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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Serviceheft „Ultraschalldiagnostik“ jetzt auch gedruckt verfügbar

11.01.2024 - Das Serviceheft „Ultraschalldiagnostik“ aus der Reihe PraxisWissen steht jetzt auch in gedruckter Form zur Verfügung. Es bietet einen Überblick über die Qualitätsanforderungen und das Genehmigungsverfahren und kann kostenfrei über die Mediathek bestellt werden.

Im Heft wird auch erläutert, wie die jährlichen Stichprobenprüfungen ablaufen und was es mit der Konstanzprüfung der Geräte auf sich hat. Einen thematischen Schwerpunkt bilden die Ultraschallkurse. Sie bieten Ärztinnen und Ärzten eine Möglichkeit, die fachlichen Voraussetzungen zu erwerben, die für eine Genehmigung erforderlich sind. 

Die Ultraschalldiagnostik ist bundesweit das am häufigsten eingesetzte bildgebende Untersuchungsverfahren. Mit ihrer Hilfe lässt sich fast jedes organische Gewebe untersuchen und bildlich darstellen. Zugleich gelten für sie hohe Qualitätsanforderungen. 

Das Heft „Ultraschalldiagnostik – Hinweise zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen“ erschien erstmals im September 2023 als Webversion, jetzt auch in gedruckter Form.

Reihe PraxisWissen

In der Reihe PraxisWissen sind bereits zahlreiche Hefte erschienen, unter anderem zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege, Reha-Maßnahmen und Soziotherapie. Sie sind online in der Mediathek abrufbar, die meisten Hefte können außerdem in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden.
 

Stichwort Ultraschalldiagnostik

Abdomen, Thorax, Schilddrüse, Augen, Beinvenen, Nerven: Fast jedes organische Gewebe lässt sich mithilfe der Ultraschalldiagnostik in Echtzeit untersuchen und bildlich darstellen. Der diagnostische Ultraschall hat sich in beinahe allen medizinischen Fachdisziplinen etabliert und ist aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken.

Ultraschalluntersuchungen unterliegen in der vertragsärztlichen Versorgung besonderen Qualitätsanforderungen. Ärztinnen und Ärzte benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wenn sie diese Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen wollen.

Die Vorgaben zur Genehmigung sind in der Ultraschall-Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband enthalten. Diese wird regelmäßig angepasst und aktualisiert.
 

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