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Publikationen

Praxisinformationen von A bis Z

Den thematischen Schwerpunkt der PraxisInfos bilden Hinweise zur Umsetzung und Anwendung neuer Regelungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Praxis.

Ambulante Komplexversorgung

Ambulante Komplexversorgung: Ein neues Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen - Hinweise zu Teilnahme, Leistungsspektrum und Vergütung

Für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen gibt es ein neues Versorgungsprogramm: die ambulante Komplexversorgung. Sie soll Betroffenen helfen, möglichst stabil und selbstständig zu leben.

Dazu werden sie von berufsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut. Wie das Programm aufgebaut ist, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die zusätzlichen Leistungen vergütet werden, fasst diese PraxisInfoSpezial zusammen.

Themenseite Komplexversorgung

Arzneimittelinformationssystem

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln - Informationen in der Verordnungssoftware: Was Praxen wissen sollten

Die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte von besonderer Bedeutung: Der Stellenwert eines neuen Arzneimittels im Vergleich zum Therapiestandard wird damit frühzeitig transparent. Zudem erfahren sie, welche Patientengruppen vom neuen Medikament besonders profitieren und welche Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung zu beachten sind. Die wichtigsten Punkte stellt diese Praxisinformation vor.

Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung - Was Praxen dazu wissen müssen

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem schon zuvor geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes deutlich härtere Sanktionen. Was niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tun müssen, stellt diese Praxisinformation vor.

Digitale Gesundheitsanwendungen

Apps auf Rezept - Digitale Gesundheitsanwendungen: Hinweise zur Verordnung, Abrechnung und Vergütung

Neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können seit September 2020 auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. Was ärztliche und psychotherapeutische Praxen über die Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt diese Praxisinformation vor.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll nach und nach neue digitale medizinische Anwendungen ermöglichen, aber auch bisher papiergebundene Prozesse digitalisieren. Dazu gehört die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung).

Elektronische Patientenakte

Die neue elektronische Patientenakte ab 2025: Aufgaben, Pflichen und Zugriffsrechte von Ärzten und Psychotherapeuten

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird neu aufgelegt. Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Mit dieser Opt-Out-Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die ePA künftig breit genutzt wird. Denn bislang haben nur etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.

Der Bundestag hat Ende 2023 zwei Gesetze beschlossen, um die ePA breit auszurollen: Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen – kurz Digital-Gesetz – und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten – kurz Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Im Digital-Gesetz sind vor allem die Details zur neuen ePA geregelt, zum Beispiel „Wer darf beziehungsweise muss welche Daten in die ePA einpflegen?“ oder „Wer hat außer dem Versicherten noch Zugriff auf die Akte?“. Mit dem GDNG wiederum wurde der Weg dafür freigemacht, dass die in der ePA gespeicherten Daten für Forschungszwecke genutzt werden dürfen, wenn der Patient nicht widerspricht.

Diese PraxisInfo soll einen ersten Überblick bieten, welche Aufgaben mit der „ePA für alle“ ab 2025 auf die Praxen zukommen. Im Fokus dieser Information stehen die Befüllung der Akte, die Informations- und Dokumentationspflichten von Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Zugriffsrechte.

Elektronischer Medikationsplan

Elektronischer Medikationsplan - Anwendungen in der TI

Welche Arzneimittel nimmt die Patientin ein? Sind Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt? Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen auf der Gesundheitskarte gespeichert. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und auch Psychotherapeuten können sie mit Zustimmung des Versicherten jederzeit einsehen. Wie der eMP funktioniert und wie Praxen ihn nutzen können, erläutert diese PraxisInfo.

Elektronisches Rezept

Elektronisches Rezept - Anwendungen der TI

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) hat begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können und wie das eRezept funktioniert, erläutert diese PraxisInfo.
 

Themenseite eRezept

Ergotherapie

Ergotherapie: Blankoverordnung ab April 2024 möglich - Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten

Ab 1. April 2024 können Ärzte und Psychotherapeuten erstmals eine sogenannte Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen. Möglich ist dies für die Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen, zum Beispiel bei Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. In dem Fall machen Ärzte und Psychotherapeuten keine näheren Angaben zum Heilmittel, zur Menge und Frequenz der Behandlung, sondern Ergotherapeuten treffen diese Entscheidung. Letztere übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung.

