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Stand 23.04.2025

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten. Darin sind alle Leistungen jeweils mit einer Gebührenordnungsposition aufgeführt, die für gesetzlich Krankenversicherte abgerechnet werden können.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss auf Bundesebene. Sie legen nicht nur den Inhalt der Leistungen fest, sondern auch die Höhe der Punktzahl und damit die Bewertung. Denn die Zahl der Punkte drückt aus, wie viel die Leistung A im Vergleich zur Leistung B wert ist.

Neu im EBM

Neue Beschlüsse im aktuellen EBM

Der EBM in der Fassung mit Wirkung vom 1. April 2025 berücksichtigt die aktuellen Beschlüsse bis einschließlich:

  • 778. Sitzung des Bewertungsausschusses
  • 84. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses
  • 111. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses
  • 7. Sitzung des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses.

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. April 2025:

Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 768. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Anpassung Portokosten und Krankentransport, Teil B:
    • Kostenpauschale 40128: Änderung

Beschluss des BA in seiner 774. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • EBM-Detailänderungen, Teil C:
    • GOP 30708: Änderung der zweiten und Aufnahme einer dritten Anmerkung

Beschluss des BA in seiner 776. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Kostenpauschalen VAC:                   
    • GOP 40901 und 40902: Änderung der Bewertung

Beschluss des BA in seiner 777. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • DiGA „elona therapy Depression“:
    • Abschnitt 1.4: Änderung der achten Bestimmung
    • GOP 01479: Aufnahme in den Abschnitt 1.4

Beschluss des BA in seiner 778. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Begrenzungsregelung Videosprechstunde, Teil B:
    • Allgemeine Bestimmungen: Änderung der Nr. 4.3.1
    • GOP 01452: Aufnahme in den Abschnitt 1.4
    • GOP 01444 und 01450: Aufnahme der GOP 17210 in die Leistungslegende
    • GOP 03008: Aufnahme einer vierten Anmerkung
    • GOP 04008: Aufnahme einer vierten Anmerkung
    • GOP 17210: Änderung des ersten Spiegelstriches
    • GOP 01444: Aufnahme in die Präambel 17.1 Nr. 2
    • GOP 13294, 13344, 13394, 13494, 13543, 13594, 13644 und 13694: Aufnahme der GOP 01452 in die jeweils erste Anmerkung

Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) in seiner 83. Sitzung am 22. Januar 2025

  • Nationale Demenzstrategie:
    • GOP 01443: Aufnahme in den Abschnitt 1.4
    • GOP 01450: Aufnahme der GOP 01443 in die Leistungslegende sowie Änderung der zweiten Anmerkung

Beschluss des EBA in seiner 84. Sitzung am 22. Januar 2025

  • Vergütung Psychotherapeutischer Leistungen:
    • GOP 30932, 30933, 35151, 35152, 35173 bis 35179 und Bewertungen der Abschnitte 35.2.1, 35.2.2 und 35.2.3.2: keine Änderung der Bewertungen
    • Abschnitt 35.2: Festlegungen in den Bestimmungen bleiben unverändert
    • GOP 35571 bis 35573: Änderung der Bewertung

Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses (ergBA) in seiner 109. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Zweitmeinung Wirbelsäule und Prostatakarzinom:
    • Allgemeine Bestimmungen: Aufnahme einer weiteren Anmerkung in die Nr. 4.3.9.1
    • Präambeln 25.1 und 26.1: Aufnahme der GOP 01645 in die Nr. 2

Beschluss des ergBA in seiner 111. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung

  • Umsetzung KJ-KSVPsych-RL:
    • GOP 01410 und 01411: Änderung der ersten Anmerkung
    • GOP 01415, 22220 und 23220: Änderung der zweiten Anmerkung
    • GOP 01412 und 01413: Änderung der dritten Anmerkung
    • GOP 01450: Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 37650 und 37655 in die Leistungslegende sowie in den ersten Satz der zweiten Anmerkung
    • Abschnitt 35.2: Änderung der zweiten bis fünften Bestimmung
    • GOP 35573: Änderung der Leistungslegende
    • Kapitel 37: Änderung der Überschrift
    • Abschnitt 37.6: Aufnahme
    • GOP 37600, 37610, 37620, 37625, 37626, 37630, 37635, 37650, 37651, 37655, 37656: Aufnahme in den neuen Abschnitt 37.6

Online-Versionen des EBM

Online-EBM

Neuer Online-EBM

Seit August 2024 stellt die KBV als Service-Angebot einen neuen Online-EBM mit komfortablen Suchfunktionen, einem Quartalsvergleich und zahlreichen weiteren Extras im Internet bereit. Über einen Fachgruppenfilter lassen sich beispielsweise nur die Leistungen anzeigen, die für eine bestimmte Fachgruppe relevant sind.

Der Online-EBM enthält zudem den Anhang 2: Hier lassen sich über den Filter „ambulant“ oder „stationär“ nur ambulante beziehungsweise nur belegärztliche Operationen anzeigen. Ein Kostenstellenfilter mit den unterschiedlichen Eingriffen ist ebenfalls integriert.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Favoriten anzulegen, Ergebnisse zu drucken oder Leistungen und OPS-Kodes in Tabellenform zu exportieren. Der neue Online-EBM löst die bisherigen Versionen im Internet und im Sicheren Netz (SNK) ab.

In der App "KBV2GO!"

Mit der kostenlosen KBV2GO!-App haben Sie Zugriff auf den EBM und weitere Anwendungen und Services der KBV.

Offline-Versionen des EBM

Gesamt-EBM als PDF-Dokument

Hier können Sie sich den aktuellen EBM als PDF-Dokument herunterladen. 

Arztgruppen-EBM als PDF-Dokument

Hier finden Sie einen Auszug des aktuellen EBM speziell für Ihre Fachgruppe und können ihn als PDF-Dokument herunterladen.

EBM-Archiv

Hier finden Sie ein Archiv des Gesamt-EBM als PDF-Version.

Die Datei EBMBrowserHTML.zip wird ab dem ersten Quartal 2025 nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Gedruckte Exemplare des EBM sind kostenpflichtig beim Deutschen Ärzteverlag erhältlich.