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Schiedsspruch zum Konnektortausch

Wie sieht der Beschluss des Schiedsamts aus?
Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

„Wir haben ein Ergebnis und das war auch dringend notwendig, damit die Praxen wissen, was sie bekommen, wenn sie den Konnektor austauschen müssen. Der Beschluss sieht so aus, dass das Schiedsamt einen Betrag von 2.300 € festgelegt hat für den Konnektor Austausch und die dabei anfallenden Zusatzleistungen. Das entspricht nicht unserer Forderung, weil wir uns orientiert haben an 2.770 €, die von dem Hersteller gefordert werden. Wir gehen jetzt davon aus, dass die Industrie ihre Preise anpasst, denn unsere Forderung ist unvermindert weiterhin, vehement, dass der Arzt auf keinen Kosten sitzen bleiben darf. Und wenn diese Preisdifferenz, diese Spanne so bliebe, würde eine Differenz beim Arzt verbleiben. Das kann nicht so sein. Da erwarten wir von der Industrie ein entsprechendes Entgegenkommen und Absenkung der Preise.“


Was bedeutet das nun für die Praxen?
Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

„Für die Praxen heißt das, es geht vor allem jetzt um die Praxen, die bei der CompuGroup unter Vertrag sind. Die CompuGroup Komponenten nutzen, auch deren Konnektor nutzen, der muss ausgetauscht werden. Das startet nach unseren Informationen spätestens im Herbst. In diesem Jahr werden etwa 15.000 Praxen ihren Konnektor austauschen müssen, im nächsten Jahr, also im ersten Halbjahr des nächsten Jahres, noch einmal rund 40.000 Praxen. Das sind Ärzte und Zahnärzte zusammen. Diese Zahl muss bewältigt werden, und dazu braucht man in den meisten Fällen einen Techniker, der in die Praxis kommt. Sie müssen einen Termin ausmachen. Das bedeutet im Umkehrschluss, damit die Praxen weiterlaufen können, betriebsfähig bleiben, sollte sich jeder jede Praxis möglichst bald um einen Termin bemühen für einen Austausch des Konnektors.“


Ist ein Konnektortausch wirklich notwendig?
Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

„Der Beschluss ist vom Anfang des Jahres in der Gesellschafterversammlung der gematik einstimmig getroffen worden. Basis des Beschlusses war die Aussage der gematik, die vorher mit der Industrie gesprochen hatte, dass es nicht technisch sicher möglich ist, ein Zertifikat neu einzubauen in den Konnektor, das dazu führt, dass der Konnektor weiter betriebsfähig bleibt. Es war damals, vor fünf Jahren, ein Sicherheitsmerkmal vom BSI gefordert, dass nach fünf Jahren die Betriebserlaubnis des Konnektors erlischt. Und das bedeutet auch, dass er sich selbst abschaltet. Nun gibt es Diskussionen darum verstärkt in letzter Zeit. Es gibt technische Möglichkeiten, dass man dieses Sicherheitsfeature ausschalten kann, durch andere technische Möglichkeiten. Wir haben das auch gehört. Es wäre natürlich für die Praxen einfacher. Es wäre auch für die GKV, für uns alle kostengünstiger, wir würden keinen Elektroschrott produzieren, wenn das möglich wäre. Nur wir, und deshalb haben wir damals den Beschluss auch getroffen, hatten die Information, Das ist nicht technisch sicher. Und wir können nicht das Risiko eingehen, dass ein Konnektor seinen Geist aufgibt und damit die Praxis nicht mehr in der TI ist, nicht mehr im Netz ist. Die ist dann nicht mehr in der Versorgung fähig. Sie kann keine Rezepte mehr ausstellen. Sie kann keine Karten einlesen. Das Risiko war uns zu hoch. Wenn allerdings die gematik sagt, mit der Technik und dem BSI zusammen es geht, der andere Weg ist möglich, dann werden wir uns auch dafür einsetzen. Um es konkret zu machen, wir haben aufgrund der Informationen die gematik angeschrieben, dass in der nächsten Gesellschafterversammlung dieses Thema von der gematik noch mal aufbereitet wird, uns klar gesagt wird, ob das technisch geht. Diese Vorschläge, dass man die Konnektoren weiterbetreiben kann, zumindest bei den anderen Konnektor Herstellern, die noch nicht ausgetauscht werden müssen, wie jetzt die von der CGM und dass diese Abstimmung, diese Lösung mit dem BSI abgestimmt wird, denn das muss ja auch sicher sein. Wir können kein Risiko für die Arztpraxen eingehen.“

Das Bundesschiedsamt hat über die Finanzierung des anstehenden Konnektortauschs entschieden. Danach sollen Praxen eine Zahlung in Höhe von 2.300 Euro erhalten. Das reicht nicht, um die anfallenden Kosten der Praxen zu decken, sagt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands.