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Stand 03.05.2021

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Resolution der KBV-Vertreterversammlung: Vorfahrt für ärztliche Praxen bei den Impfungen

3. Mai 2021

Die Vertreterversammlung der KBV beschließt die folgende Resolution:
 

  1. Die Impfzentren und die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Zuteilung von mRNA- und Vektor-Impfstoffen gleichberechtigt behandelt und beliefert werden.

    Begründung: Die ausschließliche Verimpfung von mRNA-Impfstoffen in den Zentren an vorwiegend ältere Menschen über 60 Jahre, während die ambulanten Praxen für die Impfung des zunehmend jüngeren Klientel nur sehr wenig mRNA-Impfstoff zugewiesen bekommen, stellt nicht nur ein eklatantes und nicht nachzuvollziehendes Ungleichgewicht dar – es hemmt ebenso den dringend notwendigen Impffortschritt.
     
  2. Die Impfpriorisierung muss so bald wie möglich aufgehoben werden.

    Begründung: Sie erschwert den schnellen Impffortschritt in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unnötig. Bei Einladungen zur Impfung stellen die Praxen immer wieder fest, dass über die Hälfte der Anspruchsberechtigten bereits geimpft ist. Die Suche nach weiteren priorisierten Impfberechtigten hemmt die geforderte schnelle Impfung der Bevölkerung.