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Stand 06.02.2019

Positionen

Positionspapier zu den Auswirkungen neuer Möglichkeiten der Fernbehandlung in der medizinischen Versorgung

Gemeinsames Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayerns, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe.

Ausgangslage

Bundesweit drängen inzwischen Unternehmen und Start-ups unterschiedlicher Größe auf den Markt, um im Gesundheitswesen neue, in der Regel online-basierte Dienstleistungen, die sich direkt an die Patienten richten, anzubieten. Sie wittern lukrative Geschäftsmodelle, um den Patienten, die als Kunden gesehen werden, Versorgungsleistungen anzubieten. Die Unternehmen argumentieren damit, aus deren Sicht bestehende Lücken in der ambulanten Versorgung zu schließen und Wartezeiten auf einen Besuch beim Facharzt oder Psychotherapeut zu überbrücken. Dabei geht es aus unserer Sicht um einen elementaren Eingriff in das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Beispiele

Unter großem medialem Interesse hat ein im Norden Deutschlands beheimatetes Unternehmen eine Online-Plattform vorgestellt, bei der man AU-Bescheinigungen per WhatsApp erhalten kann. Eine große Online-Apotheke hat mittlerweile angekündigt, ihren Kunden ebenfalls digitale Therapieangebote machen zu wollen. Mehrere Krankenkassen unterstützen ein Therapieangebot für psychische Erkrankungen, bei dem per Videochat Wartezeiten auf Termine bei Psychotherapeuten vermieden werden sollen.

Status quo in Deutschland

Bislang war das Fernbehandlungsverbot in Deutschland in den Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern klar geregelt und basierte auf dem Primat des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes. Geändert hat sich dies allerdings erheblich seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbotes durch den Deutschen Ärztetag im Mai 2018. Die einzelnen Landesärztekammern ziehen nun sukzessive nach, indem sie die Berufsordnungen entsprechend anpassen. Anbieter von Health-Apps und Videosprechstunden nehmen diese Entwicklung nicht nur freudig zur Kenntnis, sondern bauen ihre Angebote an den Praxen der niedergelassenen Ärzte vorbei stark aus. Die föderale Zuständigkeit in diesem Bereich sorgt dafür, dass sich in den einzelnen Bundesländern die unterschiedlichsten Vorhaben herausbilden.

Positionierung des KV-Systems

Wir sehen den Bereich der Fernbehandlung als elementaren Teil des Sicherstellungsauftrages der KVen. Einzelne KVen sind bereits in den Markt eingestiegen, andere warten noch ab. Angebote zur Fernbehandlung machen allerdings nicht an den Landesgrenzen der jeweiligen KV halt, wie die bundesweit angebotenen Projekte zur Krankschreibung per WhatsApp oder zur Online-Psychotherapie zeigen. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, muss die aktuelle Ausgestaltung des Fernbehandlungsverbots noch einmal in Bezug auf die besondere Bedeutung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes kritisch diskutiert werden. Dabei müssen auch klare Einschränkungen und Begrenzungen definiert werden, um nicht ausschließlich Konzerninteressen in den Mittelpunkt zu stellen.

Von Seiten der KVen aus werden wir funktionierende digitale Angebote machen, die an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet sind. Die Menschen kennen vergleichbare digitale Angebote bereits aus anderen Bereichen, wie dem Online-Banking oder der Mediennutzung, und fragen solche Angebote nun auch in Bezug auf ihre medizinische Versorgung nach. Dabei ist ihnen oft gar nicht bewusst, welche datenschutzrechtlich fragwürdigen Regelungen hinter einigen Angeboten stehen.

Als Körperschaften öffentlichen Rechts werden wir eigene, höchsten Ansprüchen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügende sowie den Schutz eines vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses fördernde Angebote aufbauen. Diese werden wir über unsere Mitglieder, die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, den Patienten vorstellen. Basis dafür ist eine KV-übergreifende Zusammenarbeit, die es dem KV-System ermöglicht, den privatwirtschaftlich organisierten und rein an Kapitalinteressen orientierten Unternehmen mit eigenen Angeboten und Lösungen entgegen zu treten.