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Stellungnahme der KBV zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Der Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. November 2018, übermittelt am 20. November 2018, verfolgt insbesondere das Ziel, die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu erhöhen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich dieses Vorhaben.

Darüber hinaus werden Entwürfe zu Neuregelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verschiedenen Sachverhalten wie Verbandmittel, Cannabistherapie oder Nutzenbewertung nach § 35a SGB V vorgelegt. In den zum Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V vorgelegten Regelungsentwürfen fehlt nach Ansicht der KBV erneut eine gesetzliche Klarstellung zur Wirtschaftlichkeit des Erstattungsbetrags.

Hierzu macht die KBV einen ergänzenden Regelungsvorschlag. Nähere Informationen finden Sie in der Stellungnahme, die im Folgenden zum Download bereitgestellt wird.

Stellungnahme zum Download