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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Endspurt bei der Petition: Mitzeichnungsfrist endet am 20. Dezember – Unterschriftenlisten rechtzeitig übermitteln

14.12.2023 - Die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung kann noch bis zum 20. Dezember mitgezeichnet werden. Spätestens an diesem Tag müssen auch die auf Papier gesammelten Unterschriften beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen sein. Praxen sollten die ausgefüllten Listen deshalb rechtzeitig absenden und nicht bis zur letzten Minute warten.

„Jede Unterschrift, die wir vor Ablauf der Frist haben, ist wichtig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Wenige Tage vor dem Ende des Unterschriftenmarathons appellierte er nochmals an alle Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende, die Petition zu unterzeichnen. „Informieren Sie auch Ihre Patienten und Patientinnen und bitten Sie sie, die Petition mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Es geht um ihre Gesundheitsversorgung.“

Gassen wies nochmals auf den Ernst der Lage hin. „Die Strukturen der ambulanten Versorgung zerbrechen gerade Stück für Stück, und die Politik ignoriert die Probleme der Praxen.“ Die Folgen seien fatal. Nach den Ergebnissen der jüngsten Befragung von Praxen spielten fast zwei Drittel der Ärzte und Psychotherapeuten mit dem Gedanken, aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen vorzeitig aus der Patientenversorgung auszusteigen.

Mit der Petition soll der Druck auf die Politik erhöht werden. „Dafür brauchen wir so viele Unterschriften wie nur möglich“, betonte Gassen. Gezählt werden alle Unterschriften, die bis zum 20. Dezember beim Petitionsausschuss des Bundestages eingehen, sei es online oder auf den dafür bereitgestellten Unterschriftenlisten per E-Mail, Fax oder Post.

Ganz wichtig: Unterschriftenlisten rechtzeitig absenden 

Praxen sollten die auf Papier gesammelten Unterschriften möglichst schon ein paar Tage vor dem 20. Dezember absenden, bei einem Postversand am besten bis zum 15. Dezember.

Auch wer die Unterschriften per Fax einreicht, sollte nicht bis zum letzten Tag warten. Das Faxgerät beim Petitionsausschuss war in letzter Zeit immer wieder überlastet, sodass die Absender eine Fehlermeldung erhalten haben. In diesem Fall sollten Praxen es zu einem späteren Zeitpunkt unbedingt nochmals probieren oder die Listen mailen, damit alle Unterschriften gezählt werden.
 

Noch bis 20. Dezember
Hier reichen Sie die Unterschriftenliste ein

Praxen können die Unterschriftenliste per Brief, als Scan per E-Mail oder Fax einreichen

  • E-Mail-Adresse: post.pet@bundestag.de
  • Fax-Nummer: 030 227-36053
  • Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Achtung: Die Unterschriften müssen bis zum 20. Dezember beim Petitionsausschuss eingehen, damit sie gezählt werden. Schicken Sie die Unterschriftenlisten deshalb rechtzeitig ab, vor allem wenn Sie sich für den Postweg entscheiden.
 

Noch nicht unterzeichnet?

Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) online oder handschriftlich.

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