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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Bundestagspetition: Faxgerät des Petitionsausschusses teilweise überlastet

07.12.2023 - Die Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung findet angesichts der dramatischen Lage in den Praxen zahlreiche Unterstützer. Dabei kommt es zeitweise zur Überlastung des Faxgerätes des Petitionsausschusses, über welches die Praxen ihre vielen Unterschriftenlisten senden.

Nach Auskunft des Petitionsausschusses erhalten Praxen eine Fehlermeldung, wenn das Gerät überlastet ist. Sie sollten das Senden dann unbedingt zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederholen, damit keine Unterschrift verloren geht.

Unterschriftenlisten rechtzeitig übermitteln

Alternativ können die Unterschriftenlisten auch per Post und per E-Mail übermittelt werden. Wichtig ist, dass sie bis zum 20. Dezember beim Petitionsausschuss eingehen. Dann endet die offizielle Frist der Mitzeichnung.

Gerade wer sich für den Postweg entscheidet, sollte auch mit Blick auf die Weihnachtszeit die Unterschriftenlisten frühzeitig absenden – möglichst bis zum 15. Dezember.

Auch Online-Zeichnung möglich

Die Petition war Mitte Oktober beim Deutschen Bundestag eingereicht worden. Viele Praxen haben seit dem Unterschriftenlisten ausgelegt, sodass Patienten gleich vor Ort unterschreiben können.

Mit der Veröffentlichung der Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses am 22. November geht dies auch online.

Die Petition ist Teil der Aktionen, mit denen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf einen drohenden Praxenkollaps aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.
 

Bis 20. Dezember: So können Sie die Petition unterzeichnen

Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) unterzeichnet werden – online oder handschriftlich. 

Online unterzeichnen

Die Petition kann hier online mitgezeichnet werden.

Hinweis: Um die Petition online mitzeichnen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen. Der Bundestag benötigt Ihre Daten, um sicherzustellen, dass Sie eine echte Person sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Petition unter Pseudonym zu zeichnen.

Handschriftlich unterzeichnen

Alternativ kann die Petition handschriftlich unterzeichnet werden. 

Die KBV stellt dafür eine Unterschriftenliste (PDF-Dokument) bereit. Außerdem finden Praxen hier eine Vorlage Hinweise zur Datenverarbeitung (PDF-Dokument), die sie für eventuelle Rückfragen von Patienten benutzen können.

So reichen Sie die Unterschriftenliste ein

Praxen können die Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder Fax einreichen.

Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

E-Mail: post.pet@bundestag.de

Fax: 030 227-36053

Achtung: Bei einem Postversand sollten die Unterschriftenlisten möglichst bis zum 15. Dezember versandt werden, damit sie rechtzeitig beim Petitionsausschuss eingehen und für das Erreichen des Quorums von 50.000 mitgezählt werden können.
 

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