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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hinweise zur betrieblichen Altersvorsorge für MFA in Arztpraxen

30.11.2023 - Eine betriebliche Altersvorsorge für Medizinische Fachangestellte setzt sich auch in Arztpraxen immer mehr durch. Praxisinhaber können diese Vorsorge ohne großen Aufwand und auf unbürokratische Weise anbieten. Darauf weist die Bundesärztekammer hin. 

Um Medizinischen Fachangestellten ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterbreiten zu können, hat die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Den Vertrag finden Interessierte auf der Internetseite der Bundesärztekammer (s. Mehr zum Thema).

Beide Seiten profitieren 

Bei der bAV handelt es sich um eine betriebliche Sozialleistung, die den Mitarbeitenden den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge, ermöglicht.

Generell haben beide Seiten Vorteile: Die Arbeitnehmer werden steuerlich gefördert und können für ihr Alter vorsorgen. Der Praxisinhaber profitiert von motivierten Angestellten und steigert seine Attraktivität als Arbeitgeber.

Dabei stehen verschiedene Anbieter und Möglichkeiten zur Auswahl – unter anderem die Direktzusage, ein Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse.

Der einfachste Weg, eine bAV in der Arztpraxis oder im Medizinischen Versorgungszentrum einzurichten, ist eine Direktversicherung in Form der sogenannten GesundheitsRente. Beide Tarifparteien empfehlen diese, da sie eine spezielle betriebliche Altersversorgung für alle ist, die einen medizinischen Fachberuf ausüben. Näheres dazu finden Interessierte hier
 

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