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Außerklinische Intensivpflege: Verordnungen ab 2023 im Ausnahmefall auch wie bisher möglich

27.10.2022 - Praxen können die außerklinische Intensivpflege ab Januar 2023 im Ausnahmefall vorübergehend weiterhin auf Formular 12 für die häusliche Krankenpflege verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die KBV hatte sich dafür eingesetzt, um Engpässe in der Versorgung zu vermeiden, wenn ab Januar die neue Richtlinie in Kraft tritt.

Die Übergangsregelung wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Erst nach der Nichtbeanstandung und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt sie in Kraft.

Die außerklinische Versorgung von schwerstkranken Menschen, die beispielsweise beatmet werden müssen oder eine Trachealkanüle tragen, wird ab Januar 2023 in einer neuen Richtlinie für außerklinische Intensivpflege geregelt, nach der dann vorrangig verordnet werden soll. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aufgrund eines Gesetzesauftrags beschlossen. Danach soll stärker als bisher der Fokus auf einer Entwöhnung von der Beatmung beziehungsweise der Trachealkanüle liegen. Zudem ist eine regelmäßige ärztliche Erhebung des Potenzials erforderlich. Außerdem werden neue Formulare (62A, 62B, 62C) eingeführt.

Bisher verordnen Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege einfach durch Angabe der entsprechenden Leistungen auf dem Formular 12 für die häusliche Krankenpflege. Für die verordnenden Arztpraxen bedeuten diese Neuerungen also eine Umstellung.

Regelung bis 30. Oktober 2023

Durch die Übergangsregelung können die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die außerklinische Intensivpflege zunächst weiterhin wie gewohnt verordnen – allerdings befristet bis zum Stichtag 30. Oktober 2023. Danach müssen alle Verordnungen außerklinischer Intensivpflege nach den neuen Regelungen erfolgen (die PraxisNachrichten berichteten).

Bislang war nur vorgesehen gewesen, dass Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege, die vor Januar 2023 nach den alten Regelungen ausgestellt werden, grundsätzlich bis 30. Oktober 2023 gelten.

Die KBV wird in Kürze eine Themenseite im Internet anbieten, um Praxen über die Neuerungen zu informieren. Auch eine Fortbildung im Fortbildungsportal der KBV ist geplant. Der G-BA informiert ebenfalls auf seiner Internetseite über die Neuerungen und über die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (s. Mehr zum Thema).

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