Bericht von Dr. Stephan Hofmeister an die Vertreterversammlung
Rede des stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden am 11. September 2020
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch von mir ein herzliches Willkommen zur heutigen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – der zweiten unter „Corona-Bedingungen“. Womit ich auch gleich beim Thema bin. In den letzten Monaten hat ein Begriff Karriere gemacht, den es schon vor Corona gab, der aber durch die Pandemie aus dem politisch-wissenschaftlichen Diskurs herausgelöst wurde und der einem mittlerweile in nahezu allen Lebensbereichen begegnet.
Ich meine den Begriff der „neuen Normalität“. Dieser Begriff wird gerne genutzt, um unseren aktuellen Alltag zu beschreiben oder das, was unser Alltag werden könnte. Dabei sprechen längst nicht mehr nur führende Politiker von dieser neuen Normalität, auch der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Psychologen, Wirtschaftsfachleute, Marketingexperten.
Allerdings sind Zweifel angebracht ob jeder, der davon spricht, dasselbe meint. Ich würde allerdings unterstellen, dass die Mehrzahl derer, die diesen Begriff benutzt, insbesondere auf der politischen Ebene, damit implizit eine zweite Botschaft senden will. Positiv formuliert lautet diese: Gemeinsam schaffen wir das. Etwas weniger nett: Findet euch gefälligst damit ab.
Ist das hier Teil unserer neuen Normalität?
Keine Sorge, ich will mich hier nicht zu einem philosophischen Diskurs versteigen. Tatsächlich glaube ich, bezogen auf die rein medizinischen Fakten – und die sollten ja eigentlich die Basis aller Überlegungen bei diesem Thema sein –, dass wir uns tatsächlich mit einer neuen Normalität arrangieren müssen. Und die lautet schlicht: Das Virus wird bleiben. Es wird sich verändern, aber es wird nicht verschwinden. Auch nicht durch eine Impfung. Insofern – und nur in dieser Hinsicht! – haben wir es tatsächlich mit einer neuen Normalität, oder besser „Realität“ zu tun.
Wenn ich von „wir“ spreche, dann meine ich die Gesamtgesellschaft und die Politik, denn für Ärztinnen und Ärzte ist diese Realität nicht wirklich neu. Der Umgang mit einem Virus, auch mit einem besonders aktiven, entspricht schlichtweg unserem Berufsbild. Was wiederum die Politik nicht davon entbindet, alles Nötige zu tun, um uns auch in die Lage zu versetzen, unsere Arbeit erfolgreich zu bewerkstelligen.
Ja, die Gesellschaft muss lernen, mit dieser „neuen“ Normalität umzugehen. Diese Betrachtung zeigt auch, dass das Gerede von einer „zweiten Welle“ irreführend ist und nicht als Drohszenario zur „Gefügigmachung“ missbraucht werden darf. Wenn ich von einer „neuen Normalität“ spreche, dann meine ich damit ausdrücklich nicht die andauernde Einschränkung von Grundrechten. Ganz im Gegenteil.
Eben weil wir mit dem pandemieauslösenden Virus werden leben müssen, sind diese Einschränkungen aus meiner Sicht umso deutlicher zu hinterfragen und umso ausführlicher zu begründen. Das Virus beziehungsweise der Zustand der Pandemie darf nicht dauerhaft dazu benutzt werden, Eingriffe in die Grundrechte aufrechtzuerhalten. Eine pauschale Drohung „Grundrechte nur gegen Wohlverhalten“ kann dafür ebenfalls nicht ausreichen.
Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehören auch ein gewisses Maß an Unsicherheit und allgemeine Lebensrisiken, die es auszuhalten gilt. Wir dürfen nicht auf das Schwanken von Fallzahlen starren wie das sprichwörtliche Kaninchen auf die Schlange. Nun gilt es, natürlich mit aller gebotenen Sorgfalt und Augenmaß, von der „Palme der Angst und des Schreckens“ herunterzukommen und hierzu alle mittlerweile gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen. Angst machen gilt nicht mehr!
Um auch das klar zu sagen: Die teils einschneidenden Maßnahmen durch Exekutive und Gesetzgeber in den Anfangsmonaten der Pandemie waren sicher richtig und wichtig, um uns einen Überblick zu verschaffen, das Geschehen besser verstehen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Nun, ein deutliches Stück weiter, muss erneut evaluiert und müssen alle Maßnahmen kritisch hinterfragt, gewichtet und bei Fortsetzung entsprechend begründet werden. „Normal“ kann nur etwas werden, wenn es die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung als Norm akzeptiert. Wie heißt es so schön: Niemand kann auf Dauer in einem Ausnahmezustand leben.
