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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Lauterbach: Nutzung der ePA zunächst freiwillig und ohne Sanktionen

10.04.2025 - Die elektronische Patientenakte soll in den nächsten Wochen nach und nach eingeführt werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten wird die Nutzung zunächst freiwillig sein. Das hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Woche auf der Digital-Messe DMEA in Berlin angekündigt.

Für die KBV ist die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) folgerichtig und konsequent. „Es ist gut, dass sowohl die Erfahrungen aus den Testpraxen als auch unsere Hinweise aufgenommen beziehungsweise gehört wurden“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Eine sofortige Nutzungspflicht wäre nicht nur verfrüht gewesen, sie hätte auch der Akzeptanz der ePA erheblich geschadet.

Zeit zur Optimierung der ePA nutzen

Der Plan des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers, die elektronische Patientenakte allmählich hochzufahren und weiter zu testen, gebe allen Beteiligten mehr Zeit, die ePA zu optimieren, betonte Steiner. Funktionalitäten der Software könnten verbessert und auftretende Mängel behoben sowie offene Fragen, etwa zur Nutzung der ePA bei Kindern, geklärt werden. Zugleich hätten Praxen die Möglichkeit, die ePA auszuprobieren, und wenn es gut läuft, auch schon zu nutzen.

„Eine Nutzungspflicht darf es erst geben, wenn die technische Infrastruktur ausreichend funktionsfähig ist und die Praxen damit reibungslos arbeiten können. Darauf werden wir achten“, stellte Steiner klar. Zunächst müssten allerdings die bekannten Sicherheitslücken in Abstimmung der gematik mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschlossen sein.

Positiv werte sie die Aussage des Ministers, dass niemand sanktioniert werden solle, der die ePA unverschuldet nicht einsetzen könne. Zugleich erneuerte Steiner ihre Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen gegen Praxen. Strafzahlungen seien kein geeignetes Mittel: „Gut getestete, praxistaugliche und nutzenstiftende Anwendungen brauchen keine Sanktionen, sie überzeugen die Anwender.“

Lauterbach zeigte sich in seiner Rede zur Eröffnung der DMEA mit dem Verlauf der bisherigen Testphase sehr zufrieden. In den Modellregionen würden pro Woche rund 280.000 elektronische Patientenakten geöffnet. Die Erfahrungen seien im Großen und Ganzen positiv. Ferner sei es gelungen, die vom Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitsprobleme zu lösen, betonte der Minister und fügte hinzu: „Da arbeiten wir sehr eng mit dem BSI zusammen.“

Ursprünglich sollte die Nutzungspflicht für Praxen und Krankenhäuser bereits am 15. Februar nach einer vierwöchigen Testphase beginnen. Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Ergebnisse war die Testphase zunächst bis Anfang April verlängert worden. Die KBV hatte sich immer wieder dafür eingesetzt, dass es die gesetzlich vorgeschriebene verpflichtende Nutzung der ePA erst geben darf, wenn sich die ePA in der Praxis bewährt hat und bekannte Sicherheitslücken geschlossen sind.

Wie es weitergeht

Ein genauer Termin, ab wann die ePA auch außerhalb der Modellregionen verfügbar sein wird, ist noch nicht bekannt. Auch ließ der Minister offen, wie lange die Nutzung durch Praxen und Krankenhäuser freiwillig bleiben wird. Sobald Näheres feststeht, werden die PraxisNachrichten berichten.

Fortbildung und umfassende Informationen

Für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende, die sich bereits auf die ePA vorbereiten wollen, bietet die KBV eine Fülle von Informationen auf ihrer Internetseite an. Neben einer umfassenden PraxisInfoSpezial, zahlreichen FAQ und mehreren Videos gibt es eine Online-Fortbildung zur ePA. Sie ist mit 6 CME-Punkten zertifiziert. Auf der Internetseite finden Interessierte außerdem alle Teile der ePA-Serie, die in den vergangenen Monaten in den PraxisNachrichten lief.

Schnellüberblick zur ePA

  • Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine versichertengeführte Akte; damit entscheidet letztlich der Patient, welche Dokumente in der Akte abgelegt werden und wer die Dokumente sehen darf.
  • Praxen nutzen die ePA über ihr Praxisverwaltungssystem.
  • Ärzte und Psychotherapeuten führen nach Einführung der ePA unverändert ihre Behandlungsdokumentation; auch übermitteln sie Arztbriefe oder Befundberichte weiterhin an den Kollegen oder die Kollegin, zum Beispiel über den Kommunikationsdienst KIM. Neu ist, dass sie die Unterlagen künftig zusätzlich in die ePA einstellen.
  • Praxen erhalten mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte für 90 Tage Zugriff auf die ePA eines Patienten. So kann die Praxis beispielsweise auch später Dokumente einstellen – ohne, dass die Karte nochmals gesteckt werden muss.
  • Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht routinemäßig in die ePA schauen, sie entscheiden fallspezifisch, ob sie Einsicht nehmen. Denn die ePA ergänzt die Anamnese und Diagnostik, sie ersetzt sie nicht.
  • Ärzte und Psychotherapeuten befüllen die ePA mit Daten zur aktuellen Behandlung, sofern sie diese selbst erhoben haben, diese elektronisch vorliegen und der Patient nicht widersprochen hat.
  • Ärzte und Psychotherapeuten sollten nur das in die ePA einstellen, was medizinisch sinnvoll ist und was für einen mit- oder weiterbehandelnden Kollegen von Interesse sein könnte und sie heute schon übermitteln. Mit der ePA entstehen keine neuen Berichtspflichten.
  • Praxen informieren ihre Patienten, welche Daten sie einstellen und weisen darauf hin, dass sie auf Wunsch weitere Daten speichern können.
  • Bei hochsensiblen Daten – insbesondere bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen – gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten. Hier sind Praxen verpflichtet, die Patientinnen und Patienten auf ihr Recht zum Widerspruch hinzuweisen und einen etwaigen Widerspruch zu protokollieren. Bei genetischen Untersuchungen nach dem Gendiagnostikgesetz ist eine explizite Einwilligung des Patienten erforderlich, die schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen muss.
  • Alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten elektronisch verordnen, fließen automatisch in die Medikationsliste der ePA. Ärzte erhalten somit einen Überblick, welche Medikamente verordnet und in der Apotheke abgegeben wurden.

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