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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

App "zanadio" bei Adipositas: Neue GOP zur Verlaufskontrolle

01.12.2022 - Für die digitale Gesundheitsanwendung „zanadio“ hat der Bewertungsausschuss eine neue Gebührenordnungsposition in den EBM aufgenommen. Ärzte können damit ab Januar die Verlaufskontrolle und Auswertung der App bei der Behandlung weiblicher Adipositas-Patientinnen ab 18 Jahren berechnen.

Für die Leistungen während der Behandlung mit „zanadio“ erhalten Ärztinnen und Ärzte danach einmal im Behandlungsfall eine Zusatzpauschale in Höhe von etwa 7,35 Euro (64 Punkte). Die Abrechnung erfolgt über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01473. Abrechnungsberechtigt für die GOP 01473 sind Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt oder mit den Schwerpunkten Endokrinologie, Gastroenterologie und Kardiologie.

Die Höhe der Zusatzpauschale entspricht der Bewertung, die auch für Verlaufskontrollen bei anderen digitalen Gesundheitsanwendungen beschlossen wurden. Sie wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.

Anpassung der Leistung für vorläufige DiGA

Bisher konnte die Verlaufskontrolle für die DiGA „zanadio“ als Gebührenordnungsposition 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abgerechnet werden. Sie ist für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten DiGA in der Erprobungsphase berechnungsfähig. Mit der Aufnahme der GOP 01473 in den EBM erfolgt eine entsprechende Anpassung der Anlage 34 zum BMV-Ä zum 1. Januar 2023, mit der „zanadio“ aus der Leistungsbeschreibung der Pauschale 86700 gestrichen wird, um eine doppelte Berechnungsfähigkeit dieser Leistung auszuschließen.

BfArM legt Anwenderkreis fest

„zanadio“ wurde im Oktober 2020 vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Nach mehrfacher Verlängerung des Erprobungszeitraums ist die App seit August dauerhaft im Verzeichnis gelistet. Mit der dauerhaften Aufnahme hat das BfArM den Anwenderkreis auf weibliche Adipositas-Patientinnen eingeschränkt.

Die Verordnung der App erfolgt wie bei allen digitalen Gesundheitsanwendungen auf Muster 16, das Praxen auch für Arznei- und Hilfsmittel verwenden.

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