Auch ein Impfstoff wird nicht die Lösung aller Probleme bedeuten. Das Warten auf ihn kommt mir manchmal vor wie das Warten auf den Messias am Tag des Jüngsten Gerichts. Selbst wenn ein solcher Impfstoff verfügbar ist, wird das nicht dazu führen, dass wir auf einen Schlag alle erlöst sind und wieder zur „alten“ Normalität zurückkehren können, wie nach einem schlechten Traum.
Die Politik hat die Verfügbarkeit eines Impfstoffes als Wendepunkt ausgegeben, weil sie eine Zielmarke braucht, nicht zuletzt, um die Akzeptanz ihrer Maßnahmen abzusichern beziehungsweise um bestimmte Maßnahmen zurückführen zu können.
Klar ist aber auch: Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, stehen wir als Ärzteschaft bereit. Realistisch betrachtet wird das hierzulande aber wohl erst im kommenden Jahr der Fall sein. Das Vorgehen mancher Staaten, deren Machthaber den Impfstoff für ihre Zwecke instrumentalisieren, finde ich besorgniserregend. Eine ganze Bevölkerung oder große Teile davon zur Testpopulation zu erklären ist riskant und unethisch.
Aus medizinischer Sicht kann man nur davor warnen, den üblichen wissenschaftlichen Weg zu verlassen. Verlässlichkeit und Vertrauen in eine Impfung sind unerlässlich – gerade, wenn so große Erwartungen in sie gesetzt werden.
Als einen positiven Nebeneffekt der Pandemie und der ganzen Impfstoff-Diskussion erwarte ich für diese Saison deutlich mehr Zuspruch seitens der Versicherten zur Grippeschutzimpfung. Durch Influenzaviren-bedingte Todesfälle überschreiten die bisherigen COVID-19-assoziierten Sterbefälle regelmäßig – und gegen die Grippe gibt es eine wirksame Impfung.
Das kann man in diesen Zeiten gar nicht oft genug betonen. Das RKI hat allerdings auch festgestellt, dass die Grippewelle zu Beginn dieses Jahres signifikant früher und schneller zu Ende war als in den Vorjahren. Begründet wird das mit den Corona-Auflagen. Klar ist: Die sogenannten AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – wirken grundsätzlich infektionshemmend, sofern sie richtig angewandt werden.
Dass diese Maßnahmen für medizinisches und pflegerisches Personal nicht ausreichen, steht auf einem anderen Blatt. Andreas Gassen hat zum Thema persönliche Schutzausrüstung bereits ausgeführt. Fest steht: Solange der Pandemiezustand nicht für beendet erklärt ist, sind die Länder in der Pflicht, die Versorgung sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser System der ambulanten Versorgung und Ihr Engagement in den Praxen hat maßgeblich dazu beigetragen, die Pandemie in Deutschland bisher, im Vergleich betrachtet, unter Kontrolle gehalten zu haben. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich meinen Dank und Komplimente an die Medizinischen Fachangestellten richten.
Nur gemeinsam mit Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen, war es den Ärztinnen und Ärzten im Frühjahr möglich, die berühmte Welle in Schach zu halten. Die Tatsache, dass sechs von sieben Corona-Patienten ambulant versorgt werden konnten, und nur etwa 15 Prozent der COVID-19-Fälle ins Krankenhaus musste, wäre ohne Sie nicht möglich gewesen.
Dabei haben Sie unter zusätzlich erschwerten Bedingungen gearbeitet, weil Schutzmaterial nicht ausreichend zur Verfügung stand. Was auch immer der Herbst bringen mag, ich bin sicher, dass Deutschland sich wieder auf Sie verlassen kann.
Die Medizinischen Fachangestellten und Zahnmedizinischen Fachangestellten sind bei ihrer Arbeit einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt und bedürfen daher auch besonderer Schutzmaßnahmen. Deshalb haben wir auch beim Bundesgesundheitsministerium nachdrücklich die Aufnahme dieser Berufsgruppe in die nationale Teststrategie gefordert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der VV im Juni haben Sie den Vorstand gebeten, eine Verbesserung der Datenlage zu Infekten im ambulanten Bereich zu prüfen. Dem sind wir nachgekommen und haben das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt.
Den Bericht hierzu haben Sie vergangene Woche erhalten. Nur noch einmal kurz zur Erinnerung: Es geht um die Unterstützung von Patienten bei der Selbstbeobachtung und -dokumentation von Symptomverläufen mithilfe digitaler Anwendungen. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese Daten zur Behandlung genutzt und im Wege der Datenspende zusammengeführt und wissenschaftlich ausgewertet werden können, um ein besseres Verständnis der Einflussfaktoren auf Verläufe und die Wirkung therapeutischer Maßnahmen zu erhalten.
