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Radiosynoviorthese: Pauschalen für Sachkosten rückwirkend erhöht

30.03.2023 - Die Pauschalen für die bei einer Radiosynoviorthese eingesetzten Radionuklide werden rückwirkend zum 1. Januar um jeweils 30 Prozent erhöht. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Hintergrund sind die seit Jahren mehrfach gestiegenen Preise. 

Bei dem nuklearmedizinischen Verfahren zur Behandlung von schmerzhaften, chronisch-entzündlichen Gelenkerkrankungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 17371 (Radiosynoviorthese an einem kleinen Gelenk) und 17373 (Radiosynoviorthese an großen oder mittleren Gelenken) kommen verschiedene Radionuklide zum Einsatz, die über Sachkostenpauschalen im EBM erstattet werden. 

Die Bewertung der entsprechenden Kostenpauschalen GOP 40556 (Yttrium-90-Colloid), GOP 40558 (Rhenium-186-Colloid) und GOP 40560 (Erbium-169-Colloid) wird rückwirkend zum 1. Januar um jeweils 30 Prozent erhöht.

Auf die rückwirkende Erhöhung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband zunächst nach längeren Verhandlungen geeinigt. Bis zum 30. September wird der Bewertungsausschuss prüfen, ob weiterer Anpassungsbedarf besteht.
 

Übersicht der erhöhten Kostenpauschalen

Kostenpauschalen für die Sachkosten im Zusammenhang mit einer Radiosynoviorthese (GOP 17371 oder 17373) bei Verwendung des jeweiligen Radionuklids.
 

GOP Beschreibung Bewertung
40556 Yttrium-90-Colloid 130 Euro
(bis 31.12.2022: 100 Euro)
40558 Rhenium-186-Colloid 163 Euro
(bis 31.12.2022: 125 Euro)
40560 Erbium-169-Colloid 124 Euro
(bis 31.12.2022: 95 Euro)

 

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