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Gesundes-Herz-Gesetz: Statt wissenschaftlicher Evidenz nun ministerielle Eminenz?

Patientenversorgung per Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium? „Das ist ein falscher Ansatz. Evidenz und Wirtschaftlichkeit gelten dann nicht mehr und somit stellt das Gesetz einen radikalen Systembruch dar, der die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches konterkariert“, erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner zum vorliegenden Referentenentwurf eines „Gesunden-Herz-Gesetzes“ (GHG). Weiter heißt es in der Stellungnahme:

Berlin, 11. Juli 2024 – „Hier wird das gesetzlich verankerte Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot ausgehebelt. Es ist die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), über geeignete Therapien, Untersuchungsmethoden und Medikamente für die Bevölkerung zu entscheiden. Abzulehnen ist es zudem, dass Ärztinnen und Ärzte breiten Bevölkerungsschichten Statine als Cholesterin- bzw. Lipidsenker ziemlich unkritisch anbieten sollen, vor allem auch schon Kindern. Das sind sehr wirksame Medikamente, aber mit teils erheblichem Nebenwirkungspotenzial. Prävention ist grundsätzlich ein richtiger Ansatz, das Gesetz verlässt jedoch hier das Spielfeld der evidenzbasierten Medizin.“

Ein wenig Licht sehen die KBV-Vorstände durchaus im Gesetzentwurf: „Zweifellos wird eine medizinisch und gesellschaftlich wichtige Thematik aufgegriffen. Eine Verbesserung der Vorbeugung, Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie beispielsweise durch zusätzliche regelmäßige Check-ups ist wünschenswert. Allerdings fehlt die konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens, um bestimmten Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, Adipositas oder Bewegungsarmut, durch eine veränderte Lebensführung, Sport oder eine andere Ernährung zu begegnen. Primärprävention beginnt bereits mit Kampagnen in der Schule, umfasst gesellschaftliche Aufklärung und erwägt zum Beispiel Werbeverbote für oder hohe Steuern auf ungesunde Lebensmittel.

Grundsätzlich begrüßenswert sind die Neuregelungen im Bereich der Disease-Management-Programme (DMP). Sie werden die flächendeckende Umsetzung aller DMP befördern und beschleunigen. Sinnvoll wäre es jedoch, Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten zu erhalten, damit DMP weiterhin wirksam bleiben. Das neue DMP zu kardiovaskulärem Risikomanagement ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Früherkennungsmaßnahmen. Die Ausweitung aller bestehenden DMP auf Risikokonstellationen ohne manifeste Erkrankung ist jedoch nicht umsetzbar, weil damit keine abgrenzbare Zuordnung zu den DMP-Indikationen mehr möglich ist.“

Auch zu den vorgesehenen Beratungsangeboten in Apotheken bezieht der KBV-Vorstand klar Stellung und hält sie für „einen Irrweg. Gelegentliche Cholesterin-, Zucker- oder Blutdruckmessungen sind eine Sache. Medizinische Beratungen sind jedoch unstrittig Heilkunde. Und die Heilkunde ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten“, so sein Statement.

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