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2023

„Ganz viel Schatten, aufgehellt mit ein wenig Licht“

Zu den Referentenentwürfen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie zum Digital-Gesetz (DigiG) erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner:

Berlin, 21. Juni 2023 – „Ganz viel Schatten, aufgehellt mit ein wenig Licht. So lässt sich der erste Eindruck beider Entwürfe zusammenfassen. Es ist zutiefst frustrierend für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, dass das Bundesgesundheitsministerium wieder einmal Verpflichtungen und Sanktionen gegenüber den Praxen einsetzen will. Dieses Mal, um das längst noch nicht massentaugliche eRezept mit der Brechstange durchzusetzen. Herr Minister Lauterbach: Sie hatten uns zugesagt, dass solche untauglichen und jegliche Akzeptanz zerstörenden Zwangsmaßnahmen der Vergangenheit angehören werden! Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden! Das gilt erst recht für die elektronische Patientenakte (ePA). Deren Struktur muss sich grundlegend ändern, damit sie vom Nischenprodukt mit Paradiesvogelstatus zur Massenanwendung werden kann. Die ePA muss sich schnell und – wie vom Bundesgesundheitsminister angekündigt – automatisch befüllen lassen. Außerdem sind die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen gefordert, ihre Systeme anzupassen. Geschieht dies alles nicht, wird die ePA keine Akzeptanz finden, weder bei Patientinnen und Patienten noch bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Immerhin: Eine Opt-Out-Regelung für Patienten ist sinnvoll. Die Vorstellung, dass Krankenkassen aufgrund der Auswertung von Abrechnungsdaten ihre Versicherten warnen können, unter Umständen an schweren Erkrankungen zu leiden, ist nur gruselig. Sollen dann vollkommen verunsicherte Versicherte zusätzlich in die Praxen strömen? Zudem haben sich die Krankenkassen bisher alles andere als wirklich interessiert gezeigt an einer adäquat finanzierten und umfassenden Versorgung ihrer Versicherten.“