GOP 01471 für die DiGA „somnio“
Die GOP 01471 (64 Punkte / 7,21 Euro, 2023: 7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen ab.
Sie kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden (auch im Rahmen einer Videosprechstunde).
Die Leistung wird derzeit extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Gynäkologinnen und Gynäkologen
- HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte
- Kardiologinnen und Kardiologen
- Pneumologinnen und Pneumologen
- Lungenärztinnen und Lungenärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Fachärztinnen und Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen
GOP 01472 für die DiGA „Vivira“
Die GOP 01472 (64 Punkte / 7,21 Euro, 2023: 7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „Vivira“ zur Behandllung bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) ab.
Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden.
Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen.
Die Leistung wird zunächst für zwei Jahre (bis Ende Juni 2024) extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Orthopädinnen und Orthopäden
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin (ab 1. Januar 2023)
GOP 01473 für die DiGA „zanadio“ / neu ab 1. Januar 2023
Die GOP 01473 (64 Punkte, 7,35 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der App „zanadio“ bei der Behandlung weiblicher Adipositas-Patientinnen ab 18 Jahren ab.
Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden.
Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen.
Die Leistung wird zunächst für zwei Jahre (bis Ende 2024) extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01473 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
- Endokrinologinnen und Endokrinologen
- Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
- Kardiologinnen und Kardiologen
Pauschale 86700
Die Pauschale 86700 (7,12 Euro) können Ärzte und Psychotherapeuten seit 1. Mai 2022 für die Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA abrechnen, die vorläufig im BfArM-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Die Pauschale ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig; im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal (nicht neben der GOP 01470 für die Erstverordnung derselben DiGA).
Da einige DiGA die Daten und Arztberichte nur über die App oder als PDF-Dokument zur Verfügung stellen, kann die Leistung nicht in der Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Pauschale kann für den Erprobungszeitraum der jeweiligen DiGA berechnet werden und wird extrabudgetär vergütet.
Folgende Fachgruppen können die 86700 abrechnen:
- Hausärzte,
- Kinder- und Jugendärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie,
- Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen),
- Gynäkologen,
- Orthopäden und Unfallchirurgen,
- Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie),
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie
- Fachärzte bzw. Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.