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Corona-Bonus: KBV-Vorstand appelliert an Politik, die MFA angemessen zu berücksichtigen

Auf wenig Verständnis stößt der Entwurf des Pflegebonus-Gesetzes beim Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Es sei zutiefst enttäuschend, dass die Medizinischen Fachangestellten (MFA) beim Corona-Bonus erneut leer ausgehen sollen.

Gemeinsam appellieren die drei Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel an die Politik, auch für die Medizinischen Fachangestellten einen Corona-Bonus vorzusehen: „Es ist schlichtweg unfair, dass Hunderttausende MFA, die die Impfkampagne am Laufen halten, zum wiederholten Male zu kurz kommen. Ohne MFA könnte keine Arztpraxis das leisten, was sie leistet. Ohne sie wären die bislang über 84 Millionen Corona-Impfungen allein in den Praxen gar nicht möglich gewesen – ganz abgesehen von der regulären Versorgung der Patientinnen und Patienten, die tagaus, tagein zu bewältigen ist.“

In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekundet der KBV-Vorstand seine Solidarität mit der Forderung der MFA und appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken. „Wir erachten einen staatlich finanzierten Bonus auch für die MFA für sinnvoll und hoffen, dass der Gesetzgeber hier noch einmal abwägt“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Gassen. „Eine Würdigung des außerordentlichen Engagements in Pandemiezeiten ist überfällig.“

KBV-Vize Hofmeister erinnerte daran, dass die MFA als wesentlicher Teil des ambulanten Schutzwalls die Kliniken vor Überlastungen schütze: „Es geht um eine öffentliche Wertschätzung – auch, aber nicht nur in finanzieller Hinsicht. Ganz besonders die MFA mussten während der Pandemie kommunikative Fehlleistungen der Politik gegenüber Patientinnen und Patienten auffangen und Beschimpfungen sowie Bedrohungen über sich ergehen lassen.“

Der KBV-Vorstand begrüßte den politischen Vorstoß der Unions-Fraktion, die in einem Antrag fordert, dass Praxismitarbeitende ebenfalls einen Bonus aus Bundesmitteln in Höhe „von mindestens 500 Euro“ bekommen sollen.