So lange sind Überweisungen gültig - KBV veröffentlicht PraxisInfo
17.04.2025 - Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht für jedes Quartal einen neuen Schein – Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Alles Wichtige dazu hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst.
„Wir benötigen eine Überweisung für das aktuelle Quartal.“ Bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung diese Auskunft, wenden sie sich nochmals an die überweisende Praxis, die den Schein erneut ausfüllt. Dies sorgt bei allen Beteiligten für Unmut und zusätzlichen Aufwand, was nicht sein muss, da Überweisungen quartalsübergreifend gültig sind.
Hinweise zur Gültigkeit
Stellt zum Beispiel eine Hausärztin eine Überweisung zu einem Facharzt aus und dieser beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, ist keine neue Überweisung erforderlich.
Genauso bleibt der Überweisungsschein gültig, wenn die Behandlung zwar im Quartal der Ausstellung begonnen wurde, aber erst im Folgequartal abgeschlossen wird. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig.
Vorgaben im Bundesmantelvertrag
Mit der PraxisInfo reagiert die KBV auf Meldungen, nach denen es in Arztpraxen unterschiedliche Auffassungen zur Gültigkeit von Überweisungsscheinen gibt. Die Regelungen zum richtigen Umgang mit Überweisungen finden sich im Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 24) sowie in den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung als Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag (siehe „Mehr zum Thema“).