Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Mindestpatientenzahlen bei Onkologie-Vereinbarung werden halbiert

30.11.2023 - Die in der Onkologie-Vereinbarung vorgeschriebenen Mindestzahlen von intravasal behandelten Patienten werden ab Januar halbiert. Die Absenkung gilt für die Antragstellung und Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband verständigt. 

Der Nachweis bestimmter durchschnittlicher Patientenzahlen pro Quartal und Arzt in den letzten zwölf Monaten ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Hintergrund für die Absenkung ist unter anderem eine Verschiebung der medikamentösen Tumortherapie hin zu oralen und subkutanen Applikationen und die zunehmende Bedeutung der Überwachungsstrategie „Active Surveillance“. Daher haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Halbierung der Mindestpatientenzahlen verständigt.

Neue Mindestanzahlen gelten ab Januar

Damit müssen Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie zur Erlangung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung nur noch 15 Patienten (bisher 30) mit intravasaler, intrakavitärer beziehungsweise intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen. Bei Urologen, Gynäkologen, Dermatologen und allen anderen Fachgruppen sind es ab Januar 2024 nur noch zehn Patienten (bisher 20). 

Mit Stand 31. Dezember 2021 nahmen 4.103 Ärztinnen und Ärzte an der Onkologie‐Vereinbarung teil (KBV-Qualitätsbericht, Seite 90/91). Dazu gehören etwa Hämatologen, Onkologen, Dermatologen, Urologen und Gynäkologen.
 

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten