Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ungeheuerlicher Affront: Kassen wollen Nullrunden per Gesetz durchdrücken

29.09.2022 - Als „ungeheuerlichen Affront“ hat der KBV-Vorstand die Forderung der Krankenkassen gegenüber dem Gesetzgeber zurückgewiesen, den Praxen keinerlei Inflationsausgleich zuzugestehen. Der GKV-Spitzenverband ignoriere „kaltschnäuzig die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams“, kritisierte Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.

Aus Sicht der KBV droht eine massive Schädigung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen. „Dass die Kassen damit grob die Interessen der Patientinnen und Patienten missachten, stört offensichtlich niemanden mehr“, sagte Gassen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes fordert der Kassenverband den Gesetzgeber auf, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen Inflationsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 vorzuenthalten. Zudem sollen nach den Vorstellungen der Kassenseite der Orientierungswert für das Jahr 2024 auf dem Niveau 2023 und Punktwertzuschläge für die Jahre 2023 und 2024 auf den Stand von 2022 eingefroren werden.

„Die Kassenfunktionäre sagen ganz klar, dass sie nicht bereit sind, die Struktur der ambulanten Versorgung weiterzuentwickeln und versagen notwendige Finanzmittel“, betonte Gassen und fuhr fort: „Das heißt umgekehrt, dass die niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten ihre Leistungen deutlich einschränken müssen und werden.“ 

Gassen kündigt Konsequenzen an 

„Wir werden gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) deutliche Konsequenzen gegenüber den Krankenkassen ziehen und uns dazu schnellstmöglich abstimmen“, kündigte Gassen gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel an. „Einen solchen Affront der Kassenseite hat es noch nie gegeben.“

Die Auswirkung einer solchen Neuregelung bestünde Gassen zufolge darin, dass es nicht nur eine finanzielle Nullrunde für 2024 für Praxen gäbe, sondern für die Jahre 2023 und 2024 jeglicher Spielraum für die Vereinbarung höherer Zuschläge verunmöglicht würde. Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes laufe daher im Ergebnis nicht nur auf eine doppelte Nullrunde hinaus, sondern bedeute durch die Inflation im Lande eine reale Mittelkürzung von acht bis zehn Prozent pro Jahr, machte KBV-Chef Gassen deutlich. 

„Dieses Verhalten des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert, dass ihm die Versorgung der Menschen in unserem Land vollkommen egal ist“, betonte Hofmeister. Dies könne von der KBV, den KVen und den Niedergelassenen nicht mehr toleriert werden.

Angesichts dieses „bewussten und gewollten massiven Affronts stelle sich die Frage, ob mit dem GKV-Spitzenverband nicht nur gegenüber dem KV-System, sondern insbesondere gegenüber dem gesamten ambulanten Versorgungsbereich, in dem die Niedergelassenen mit großem Engagement und Verantwortung die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten auch unter widrigen Bedingungen sicherstellen, überhaupt noch ernsthaft verhandelt werden kann“, betonten die KBV-Vorstände. „Hier droht eine massive irreversible Schädigung der Versorgungsstrukturen in unserem Land.“

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten