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Arbeitsschutz: worauf Praxisinhaber achten sollten

Ein kurzer Moment und es ist passiert: Auch Praxismitarbeiter können sich verletzen. Deshalb ist der Arbeitsschutz in der Arztpraxis wichtig.

Verantwortlich für den Schutz ist der Praxisinhaber.
Gibt es mehrere Ärzte – etwa in einer Praxisgemeinschaft –, muss ein Verantwortlicher bestimmt werden.

Um die richtigen Schutzmaßnahmen zu definieren, muss jede Praxis eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wie genau, sagt Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).

Festgelegt ist das zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz; aber auch in vielen weiteren Gesetzen, wie der Biostoffverordnung oder der Gefahrstoffverordnung.
Gefahren können zum Beispiel ausgehen von kontaminierten Spritzen oder scharfen Instrumenten. Und auch von Gefahrstoffen wie Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln sowie Narkosegasen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden im Wesentlichen die Risiken in den einzelnen Arbeitsbereichen der Beschäftigten ermittelt und beurteilt. Daraus werden dann die geeigneten Schutzmaßnahmen abgeleitet und festgelegt.

Dieser Plan muss regelmäßig überprüft werden: Wirken die Schutzmaßnahmen überhaupt? Und passen sie noch? Sobald sich also in der Praxis etwas ändert, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden – mit entsprechenden neuen Schutzmaßnahmen.


Jede Fachrichtung hat eigene Gefährdungen und braucht zusätzlich eigene Schutzmaßnahmen, so zum Beispiel beim ambulanten Operieren oder Röntgen.


Dabei ganz wichtig: Mitarbeiter richtig schulen.

Teil des Arbeitsschutzes ist auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Wichtig hierfür: zum Beispiel die Zufriedenheit im Team – und Arbeitszeitmodelle.


In vielen Bundesländern überprüfen Behörden den Arbeitsschutz; etwa die Gewerbeaufsichtsämter oder Regierungspräsidien, auch im Rahmen ihrer Begehung nach dem Medizinproduktegesetz.


Falls die Praxis den Arbeitsschutz nicht einhält, kann es teuer werden. Beispielsweise, wenn sich ein Teammitglied mit Hepatitis B infiziert. Dann kann die Berufsgenossenschaft den Praxisinhaber in Regress nehmen und sämtliche Kosten zurückfordern.
Alle Infos erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften.
Ausführliche Informationen zu „Überwachung und Begehung von Praxen“ finden Sie in einer Broschüre der KBV und online: http://www.kbv.de/html/hygiene.php

Im sicheren und hygienischen Umgang mit Patienten und Medizinprodukten ist Routine gefragt. Aufmerksame Routine. Dabei ist der Arbeitsschutz zunächst einmal Chefsache. Worauf Praxisinhaber achten sollten, erfahren Sie hier in einem ersten Überblick.

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