Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen für Vertragsärzte
Der Anhang 2 des EBM enthält alle Operationen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen dürfen. Abrechnungsgrundlage für alle im Anhang 2 aufgeführten und nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodierten Operationen ist der EBM (Kapitel 31.2 und 36.2).
Der OPS zur Kodierung von ambulanten und belegärztlichen Operationen wird jährlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisiert. Danach passt der Bewertungsausschuss den Anhang 2 an die neue OPS-Version an und nimmt gegebenenfalls weitere Änderungen vor.
Der Anhang 2 des EBM wurde zum 1. Januar 2023 routinemäßig an die aktuelle OPS-Version angepasst. Darüber hinaus gibt es inhaltliche Änderungen, die der Bewertungsausschuss (BA) nach § 87 Abs.1 Satz 1 SGB V in seiner 619. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) am 2. November 2022 beschlossen.
Zu den inhaltlichen Änderungen im OPS 2023 zählt u. a. die Aufnahme neuer Kodes für offen chirurgische Eingriffe am Kniegelenk und zur knöchernen Refixation des Kapselbandapparates (5-802.a-b). Zudem wurde ein neuer Kode für eine Gefäßoperation, den popliteopoplitealen Bypass (5-393.63), ergänzt.
Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss in seiner 620. Sitzung am 14. Dezember 2022, folgende Anpassungen zum 1. Januar 2023 beschlossen:
- Erweiterung des Anhang 2 um weitere OPS-Verfahren aus den Bereichen der Operationen am Nervensystem, an den Augen, am Herzen, am Verdauungstrakt, an den weiblichen Geschlechtsorganen, an anderen Knochen und an der Hand sowie die Ergänzung von arthroskopischen Gelenkoperationen.
- Aufnahme der Operationsverfahren der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) in den EBM. Die Abbildung erfolgt über vier OPS-Kodes zur offen chirurgischen bzw. arthroskopischen Durchführung.
- Förderung ausgewählter operativer Eingriffe wie z.B. der Hernien-Chirurgie und Arthroskopien durch Zuschläge für die ambulant vertragsärztliche Versorgung. Diese Zuschläge richten sich nach dem operierten Organsystem sowie der Art und Schwere des Eingriffs. Sie werden zum jeweiligen OPS-Kode im entsprechend angepassten Anhang 2-Schema ausgewiesen.