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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Weiterhin keine Stichprobenprüfungen für PDT und PTK

24.08.2023 - Die stichprobenartige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation für die photodynamische Therapie am Augenhintergrund und die phototherapeutische Keratektomie wird um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt.

Nach diesem Zeitpunkt können die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Überprüfung der ärztlichen Dokumentation vornehmen, sofern sie dies für erforderlich halten. Damit wurde das ursprünglich obligate Verfahren zur Qualitätssicherung in ein fakultatives Prüfverfahren umgewandelt. Im Fokus der Überprüfung steht die Indikationsstellung.

Die photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT) stellt ein modernes innovatives Therapieverfahren zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am zentralen Augenhintergrund dar. Sie kommt unter anderem bei einer altersabhängigen feuchten Makuladegeneration mit subfovealer klassischer chorioidaler Neovaskularisation zum Einsatz.

Unter dem Begriff der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) werden Laserbehandlungen zusammengefasst, bei denen aus medizinischen Gründen Hornhautgewebe oberflächlich abgetragen wird. Indikationen dafür sind rezidivierende Hornhauterosion, oberflächliche Hornhautnarben, Hornhautdystrophie, Hornhautdegeneration und oberflächliche Hornhautirregularitäten.

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