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Entbudgetierung der Hausärzte

Hofmeister: „Wir sind so weit“ – Verhandlungen zur Entbudgetierung sollen bis Oktober abgeschlossen sein

13.02.2025 - Nach dem Beschluss zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen durch den Bundestag strebt die KBV zügige Verhandlungen mit den Krankenkassen an. „Wir sind bereit, sofort mit den Verhandlungen zu beginnen“, kündigte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister an. Laut Gesetz soll die Entbudgetierung zum vierten Quartal dieses Jahres kommen.

Sobald das Ende Januar beschlossene Gesetz den Bundesrat passiert habe, könnten im Bewertungsausschuss die Verhandlungen beginnen, sagte Hofmeister in einem Video-Interview. Das Ziel, bis Oktober alle Details mit den Krankenkassen zu regeln, sei wegen der „hochkomplexen“ Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) „sehr, sehr ambitioniert“. „Aber wir sind so weit, wir sind bereit, wir können in diese Verhandlungen gehen.“ Bei der Bereinigung werden die Gelder für Leistungen, die künftig extrabudgetär bezahlt werden, aus der MGV herausgenommen.

Schwachstellen im Gesetz

Hofmeister begrüßte nochmals, dass die lange von der KBV geforderte Entbudgetierung für die Hausärzte endlich beschlossen wurde. Allerdings enthalte der Beschluss „bedauerlicherweise einige Haken“. So seien Sätze zur Bereinigung der MGV im Gesetzestext nicht angepasst worden, obwohl dazu bereits Konsens mit dem Bundesgesundheitsministerium bestanden habe. „Das macht die Verhandlungen im Bewertungsausschuss zur Bereinigung einfach sehr viel schwieriger“, sagte der KBV-Vorstandsvize.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus den Auftrag, Näheres zu den zwei neuen Pauschalen für Hausärzte zu regeln. Dabei handelt es sich um eine Strukturpauschale und um eine Versorgungspauschale für Chroniker. Beide Pauschalen hatte der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband bereits Ende 2023 mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vereinbart. Sie wurden jetzt zusammen mit der Entbudgetierung beschlossen und könnten ebenfalls zum 1. Oktober kommen.

Mehr Arbeit für das gleiche Geld

Die neue Strukturpauschale solle die bisherige Strukturpauschale, die Gebührenordnungsposition (GOP) 03040, ersetzen, die knapp ein Drittel des hausärztlichen Fallwertes ausmache, sagte Hofmeister. Sie sei an zusätzliche Anforderungen geknüpft, die im Gesetz zum Teil schon exemplarisch aufgeführt seien.

„Das heißt, hier wird Geld umverteilt, denn der Gesetzgeber hat dazugeschrieben, dass es weder Mehr- noch Minderausgaben geben darf“, konstatierte der KBV-Vizechef und betonte: „Das Gesetz schreibt vor, neue Anforderungen zu definieren, nach denen man entweder gleich viel, etwas mehr oder etwas weniger Geld im Vergleich zur bisherigen 03040 bekommt, abhängig von der Erfüllung der neuen Anforderung.“

Die neue Versorgungspauschale wiederum sei für Patienten mit leichten oder einzeln chronischen Erkrankungen gedacht, verbunden mit der Voraussetzung, dass die Patienten nicht mehr so häufig in der Praxis erscheinen wie bisher. Diese Pauschale werde „weniger wert sein als die bisherige viermalige Abrechnung der alten Ziffer“, betonte Hofmeister. Zudem erhalte ein Arzt die Pauschale, auch wenn der Patient wegen seiner chronischen Erkrankung bei mehreren Ärzten in Behandlung sei. Im schlimmsten Fall müsse die Chronikerziffer Ärzten wieder weggenommen werden.

Hofmeister: „Wir werden das Beste daraus machen“

Da stünden einige Komplikationen bevor, „wir hätten das nicht so gebraucht“, sagte Hofmeister und fügte hinzu: „Das sind innerärztliche Umverteilungsmechanismen, wir werden jetzt das Beste daraus machen in den Verhandlungen“. Aber die Rahmenbedingungen seien durch das Gesetz „sehr, sehr eng“.

Deutliche Honorarzuwächse infolge der Entbudgetierung erwartet Hofmeister in bestimmten KV-Bereichen wie Hamburg und Berlin. Wo die Leistungen bisher zu annähernd 100 Prozent vergütet würden, werde es keine Verbesserungen geben. Durch die neuen Pauschalen werde es zu Umverteilungen kommen „und zwar bei allen“, weil es dafür kein zusätzliches Geld gebe. Das sei wichtig zu betonen, „nicht das eine falsche Vorstellung davon herrscht“. Zudem würden auch nicht alle hausärztlichen Leistungen entbudgetiert; die Sonographie und die psychosomatische Grundversorgung beispielsweise blieben in der MGV.

Hofmeister: Es gibt weiterhin viel zu tun

Er sei skeptisch, ob die Entbudgetierung ein Schritt ist, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Letztlich sorge sie nur dafür, dass die Hausärzte endlich überall ihre Leistungen voll nach EBM bezahlt bekämen. Dies sei zumindest ein Signal an den Nachwuchs und eine Grundvoraussetzung für solides Arbeiten – vorausgesetzt der Gesetzgeber kassiere seine Entscheidung in der Zukunft nicht wieder ein.

Eines sei klar, sagte der KBV-Vorstandsvize: „Das grundsätzliche Problem für die Praxen, bürokratischer Overkill, Mikromanagement durch gesetzgeberische Aktivitäten, ist damit noch nicht gelöst. Dort gibt es weiterhin viel Arbeit.“

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