Blankoverordnung für Ergotherapie ab 1. April 2024
Ärzte und Psychotherapeuten können ab April erstmals eine Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen. Möglich ist dies für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen wie Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. In diesem Fall bestimmen Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung. Weitere Informationen finden Sie in der PraxisInfo.
Neue Zuzahlungbeiträge ab 1. April 2024
Für bestimmte Heilmittelbehandlungen, die als ärztliche Leistung erbracht werden, müssen Arztpraxen ab 1. April 2024 höhere Zuzahlungsbeträge von ihren gesetzlich versicherten Patienten einziehen. Näheres unter Zuzahlungen für ärztliche Leistungen.