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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Steiner: "Endlich benennen die Apotheker das Problem beim Namen" – TI-Ausfälle verhindern Einlösen von eRezepten

14.03.2024 - Apotheken können laut ABDA viele eRezepte aufgrund von täglichen Störungen der Telematikinfrastruktur nicht sofort abrufen. „Endlich benennen die Apotheker das Problem beim Namen und weisen nicht länger den Ärzten einseitig die Schuld zu“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Die ABDA – die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände e.V. – hatte diese Woche mitgeteilt, dass es den Apotheken seit mehreren Tagen teils stundenlang nicht möglich sei, eRezepte vom Fachdienst (Server) abzurufen und diese zu beliefern. Der Grund seien Störungen der Telematikinfrastruktur (TI).

Praxen kämpfen seit Jahren mit TI-Ausfällen

„Die Praxen haben seit Jahren mit nicht funktionierender Technik und Ausfällen der TI zu kämpfen“, stellte Steiner klar. Mal funktioniere das Versichertenstammdatenmanagement nicht, mal könnten keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eRezepte versandt werden, oder die Software stürze komplett ab. Dies seien unhaltbare Zustände, die die Praxen lähmten.

So kommt es immer wieder vor, dass Praxen keine eRezepte ausstellen können. In diesem Fall müsste der Patient in der Praxis warten, bis die Technik wieder funktioniert. Da dies gerade bei längeren Störungen nicht praxistauglich ist, können Ärzte das rosa Rezept (Muster 16) nutzen oder den Patienten darauf hinweisen, dass er wegen der technischen Störung sein eRezept erst später einlösen kann.

Jetzt sind auch die Apotheken betroffen

Mit dem eRezept sind erstmals auch die Apotheken von täglichen Ausfällen der TI betroffen. Die Folge ist, dass sie die Verordnungsdaten nicht vom eRezept-Server abrufen können. In diesem Fall dürfen Patienten nicht unnötig wieder an die Praxis verwiesen werden. Vielmehr muss der Apotheker sie darauf hinweisen, dass er das eRezept aufgrund einer technischen Störung nicht abrufen kann.

Steiner: „Hier muss transparenter und offener kommuniziert werden, wo das Problem liegt.“ Vielleicht funktioniere das eRezept in einer anderen Apotheke, sodass der Patient es dort abholen könne. „Die Stapelsignatur, wie gern behauptet, ist es nicht. Das sind reine Spekulationen“, stellte sie klar.

Komfortsignatur: Rezepte sofort einlösbar

Steiner zufolge nutzen die meisten Praxen die Komfortsignatur. Ärztinnen und Ärzte können mit ihr jedes eRezept einzeln oder auch ganze Stapel im laufenden Praxisbetrieb sofort unterschreiben – bis zu 250 Rezepte ohne zusätzliche PIN-Eingabe. Patienten können im Anschluss an die Behandlung direkt in die Apotheke gehen und ihr eRezept dort einlösen, wenn die Technik der Telematikinfrastruktur funktioniert.

Ohne oder bei einer erst später erzeugten Signatur könnte es passieren, dass der Patient bereits in der Apotheke ist und dort noch kein Rezept abrufbar ist. Die Stapelsignatur, mit der mehrere Dokumente auf einmal unterschrieben werden, erfolgt vereinzelt erst im Nachgang – in der Mittagszeit oder nach Ende der Sprechstunde.

Doch auch die Stapelsignatur hat ihre Vorteile und Einsatzzwecke für das Signieren von Rezepten, vor allem in Kombination mit der Komfortsignatur. Sie wird vor allem dann genutzt, wenn eine Praxis mehrere eRezepte vorbereitet und signiert, zum Beispiel für ein Pflegeheim oder bei telefonisch vorbestellten Rezepten.

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