Umsätze der Praxen im dritten Quartal 2022 leicht gesunken
07.12.2023 - Die Praxen erzielten im dritten Quartal 2022 bei sinkenden Fallzahlen geringere Honorarumsätze. Das Minus des Honorarumsatzes je Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal belief sich auf durchschnittlich 0,7 Prozent. Die Zahl der Behandlungsfälle je Praxis sank um 1,7 Prozent. Dies geht aus dem aktuellen Honorarbericht der KBV hervor.
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Im fachärztlichen Bereich reduzierte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im dritten Quartal 2022 um 0,9 Prozent. Die Behandlungsfallzahl je Arzt/Psychotherapeut betrug 734 (-0,2 Prozent). Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 1,0 Prozent auf durchschnittlich 78,54 Euro.
Hausärztlicher Versorgungsbereich
Im hausärztlichen Versorgungsbereich verringerte sich der Umsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt um 0,3 Prozent. Die durchschnittliche Behandlungsfallzahl sank um 1,4 Prozent (Hausärzte: 872 Fälle, Kinder- und Jugendärzte: 899 Fälle). Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um durchschnittlich 1,1 Prozent – bei den Hausärzten auf 68,78 Euro im Quartal, bei den Kinder- und Jugendärzten auf 69,96 Euro im Quartal.
Entwicklung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung, also das Geld, das für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht, erhöhte sich im dritten Quartal 2022 um rund 300 Millionen Euro (+2,9 Prozent).
Gewachsen ist vor allem die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der der Großteil der Leistungen vergütet wird (+3,6 Prozent). Die extrabudgetäre Vergütung stieg um 1,9 Prozent.
Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt
Bei der Bewertung der Daten für das dritte Quartal 2022 ist zu beachten, dass diese aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung nur eingeschränkt mit denen der Vorjahresquartale vergleichbar sind.
Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Versicherten Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.
- Steuerzahlungen (15,8 Prozent)
- berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.