Gesundheitsuntersuchung

Gesundheitsuntersuchung Check-up

Ab 1. Oktober 2021 ist das Hepatitis-Screening eine Kassenleistung. Versicherte ab 35 Jahren haben dann einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten „Check-ups“ (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.

Influenza-Schutzimpfung

Informationen und Hinweise zur saisonalen Influenza

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Das gilt auch für die Grippeimpfung. So sinkt besonders in den Risikogruppen bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit schwerer oder tödlicher Verläufe einer Grippeerkrankung. Auch wer sich trotz einer Impfung ansteckt, ist besser geschützt. Denn viele Studien zeigen, dass die Erkrankung bei Geimpften milder verläuft als bei Ungeimpften. Zu Beginn der Influenzasaison 2023/2024 möchten wir Sie, auch vor dem Hintergrund der immer noch andauernden COVID-19-Pandemie, auf einige Punkte aufmerksam machen.

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit: Praxen im Visier von Hackern und Trojanern - Beispiele und Tipps zur Prävention

Die Bedrohung durch Erpressungssoftware (auch Ransomware oder Verschlüsselungstrojaner) hat weltweit massiv zugenommen – auch im Gesundheitswesen. Die Vorgehensweise der Hacker ähnelt sich und häufig findet ungewollt eine aktive „Mitarbeit“ der Betroffenen selbst statt – etwa durch Anklicken eines Links. In der Folge eines Angriffs werden beispielsweise Zugänge gesperrt, Daten geklaut, verschlüsselt und anschließend ein „Lösegeld“ gefordert. Die folgenden Beispiele aus der Praxis sollen für das Thema sensibilisieren und Handlungsoptionen für den Ernstfall aufzeigen.

Kernspintomographie

Qualitätssicherung Kernspintomographie - Was Radiologen wissen müssen

Im Bereich Kernspintomographie erfolgen seit 2020 wieder Stichprobenprüfungen, die seit 2018 ausgesetzt waren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Was Ärztinnen und Ärzte dazu wissen müssen, stellt diese Praxisinformation vor.

Kodieren

Kodierunterstützung: Dauerdiagnosen - Hinweise zur Übernahme in die Abrechnung

Dauerdiagnosen können auch mit der neuen Kodierunterstützung in die Abrechnung übernommen werden. Denn alle wichtigen Funktionen stehen weiterhin in der Praxissoftware bereit. Welche das sind und welche neuen Anwendungen Ärzte und Psychotherapeuten hinsichtlich der Dauerdiagnosen freiwillig nutzen können, zeigt diese PraxisInfo

Themenseite Kodierunterstützung

Konnektorentausch

Konnektorentausch - Was Praxen zum Ablauf der TI-Komponenten wissen sollten

Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Da die ersten Geräte seit Spätherbst 2017 auf dem Markt sind, steht nun ein Austausch dieser Chips an. Wie das in der Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert diese Praxisinformation.

Krankenbeförderung

Krankenbeförderung - Hinweise zur Verordnung

Die Verordnung einer Krankenbeförderung zur stationären oder ambulanten Behandlung wirft immer wieder Fragen auf: In welchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten? Kann eine Verordnung auch nachträglich erfolgen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? Diese Praxisinformation fasst zusammen, was Ärzte und Psychotherapeuten wissen sollten.

Krebsfrüherkennung
Masern-Schutzimpfung

Masern-Schutzimpfung - Änderungen durch das Masernschutzgesetz

Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – kurz Masernschutzgesetz – in Kraft getreten. Mit einer Impfpflicht gegen Masern für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen soll die Impfquote erhöht und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreicht werden. Eltern müssen beispielsweise vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kita oder Schule nachweisen, dass es gegen Masern geimpft ist.

Themenseite Masern-Schutzimpfung

Notfalldatenmanagement

Notfalldatenmanagement - Anwendungen der TI

An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente nimmt sie ein? Vor allem im medizinischen Notfall kann es für Ärzte wichtig sein, schnell Antwort zu haben. Eine der ersten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) zielt genau darauf ab: Das Notfalldatenmanagement (NFDM). Dabei werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten gespeichert. Wie das NFDM funktioniert und welche Rolle die Praxen dabei spielen, erläutert diese PraxisInfo.

