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Stand 17.10.2024

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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) - Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen

Dr. Andreas Gassen zum Entwurf einer Krankenhausreform: Angriff auf die ambulante Versorgung?

Die Krankenhausreform ist nun bereit für den Bundestag. Was sagen Sie dazu?

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: Die Kritik, die wir an diesem Gesetz, an diesem Gesetzgebungsvorschlag haben, die ist die gleiche geblieben, weil sich letztlich an diesem Vorschlag nicht wesentlich was geändert hat. Wir sehen unverändert eine Krankenhausreform, die aus unserer Sicht mit den Ländern nicht wirklich gut abgestimmt ist, auch wenn möglicherweise jetzt die A-Länder an der ein oder anderen Stelle aus Konformitätsdrang beidrehen, aber am Ende des Tages wissen wir, dass die Krankenhausreform die drängenden Probleme, die wir in der Krankenhauslandschaft und damit mittelbar natürlich auch in der ambulanten Versorgung bekommen, nicht gelöst werden, sondern eher verschlechtert werden. So ist es beispielsweise kaum nachvollziehbar, dass man die Krankenhäuser in weiten Teilen für ambulante Versorgung ermächtigen will, wenn man auf der einen Seite weiß, dass die Krankenhäuser mit einem erheblichen Personal- und Fachkräftemangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich zu kämpfen haben. Da fragt man sich natürlich schon, welche Ärztinnen und Ärzte sollen denn dann diese ambulanten Fälle bearbeiten, zumal wir ja noch eine funktionierende Struktur von Praxen haben.

Halten Sie die Pläne so für durchsetzbar?

Nein, die Pläne werden so nicht funktionieren. Ich glaube, dass selbst wenn das Gesetz in dieser Form den Bundestag passiert, den Bundesrat soll es ja nicht passieren müssen, das wird man dann sehen, glaube ich erstens, dass es nicht wirklich zünden wird und wir werden natürlich erleben, dass es aus verschiedenen Ecken auch Bestrebungen gibt, sich mit dem Gesetz gegebenenfalls auch noch mal gerichtlich zu befassen. Es haben ja schon einige Länder angekündigt, dass sie gegen diese Krankenhausreform klagen werden. Die Krankenkassen haben Bedenken angemeldet, aufgrund der Verpflichtung, in den Transformationsfonds einzuzahlen, und die KBV beispielsweise hat eine EU-Beschwerde eingereicht, weil aus unserer Sicht dieser besagte Transformationsfonds eine deutliche Ungleichbehandlung von stationärem und ambulantem Bereich darstellt.

Laut Koalitionsvertrag soll die ambulante Versorgung gestärkt werden…

Das steht im Koalitionsvertrag, das ist ja ohnehin eine Worthülse, die von vielen Gesundheitspolitikern seit vielen Jahren immer bemüht wird. Die Realität sieht leider komplett anders aus. Das mag daran liegen, dass Ambulantisierung von den meisten offensichtlich nur dahingehend interpretiert wird, dass man Krankenhäuser für ambulante Leistungen öffnen will. Das ist natürlich nicht das, was Ambulantisierung eigentlich bedeutet, sondern man würde ja normalerweise sagen, wir definieren Leistungen, die grundsätzlich ambulant zu erbringen sind. Und dann sollen bitte diejenigen die Leistung erbringen, die das können, wollen und dafür auch befähigt sind. Das werden im Einzelfall sicher auch mal Krankenhäuser sein können, aber natürlich in erster Linie ambulante bestehende Strukturen, die natürlich genau mit diesem Tagesgeschäft umgehen können. Krankenhäuser sind per Definition eigentlich für stationäre Behandlungen gedacht.

Vermuten Sie einen Generalangriff auf die ambulante Versorgung?

Ich glaube gar nicht, dass das ein strategischer Angriff ist. Man nimmt das billigend in Kauf, dass die ambulante Versorgung ausfalle. Ich kann es nur dahingehend interpretieren, dass diese Pläne von Menschen gemacht werden, die eigentlich nicht wirklich wissen, wie Versorgung stattfindet und eine fast illusionäre Verkennung haben, wenn sie meinen, dass die Krankenhäuser, die wir jetzt noch in der Zahl von 1600-1700 haben, das wird ja monatlich weniger, weil eine ganze Reihe Krankenhäuser in die mehr oder weniger ungeordnete Insolvenz stürzen und mit den Verzögerungen im Krankenhausgesetz werden das noch ein paar mehr werden. Jetzt sagen wir mal, da bleiben vielleicht 1500 übrig, dass diese 1500 Krankenhäuser, die bisher mit ihren 14-15 Millionen stationären Fällen schon eigentlich überlastet sind, nochmal im Passiergang die 500 Millionen ambulante Fälle mitverarbeiten sollen. Das ist natürlich absurd und insofern kann man sich nur wundern, dass man nicht die Bestandsstruktur von 100.000 Praxen stützt, damit eben diese große Zahl von Fällen weiter wohnortnah abgearbeitet werden können, anstatt Strukturen damit zu betrauen, die das erkennbar nicht leisten können.

Sehen Sie darin einen Angriff auf die doppelte Facharztschiene?

Die doppelte Facharztschiene ist auch so eine Struktur, die immer wieder beschworen wird, wo jeder weiß, dass es sie nicht gibt, weil wir natürlich in der Niederlassung fertig weitergebildete Fachärztinnen und Fachärzte haben und in den Kliniken eben zu einem großen Teil Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung, die auch ein anderes Arbeitsspektrum, anderes Ausbildungsspektrum haben. Es ist auch nicht so, dass wir jetzt zu viele Fachärzte hätten, denn offenkundig werden ja immer mangelnde Facharzttermine beklagt, also der Bedarf ist offensichtlich deutlich größer. Insofern hier von einer doppelten Schiene zu sprechen, ist natürlich Unfug, aber es offenbart, dass eben gewisse Gesundheitspolitiker eigentlich Fachärzte nur am Krankenhaus sehen wollen. Das gibt es in anderen Ländern, das ist aber hier anders, das ist auch eine anders gewachsene Struktur und im Moment kann ich nicht erkennen, dass Niedergelassene in großer Zahl Richtung Krankenhaus streben, also mag es durchaus eine Idee zu sein, dass ambulante Geschehen so unattraktiv sind, dass die Kolleginnen und Kollegen irgendwann dann im Krankenhaus bleiben, aber das ist natürlich keine wirkliche Strategie, das wird auch nicht funktionieren und vor allem, wie lange soll sowas dauern. Also das sind untaugliche Versuche in meinen Augen und hier wird halt Ideologie vor Versorgungskenntnis gestellt.

Was werden Sie und das KV-System nun tun?

Gut, wir werden natürlich unverändert auch im Dialog mit den Ländern und den Politikern, die am Ende im Bundestag dieses Gesetz beschließen und diskutieren werden, auf die ein oder andere Problematik hinweisen und anmahnen, dass hier noch Korrekturen erfolgen. Andererseits muss man natürlich auch auf die Folgen hinweisen, wenn das nicht geschieht. Parallel dazu läuft die Beschwerde bei der EU-Kommission, die muss man vielleicht nochmal nachschärfen, je nachdem wie die gesetzliche Formulierung am Ende wirklich lauten wird und ansonsten kann man nur hoffen, dass noch Vernunft einkehrt, denn man kann ja durchaus ein Krankenhausgesetz machen, was ja auch dringend notwendig ist, was Versorgungsverbesserung bringt. Dazu ist es aber erforderlich, dass man beide Seiten, nämlich den stationären Bereich und auch den ambulanten betrachtet, weil der eine nicht ohne den anderen kann.