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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Psychotherapie: G-BA beschließt neues QS-Verfahren mit regionaler Erprobung

18.01.2024 - Die ambulante Psychotherapie soll zukünftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung begleitet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am heutigen Donnerstag beschlossen. Es soll ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden, bevor es bundesweit eingeführt wird.

Das neue Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) betrifft die gesamte kollektivvertragliche psychotherapeutische Versorgung. Für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, müssen Praxen künftig bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. In das QS-Verfahren sollen darüber hinaus Daten aus einer Patientenbefragung einfließen. Dies gilt für alle Einzeltherapien – unabhängig vom Psychotherapieverfahren.

Steiner: Erprobung ist unerlässlich

„Dass ein solch umfangreiches Qualitätssicherungsverfahren zunächst getestet wird, war uns als KBV besonders wichtig. Hier konnten wir uns im Gemeinsamen Bundesausschuss durchsetzen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Denn allein schon mit der fallbezogenen Dokumentation komme auf die Psychotherapeuten mehr Arbeit zu. 

Qualitätsindikatoren und Umsetzung auf dem Prüfstand

Mit der Erprobung soll sichergestellt werden, dass die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Qualitätsindikatoren geeignet sind, um valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität zu gewinnen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern. Die Evaluation erfolgt durch das IQTIG und ein weiteres wissenschaftliches Institut als Reviewer.

„Wir werden uns besonders die Ergebnisse zum Aufwand-Nutzen-Verhältnis ansehen. Die KBV hält daran fest, dass es darum gehen muss, die Qualität und nicht die Bürokratie zu fördern“, betonte Steiner mit Verweis auf die KBV-Forderungen für eine Neuausrichtung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (siehe Infokasten unten).

Auch die Software und Datenflüssen stehen im Fokus der Erprobung: Die psychotherapeutischen Praxen sind bisher in kein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung eingebunden.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein- Westfalen können während der Testphase unter anderem bei jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen ihr Feedback geben und sollen so die Möglichkeit erhalten, das QS-Verfahren aktiv mitzugestalten. 

Antrags- und Gutachterverfahren bleibt zunächst bestehen

Die Details für das neue QS-Verfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen. Mit einer bundesweiten Einführung ist 2031 zu rechnen. Bis dahin soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren bestehen bleiben. 

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hatte die Politik ein QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie gefordert und gleichzeitig festgelegt, dass mit dessen Einführung das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren beendet wird.

Ministerium prüft Beschluss

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 18. Januar zu prüfen. 

Die KBV wird für die psychotherapeutischen Praxen ausführliche Informationen zu den Anforderungen und der Anwendung des neuen QS-Verfahrens bereitstellen.
 

Auf einen Blick: Neues QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie

  • QS-Instrumente: Fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
  • Erfasst Behandlung aller Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet ist
  • 1. Januar 2025: Start einer sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • 2031: Voraussichtlich bundesweite Einführung

Positionspapier der KBV

Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Gutachterinnen und Gutachter werden von der KBV im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband alle fünf Jahre neu bestellt.

Das Gutachterverfahren dient dazu, festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.

Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten. Mehr Infos

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