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Anhörung im Bundestag: Wer Leistungen übernimmt, muss auch Haftung tragen

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, spricht sich gegen die von der Regierungskoalition geplanten verbindlichen Modellvorhaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte aus. Dies ist heute Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der KBV-Chef pocht dabei vor allem auf eine klare Regelung der Haftungsfrage für die handelnden Personen.

Berlin, 7. Juni 2021 – „Sollten ärztliche Leistungen substituiert werden, muss sowohl die berufsrechtliche als auch die wirtschaftliche Verantwortung ausschließlich bei den Angehörigen des betreffenden Gesundheitsberufs liegen“, stellt Gassen klar. Nach den Regelungen zur geplanten Pflegereform im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) soll die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte in Modellversuchen erprobt werden – die Dauer ist auf vier statt sonst üblich acht Jahre begrenzt.

„Die Übernahme ärztlicher delegierter Tätigkeiten und Leistungen durch entsprechend qualifiziertes Personal hat die Funktion, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und zu unterstützen. In der Regel können Angehörige nicht ärztlicher Gesundheitsberufe aber trotz hohem teilweise akademischem Qualitäts- und Ausbildungsniveau keine ganzheitliche medizinische Betrachtung leisten“, konstatiert der KBV-Chef. Gassen verweist dabei auf die von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) klar formulierten Grundsätze zur Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen.

In ihrer Vertreterversammlung vom 3. Mai 2021 hatten KBV und KVen das Konzept „KBV 2025: Strukturen bedarfsgerecht anpassen – Digitalisierung sinnvoll nutzen“ verabschiedet. Dort sind unter anderem die Grundsätze zur Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen niedergelegt.

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