Elektronische Patientenakte (ePA)
Frau Dr. Schulz erwartet heute wieder viele Patienten in ihrer Sprechstunde. So auch Herrn Wagner. Er war schon öfter wegen seines Knieleidens da. Beim Blick ins PVS zeigt es Frau Schulz an, dass ihr Patient Zugang auf neue Dokumente in seiner elektronischen Patientenakte gewährt hat. Die ePA ist ein zentraler elektronischer Speicherort für medizinische Dokumente. Welche genau, das entscheidet der Patient selbst, z.B. Arztbriefe, Blutwerte oder Röntgenbilder. Aber auch der Notfalldatensatz oder der elektronische Medikationsplan. Weitere folgen in späteren Ausbaustufen, darunter der elektronische Impfpass und das Kinder-Untersuchungsheft. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen schon seit Anfang 2021 ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA bereitstellen. Die Praxen wiederum müssen ab Juli 2021 alle ePAs lesen und befüllen können. Praxen, die dazu nicht in der Lage sind, müssen mit einer Honorarkürzung rechnen, in Höhe von einem Prozent. Herr Wagner war mit seinen Knieproblemen bereits im Krankenhaus und beim Schmerzspezialisten. Alle Behandlungsdaten und seinen elektronischen Medikationsplan hat er in der ePA ablegen lassen. Zusätzlich hat er ältere Dokumente selbst hochgeladen sowie sein persönliches Schmerztagebuch. Damit kann Frau Schulz schnell sehen, was neu hinzugekommen ist, seit er das letzte Mal bei ihr war. Dafür hat Herr Wagner ihr Zugriff auf seine Patientenakte gegeben, über die ePA-App seiner Krankenkasse. Alternativ könnte er das auch in der Praxis erledigen. Dafür steckt er seine eGK ins Kartenlesegerät und tippt eine PIN ein, die er von der Krankenkasse erhalten hat. Damit eine Praxis auf die ePA zugreifen kann, muss sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Zudem benötigt sie ein Update auf den ePA-Konnektor sowie das ePA-Modul für ihr PVS und einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation. Für die technische Ausstattung erhält die Praxis Kostenpauschalen. Frau Schulz kann nun im ePA-Modul ihres PVS alle Dokumente sehen, die ihre Kolleginnen und Kollegen vorab in die ePA geladen haben und die Herr Wagner freigeschaltet hat. Am Ende der Sprechstunde verschreibt sie ihrem Patienten ein Medikament. Mit seiner Zustimmung, aktualisiert sie entsprechend den elektronischen Medikationsplan und speichert ihn in der ePA ab. Schon die Erstbefüllung der ePA konnte sie damals abrechnen. Für alle weiteren Praxis-Tätigkeiten in Zusammenhang mit der ePA erhält sie im Quartal einen Zuschlag. Von ihren Einträgen profitieren umgekehrt auch alle anderen Zugriffs-Berechtigten, beispielsweise Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken und in erster Linie natürlich ihr Patient, Herr Wagner.