Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neue Auflage des KBV-Servicehefts "Heilmittel" erschienen

01.06.2023 - Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten einiges zu beachten. Da es auch immer wieder zu Neuerungen kommt, hat die KBV jetzt ihr Serviceheft „Heilmittel“ aktualisiert und inhaltlich erweitert.

Das Serviceheft in der Reihe PraxisWissen fasst alles Wichtige zusammen, was Ärzte und Psychotherapeuten zur Verordnung von Heilmitteln wissen sollten. Neu in der aktualisierten Ausgabe ist unter anderem die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln. Sie kann seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen als Heilmittel verordnet werden.

Das Heft informiert jetzt außerdem darüber, welche Heilmittelbehandlungen von Therapeuten mittlerweile auch per Video durchgeführt werden dürfen. Hierzu gehören die allgemeine Krankengymnastik, aber auch die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung.

Wichtig zu wissen: Ärzte und Psychotherapeuten dürfen eine Videobehandlung auf dem Verordnungsformular ausschließen, wenn medizinische Gründe dagegensprechen. Wie sie dies konkret auf dem Formular vermerken, wird in dem Heft erläutert.

Beispiele aus der Praxis

Das Serviceheft gibt weiterhin einen Überblick über die fünf Heilmittelbereiche und enthält vier Verordnungsbeispiele aus der Praxis. Dazu gehören Krankengymnastik bei Bewegungsschmerz, Podologie bei Fehlbildung der Wirbelsäule und des Rückenmarks, Ergotherapie bei ADHS und Sprachtherapie bei kindlicher Sprachstörung.

Erstmals hat die KBV das Serviceheft Anfang 2021 herausgegeben. Damals ging es in erster Linie um die neuen Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Bestellung über die Mediathek

Das Heft soll Ärzten und Psychotherapeuten den Einstieg ins Thema erleichtern und sie im Praxisalltag unterstützen. Es umfasst 28 Seiten und steht sowohl als Webversion als auch in gedruckter Form bereit. Die Bestellung erfolgt über die KBV-Mediathek (siehe „Mehr zum Thema“).

Serviceangebot zur Verordnung von Heilmitteln

Die Verordnung von Heilmitteln wurde Anfang 2021 wesentlich vereinfacht. So gibt es seitdem nur noch ein vertragsärztliches Formular für alle fünf Heilmittelbereiche. Dennoch gilt es einiges zu beachten.
Um sich mit den Regelungen vertraut zu machen, stellt die KBV für Praxen folgende Angebote bereit:

  • Online-Fortbildung: Ärzte und Psychotherapeuten können die Fortbildungen „Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen“ und „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“ absolvieren. Sie sind jeweils mit drei CME-Punkten zertifiziert und stehen im Fortbildungsportal der KBV (im Sicheren Netz der KVen) bereit.
  • Serviceheft „Heilmittel“: Das Heft in der Reihe PraxisWissen fasst alle wesentlichen Regelungen zur Verordnung zusammen. Es steht online bereit und kann kostenlos bestellt werden (siehe „Mehr zum Thema“ unten).
  • Alle Materialien online: Informationen zur Heilmittel-Richtlinie finden Praxisteams auf einer KBV-Themenseite im Internet. Dort sind außerdem ein Ansichtsexemplar und die Vordruckerläuterungen des Heilmittel-Formulars 13 abrufbar.

Der Heilmittelkatalog, in dem einzelne Erkrankungsbilder Heilmittel zugeordnet sind, ist auch in der App KBV2GO! enthalten und damit jederzeit mobil abrufbar.

Servicereihe PraxisWissen

In der Reihe PraxisWissen sind bereits zahlreiche Hefte entschieden, unter anderem zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege, Reha-Maßnahmen und Soziotherapie. Sie sind online in der Mediathek abrufbar, die meisten Hefte können außerdem in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden.

Hier finden Sie alle Broschüren aus der Reihe PraxisWissen

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten