Kraft getreten. Mit einer Impfpflicht gegen Masern für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen soll die Impfquote erhöht und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreicht werden. Eltern müssen beispielsweise vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kita oder Schule nachweisen, dass es gegen Masern geimpft ist.
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Notfalldatenmanagement - Anwendungen der TI
An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente nimmt sie ein? Vor allem im medizinischen Notfall kann es für Ärzte wichtig sein, schnell Antwort zu haben. Eine der ersten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) zielt genau darauf ab: Das Notfalldatenmanagement (NFDM). Dabei werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten gespeichert. Wie das NFDM funktioniert und welche Rolle die Praxen dabei spielen, erläutert diese PraxisInfo.
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Nagelspangenbehandlung als Heilmittel verordnen
Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärztinnen und Ärzte eine Podologie verordnen:
- beim diabetischen Fußsyndrom
- bei krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms
Neu seit 1. Juli 2022 ist, dass eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann. Konkret geht es um die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an unteren Extremitäten.
Die KBV bietet dazu eine PraxisInfo an.
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Psychotherapeuten können Ergotherapie verordnen - Hinweise für die Praxis
Seit Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.
Hintergrund ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, mit dem die Befugnisse der Vertragspsychotherapeuten erweitert wurden. Näheres zum Indikationsspektrum, zu den verordnungsfähigen Leistungen und wie die Verordnung erfolgt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Die Praxisinformation fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
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Gutachtertätigkeit für die ambulante Psychotherapie - Handbuch für Gutachterinnen und Gutachter
Das Gutachterverfahren dient der Feststellung, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.
Hierzu prüfen bestellte Gutachter den Antrag auf Psychotherapie der Patientin mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf folgende Fragestellungen:
- Ist das beantragte Psychotherapie-Verfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie anerkannt?
- Ist es im konkreten Behandlungsfall indiziert?
- Lässt die Prognose einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten?
- Ist der vorgeschlagene Behandlungsumfang angemessen?
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Neuerungen bei der Reha-Verordnung
Zum 1. Juli 2022 erfolgten wichtige Änderungen bei der Verordnung einer medizinischen Reha zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. So sollen die Krankenkassen bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Infolge der Neuerungen wurde das Reha-Formular (Muster 61) angepasst. Was sich ändert und was auf dem Formular neu ist, fasst die KBV in einer PraxisInfo zusammen.
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Formular für Reha-Sport und Funktionstraining
Seit Januar 2023 gibt es einige Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte, die Rehabilitationssport (Reha-Sport) und Funktionstraining verordnen. Auch das Formular 56 hat sich geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen, aber auch die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz. Die wichtigsten Änderungen fasst diese PraxisInfo zusammen.
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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz - Hinweise für primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch Telemonitoring und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA)
mit Kardiologinnen und Kardiologen in der Funktion eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen. -
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Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt - was bei der Behandlung zu beachten ist
Über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Vertragsärztinnen und -ärzte sind häufig erste Anlaufstelle, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg erleiden. Deshalb ist es gut zu wissen, wie die medizinische Versorgung der Verletzten geregelt ist und was Ärztinnen und Ärzte dabei beachten sollten. Wesentliche Punkte haben wir für Sie in dieser Praxisinformation zusammengestellt.
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Versichertenstammdatenmanagement - Was Praxen für den Datenabgleich auf der eGK wissen sollten
Stimmen die Angaben des Versicherten noch, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind? Oder hat sich zum Beispiel die Adresse oder der Versichertenstatus geändert? Dies abzugleichen, ist Sache der Praxen. Nach dem E-Health-Gesetz sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Wie der Online-Datenabgleich funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert diese Praxisinformation.
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Online in die Praxis mit der Videosprechstunde
Eine Operationswunde begutachten, die weitere Behandlung erläutern oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen: Videosprechstunden können gerade bei langen Anfahrtswegen oder in der Corona-Pandemie eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Was Ärzte und Psychotherapeuten für eine Videosprechstunde benötigen, wie die Abrechnung erfolgt und was bei der Technik zu beachten ist, fasst die Praxisinformation zusammen.
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QS-Verfahren Wundinfektionen: ab 1. Januar 2022 Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement
Zum 1. Januar 2022 werden die Dokumentationen zur Qualitätssicherung (QS) im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ wiedereingesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2020 aufgrund der massiven Probleme in dem QS-Verfahren eine Aussetzung der Dokumentationen beschlossen. Nun startet am 1. Januar 2022 die nächste Einrichtungsbefragung bezogen auf das Erfassungsjahr 2021.