Das Zi kommt nach seiner Prüfung zu dem Schluss, dass von den bisher in Deutschland verfügbaren und verbreiteten digitalen Anwendungen zur Selbstdokumentation von Infektparametern nur wenige potenziell für ein sogenanntes Remote Patient Monitoring durch den behandelnden Arzt geeignet sind.
Um die praktische Eignung und den Nutzen für die Versorgung zu beurteilen, empfiehlt das Zi eine Vergleichsstudie für maximal drei Anbieter im Vergleich zur Regelversorgung. Der KBV-Vorstand hält das für sachgerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun zu einem weiteren Thema, das ich mit einem Zitat einleiten möchte. „Die unzeitgemäße Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen vermittelt die Illusion einer ärztlichen Allzuständigkeit, die andere Gesundheitsberufe in eine Assistenzrolle drängt. Dies mindert die Attraktivität dieser Berufe und verschärft somit den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel in der Pflege, bei in der Primärversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzten, bei Apothekerinnen und Apothekern sowie weiteren Gesundheitsberufen insbesondere in ländlichen und einkommensschwachen Regionen.“
Haben Sie eine Vorstellung, woher das stammt? Es handelt sich um ein wörtliches Zitat aus einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den diese kürzlich im Bundestag gestellt haben. Darin fordern sie, „die Übertragung von heilkundlichen Tätigkeiten für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen“ sowie „eine generelle Neuordnung der Arbeitsverteilung im Gesundheitswesen“, und hierzu ein neues „Allgemeines Heilberufegesetz“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es handelt sich hierbei um Pläne eines möglichen Koalitionspartners der kommenden Bundesregierung! Besonders pikant finde ich, dass dieser Vorstoß laut eigener Begründung auch vor dem Hintergrund der Pandemie geschieht, in der das deutsche Gesundheitssystem sich auch gerade wegen seiner ambulanten ärztlichen Versorgung als so widerstandsfähig erwiesen hat.
Und diese Feststellung hat nichts mit Standesdünkel oder gar ärztlichen Allmachtsfantasien zu tun, wie sie uns in dem Antrag der Grünen scheinbar unterstellt werden. Sondern es handelt sich um eine Feststellung, die sowohl wissenschaftlich als auch politisch geteilt wird.
Damit die Menschen aber wohnortnah, von Haus- und Fachärzten mit entsprechendem Facharztstatus versorgt werden können, sie also nicht wegen jedem Beschwerdebild ins Krankenhaus oder ein anonymes Gesundheitszentrum gehen müssen, wo jeder Handgriff in eine andere Zuständigkeit fällt, damit „ihr“ Arzt oder „ihre“ Ärztin ein umfassendes Bild des Patienten behält, bedarf es nun einmal einer gewissen Konzentration auf eine Person, die entsprechend dafür qualifiziert ist.
Und eines muss den Befürwortern einer „neuen“ Arbeitsverteilung im Gesundheitswesen auch klar sein: Eine solche bedeutet auch eine neue Zuweisung von Verantwortung für das Handeln am Patienten. Solange – völlig zu Recht, und begründet nicht nur durch eine zwölfjährige Aus- und Weiterbildung – diese Verantwortung bei den Ärzten liegt, geht damit natürlicherweise auch eine gewisse Führungsaufgabe einher.
Über die aus diesem Antrag resultierenden neuen Sektoren und daraus folgenden neuen Schnittstellen will ich gar nicht nachdenken.
Damit spreche ich mich ausdrücklich nicht gegen eine bessere Kooperation und Vernetzung sämtlicher – akademischer und nichtakademischer – Gesundheitsberufe aus! Auch mehr sektorenübergreifende Zusammenarbeit sowie das Ansinnen, die Attraktivität bestimmter Berufsgruppen auch durch Akademisierung zu steigern, befürworten wir als Ärzteschaft ausdrücklich.
Aber hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll ganz offensichtlich der Weg in die Substitution – auf Deutsch: in den Ersatz ärztlicher Zuwendung – begangen werden. Und ob es den Patienten recht ist, wenn sie erst durch fünf Türen hindurch und mit fünf verschiedenen Leuten sprechen müssen, bevor sie – und das dann auch nur bei akuter Atemnot oder ähnlich schwerwiegenden Beschwerden – dann doch mal einen Arzt zu Gesicht bekommen, wie es in anderen Ländern der Fall ist, das bezweifle ich doch sehr.
Wir sind nicht in Westaustralien, wo unendlich weite Wege und eine kaum vorstellbar dünne Besiedelung solche Schritte notwendig machen. Ich bezweifle sogar, dass das am Ende tatsächlich gesamtgesellschaftlich günstiger wäre als unser sehr erfolgreiches, diskriminationsfreies, gut zugängliches und im Vergleich bestenfalls durchschnittlich teures ambulantes ärztliches Versorgungssystem.
