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Stand 09.05.2019

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Stellungnahme der KBV zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Wie schon in der Stellungnahme zum Referentenentwurf ausgeführt begrüßt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Weiterentwicklung des in der Versorgung zwischenzeitlich fest etablierten und zur Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen bewährten Heilberufes der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (nachfolgend Psychotherapeut).

Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. April 2019. Im Vergleich zur Vorversion zeichnet sich dieser Entwurf insbesondere durch eine aus Sicht der Kassenärzlichen Bundesvereininigung zutreffender gefasste Berufsbezeichnung, durch die notwendige Betonung des untrennbar verbundenen Zusammenhangs von Soma und Psyche sowie durch eine Streichung der Modellversuchsstudiengänge zur Verordnung von Psychopharmaka im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit aus.

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