Podologie

Nagelspangenbehandlung als Heilmittel verordnen 

Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärztinnen und Ärzte eine Podologie verordnen:

  • beim diabetischen Fußsyndrom
  • bei krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms 

Neu seit 1. Juli 2022 ist, dass eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann. Konkret geht es um die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an unteren Extremitäten.

Die KBV bietet dazu eine PraxisInfo an.

Psychotherapeuten: Ergotherapie

Psychotherapeuten können Ergotherapie verordnen - Hinweise für die Praxis

Seit Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.

Hintergrund ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, mit dem die Befugnisse der Vertragspsychotherapeuten erweitert wurden. Näheres zum Indikationsspektrum, zu den verordnungsfähigen Leistungen und wie die Verordnung erfolgt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Die Praxisinformation fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Psychotherapeuten: Gutachtertätigkeit

Gutachtertätigkeit für die ambulante Psychotherapie - Handbuch für Gutachterinnen und Gutachter

Das Gutachterverfahren dient der Feststellung, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.

Hierzu prüfen bestellte Gutachter den Antrag auf Psychotherapie der Patientin mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf folgende Fragestellungen:

  • Ist das beantragte Psychotherapie-Verfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie anerkannt?
  • Ist es im konkreten Behandlungsfall indiziert?
  • Lässt die Prognose einen ausreichenden Behandlungserfolg erwarten?
  • Ist der vorgeschlagene Behandlungsumfang angemessen?

Rehabilitation

Neuerungen bei der Reha-Verordnung

Zum 1. Juli 2022 erfolgten wichtige Änderungen bei der Verordnung einer medizinischen Reha zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. So sollen die Krankenkassen bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Infolge der Neuerungen wurde das Reha-Formular (Muster 61) angepasst. Was sich ändert und was auf dem Formular neu ist, fasst die KBV in einer PraxisInfo zusammen.

Reha-Sport

Formular für Reha-Sport und Funktionstraining

Seit Januar 2023 gibt es einige Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte, die Rehabilitationssport (Reha-Sport) und Funktionstraining verordnen. Auch das Formular 56 hat sich geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen, aber auch die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz. Die wichtigsten Änderungen fasst diese PraxisInfo zusammen.

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch Telemonitoring und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA) mit Kardiologinnen und Kardiologen in der Funktion eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen.

Themenseite Telemonitoring bei Herzinsuffiziez

Unfallversicherung

Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt - was bei der Behandlung zu beachten ist

Über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Vertragsärztinnen und -ärzte sind häufig erste Anlaufstelle, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg erleiden. Deshalb ist es gut zu wissen, wie die medizinische Versorgung der Verletzten geregelt ist und was Ärztinnen und Ärzte dabei beachten sollten. Wesentliche Punkte haben wir für Sie in dieser Praxisinformation zusammengestellt.

Versichertenstammdatenmanagement

Versichertenstammdatenmanagement - Was Praxen für den Datenabgleich auf der eGK wissen sollten

Stimmen die Angaben des Versicherten noch, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind? Oder hat sich zum Beispiel die Adresse oder der Versichertenstatus geändert? Dies abzugleichen, ist Sache der Praxen. Nach dem E-Health-Gesetz sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Wie der Online-Datenabgleich funktioniert und was dabei zu beachten ist, erläutert diese Praxisinformation.

Videosprechstunde

Online in die Praxis mit der Videosprechstunde

Eine Operationswunde begutachten, die weitere Behandlung erläutern oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen: Videosprechstunden können gerade bei langen Anfahrtswegen oder in der Corona-Pandemie eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Was Ärzte und Psychotherapeuten für eine Videosprechstunde benötigen, wie die Abrechnung erfolgt und was bei der Technik zu beachten ist, fasst die Praxisinformation zusammen.

Wundinfektion

QS-Verfahren Wundinfektionen: ab 1. Januar 2022 Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement

Zum 1. Januar 2022 werden die Dokumentationen zur Qualitätssicherung (QS) im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ wiedereingesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2020 aufgrund der massiven Probleme in dem QS-Verfahren eine Aussetzung der Dokumentationen beschlossen. Nun startet am 1. Januar 2022 die nächste Einrichtungsbefragung bezogen auf das Erfassungsjahr 2021.