Im Übrigen darf eines nicht vergessen werden: Nicht nur die bislang nichtakademisierten Gesundheits- und Pflegeberufe müssen attraktiv für den Nachwuchs sein oder werden. Auch für den Arztberuf bedarf es entsprechender Anstrengungen, wenn wir die kontinuierlich zurückgehende ärztliche Arbeitszeit auch nur annähernd auffangen wollen.
Das bringt mich zum Thema ärztliche Weiterbildung. Das Förderprogramm, über das ich in meiner VV-Rede im Juni ausführlich berichtet habe, stößt mit seiner Ausweitung erkennbar an finanzielle Grenzen und produziert Unwuchten. Hierüber müssen wir uns als KBV und KVen dringend Gedanken machen. Wir wollen deshalb eine Arbeitsgruppe der KVen einrichten, welche die Diskussion der KBV-VV hierzu zeitnah vorbereitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten Sie im Vorfeld bereits informiert: Der für den 1. Oktober 2020 geplante Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird auf den 1. Januar 2021 verschoben. Grund hierfür ist, dass nicht sichergestellt werden kann, dass alle Softwarehäuser rechtzeitig bis zum 1. Oktober die neuen Vorgaben der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie korrekt umsetzen und bereitstellen.
Diese Verschiebung ist auch für die KBV sehr ärgerlich, da wir inhaltlich hinter der Richtlinie stehen und mit ihr einige relevante inhaltliche Veränderungen einhergehen, die die Versorgung verbessern können. Mein Kollege Thomas Kriedel wird gleich näher auf die Problematik eingehen, die uns ja nicht nur bei der Heilmittel-Richtlinie begegnet.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle deshalb nur zwei grundsätzliche Bemerkungen zur Digitalisierung. Erstens: Es ist mehr als unbefriedigend, ja, es ist frustrierend, dass wir die Praxen als Folge von Gesetzen mit immer neuen Terminen und Anwendungen geradezu drangsalieren müssen, es aber bisher kaum ein Produkt gibt, das Ärzten und Patienten einen tatsächlichen Nutzen bietet.
Gleichzeitig bleiben wesentliche Kosten dafür bei den Praxen hängen. Darüber hinaus werden sie auch noch mit Sanktionen bedroht, wenn etwas nicht pünktlich an den Start geht, während die Profiteure bisher nur die Krankenkassen und die Praxisverwaltungssystem-Industrie sind.
Das Ganze muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Deshalb die zweite Bemerkung: Wir fordern, dass in Zukunft alle Produkte, die in die Praxisverwaltungssoftware integriert werden sollen, erst dann flächendeckend eingeführt werden, wenn sie ihre Praxisreife, -tauglichkeit und Sinnhaftigkeit nach dem altbekannten und bewährten Prinzip der Beta-Version einer guten Software unter Beweis gestellt haben.
Und nicht zum Zeitpunkt X, den der Gesetzgeber oder Dritte definieren und der am Ende meistens doch nicht gehalten wird, ohne dass wir dies beeinflussen können. Hier muss einzig und alleine die Sicht des Anwenders zählen! Dann wird es auch nicht schwierig sein, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu überzeugen, auf dem Weg der Digitalisierung fortzuschreiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eines ist gewiss, ich habe es bereits zu Beginn meiner Rede dargestellt: Gesundheit und Gesundheitspolitik standen vielleicht noch nie so im Fokus der Öffentlichkeit wie jetzt. COVID-19 hat die Gesundheitssysteme weltweit auf eine harte Probe gestellt. Deutschland hat diese Probe bisher bestanden, auch dank der Niedergelassenen, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben.
Was können andere Länder von uns, was können wir von Anderen lernen? Dieser Frage wollen wir in einem international besetzten digitalen Kongress nachgehen, den die KBV am 1. Oktober im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet. Der Austausch auf europäischer Ebene ist zurzeit besonders erschwert, unsere Aktivitäten in Brüssel können nur aus der Ferne stattfinden.
Auch deshalb wollen wir mit unserer Veranstaltung ein besonderes Signal setzen. „Starke Gesundheitssysteme 2020 – Resilient Health Systems 2020“ oder kurz „#healsy20“ lautet der Titel des Kongresses. Eine persönliche Einladung haben Sie bereits erhalten, ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Website.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das KV-System hat in der größten Gesundheitskrise der Nachkriegszeit zusammengehalten. Wir sollten dies auch bei anderen Themen anstreben, die uns und die Praxen derzeit heftig bewegen. Denn eine starke Selbstverwaltung wird in diesen Zeiten ganz besonders gebraucht.
Vielen Dank!
Es gilt das gesprochene Wort.