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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik

24.08.2023 - Für die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion gibt es ab Oktober nur noch zwei Gebührenordnungspositionen im EBM. Der Bewertungsausschuss hat das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Der qualitative Suchtest und die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern werden künftig als Pauschale mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 32572 vergütet. Die Pauschale wird auch dann gezahlt, wenn nur die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern erforderlich ist. Die bisherigen serologischen Einzelleistungen nach den GOP 32569 bis 32571 entfallen infolgedessen.

Ist die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest erforderlich, erhalten Ärztinnen und Ärzte einen Zuschlag zur neuen GOP 32572. Der Zuschlag (GOP 32573) ersetzt die bisherige GOP 32640.

Gebührenordnungspositionen ab 1. Oktober 2023

GOP Beschreibung Bewertung
32572
  • Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle
  • Fakultativer Leistungsinhalt: quantitative Bestimmung von Toxoplasma-IgA-Antikörpern
11,75 Euro
32573
  • Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung, in mehreren Ansätzen, insgesamt
25,90 Euro

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