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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Elektronische Patientenakte in der Praxis – Talkrunde am 28. Februar

08.02.2024 - Was ändert sich durch die elektronische Patientenakte in der Praxis? Um diese Frage geht es bei einer Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der KBV am 28. Februar. Die Veranstaltung wird von 15 bis 18 Uhr per Livestream übertragen. Interessierte können sich bis zum 27. Februar anmelden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) beschäftigt Praxen und Patienten. Es gebe viele Fragen unter anderem im Umgang mit der Akte, ihrem Nutzen und auch beim Datenschutz, heißt es in der Programmankündigung. Die Veranstaltung greift diese Fragen auf. Teilnehmer der Gesprächsrunde sind Vertreter der Ärzteschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie ein Experte für Arzthaftungsrecht.

Vom Nutzen der ePA bis zu den Pflichten für Ärzte

Warum die ePA überhaupt eingeführt wurde, wie sie funktioniert und welche Hürden bei der Einführung zu nehmen sind, darüber berichtet Sebastian Zilch, Leiter der zuständigen Unterabteilung im BMG in der Veranstaltung. Über die Handlungspflichten, die Praxen durch die ePA haben, und was bei sensiblen Informationen zu beachten ist, spricht Prof. Patrick Gödicke, Experte für Arzthaftungsrecht.

Welche Erfahrungen haben Ärzte und Psychotherapeuten bisher mit der ePA gemacht und wie verändert die Akte die Prozesse in den Praxen? Antworten hierauf geben Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Dr. Thorsten Hagemann, Leiter der dortigen Stabstelle eHealth. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, wird die Einführung der ePA aus Sicht der Ärzteschaft bewerten und darlegen, was Politik und Selbstverwaltung jetzt unternehmen müssen, damit die Akte im Alltag funktioniert.

Anmeldung bis 27. Februar

Die Veranstaltung „Die elektronische Patientenakte – Was ändert sich in der Praxis?“ findet am 28. Februar von 15 bis 18 Uhr statt. Den Link zum Livestream und das Programm erhalten die angemeldeten Teilnehmer per E-Mail.

ePA für alle ab 2025

Das Digital-Gesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten ab Januar 2025 eine ePA bereitzustellen. Wer diese nicht haben will, muss aktiv widersprechen.

Bislang ist die Nutzung der ePA freiwillig. Allerdings sind Praxen seit Juli 2021 verpflichtet, die notwendige Ausstattung vorzuhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen.

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