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„Neupatientenregelung so belassen, wie sie ist“

„Es ist grundsätzlich gut, dass die FDP auf die Streichung der Neupatientenregelung verzichten will. Allerdings stellt ihr Gegenvorschlag eines pauschalen Abschlags eher eine deutliche Verschlimmbesserung dar und sollte schleunigst wieder in der Schreibtischschublade verschwinden“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in einer ersten Stellungnahme.

Berlin, 14. Oktober 2022 - „Konsequent und richtig wäre es, die Neupatientenregelung so zu belassen, wie sie ist. Dafür spricht übrigens auch, dass laut GKV‐Schätzerkreis die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung robuster als angenommen ist“, fügte Gassen hinzu. „Vor diesem Hintergrund sollten Leistungskürzungen zulasten der Patienten vermieden werden, die eine Streichung der Neupatientenregelung unweigerlich mit sich bringen würde“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Die positive Wirkung der Neupatientenregelung ist enorm: Im ersten Quartal 2022 war die Zahl der Neupatientenfälle mit 27,1 Millionen so hoch wie noch nie seit Einführung der Regelung 2019, stellte erst jüngst das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fest. Der FDP‐Vorschlag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum GKV Finanzierungsstabilisierungsgesetz sieht vor, für die Jahre 2023 und 2024 einen begrenzten Abschlag auf alle Leistungen in der außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vereinbarten Leistungsvergütung vorzunehmen.

„Dieser Vorschlag ist vollkommen untauglich. Er führt zu ungerechte Verwerfungen innerhalb der Ärzteschaft und sollte wieder zurückgezogen werden“, urteilten die KBV‐Vorstände Dres. Gassen, Hofmeister und Thomas Kriedel unisono.