Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung sollen nachteilige Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung vermieden werden. Ziel ist es, das Infektionsrisiko zu minimieren, indem die Zahl der Apotheken- und Arztkontakte durch die Versicherten reduziert werden. Hierfür werden befristet verschiedene Rechtsvorschriften angepasst.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt und unterstützt die dieser Verordnung zugrundeliegende Intention des Gesetzgebers und nimmt nachfolgend zu den die Vertragsärzte betreffenden Regelungen Stellung.