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Elektronische Patientenakte

Smartphone mit Bild zur elektronischen Patientenakte wird von einer Hand in eine andere gereicht.

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist in vollem Gange: Software-Hersteller stellen seit 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das ePA-Modul bereit. Das Ausrollen kann laut gematik mehrere Wochen dauern. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA freiwillig mit aktuellen Befundberichten, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 1. Oktober 2025 ist die Nutzung für alle verpflichtend. Praxisteams sollten die Zeit nutzen, um sich mit der ePA vertraut zu machen und die Funktionen zu testen, sobald dies technisch möglich ist.

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Wissenswertes zur ePA

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ePA : So läuft es in der Praxis

Diese Daten kommen in die ePA

Grafik eines Ordners mit diversen Dokumenten aus dem eine Ärztin einen Briefumschlag zieht.

Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, künftig eine Reihe von Daten in die ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.

Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will, zum Beispiel den Medikationsplan oder Labordaten.

Medikationsliste

Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der elektronischen Patientenakte. Sie enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden. 

Die Daten fließen automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die elektronische Patientenakte (ePA) des Patienten. Ärztinnen und Ärzte müssen nur wie gewohnt ein eRezept ausstellen und signieren. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.

Die eML ist zusammen mit der ePA im Januar 2025 gestartet. Sie wird sich also nach und nach befüllen. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit eine zusätzliche Informationsquelle und sehen darüber hinaus, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde.

Die eML ist der erste Schritt auf dem Weg zum digital gestützten Medikationsprozess. In der nächsten Ausbaustufe der ePA – geplant für 2026 – sollen der Medikationsplan sowie Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit wie Körpergewicht oder Allergien in der ePA hinzukommen.

Diese Medikamente kommen in die eML

Die Medikationsliste enthält vor allem verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn diese müssen per eRezept verordnet werden. Eine Ausnahme sind Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen; diese gibt es weiterhin auf Papier.

Möglich, aber nicht verpflichtend sind eRezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.

Andere Medikamente wie Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) werden vorerst weiterhin auf Papier verordnet und fließen folglich nicht in die Medikationsliste.

Angaben zur Verordnung

Die eML soll Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst genauen Überblick zur Medikation eines Patienten geben. Dazu sind bestimmte Informationen wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke, Form und Dosierung oder auch das Datum der Verordnung sowie der Name der Praxis und des verordnenden Arztes nötig.

Nicht alle diese Angaben werden sofort und in jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Medikationsliste zu finden sein. Zudem wird die Liste zunächst standardmäßig als PDF-Dokument bereitgestellt. Einige PVS-Hersteller bieten bereits eine benutzerfreundlichere Version an: die Integration der Medikationsliste direkt in die Benutzeroberfläche des PVS. Damit würden Praxen auch Filterfunktionen zur Verfügung stehen und die Daten ließen sich für die eigene Behandlungsdokumentation bequem auslesen. Entsprechende Anforderungen an die eML hat die KBV zusammengefasst.

Widerspruchsmöglichkeit: Versicherte können der Liste ebenfalls widersprechen.

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Abrechnung und Vergütung

Technische Ausstattung und Finanzierung

Die PVS-Hersteller beginnen ab 29. April 2025 mit dem Rollout der ePA-Module. Laut gematik kann dieser Prozess mehrere Wochen dauern, sodass nicht alle Praxen sofort das Software-Update erhalten.

Das wird für die Nutzung der ePA benötigt:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Konnektor Stufe PTV4+ oder höher
  • PVS-Modul ePA 3.0 mit aktueller KOB-Zertifizierung

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über die monatliche TI-Pauschale, die Praxen seit Juli 2023 erhalten und deren Höhe von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs abhängt. Mit dieser Pauschale, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsversordnung festgelegt hat, sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die Telematikinfrastruktur entstehen. Um die Pauschale in voller Höhe zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie alle vorgegebenen Anwendungen wie eRezept, eAU und ePA erfüllen. Laut BMG drohen Praxen bezüglich der ePA bis Ende 2025 keine Sanktionen.

Zertifizierung der Software

Die PVS-Hersteller sind verpflichtet, für die ePA 3.0 ihre Software von der gematik zertifizieren zu lassen. Nur Systeme, die das Verfahren zur Konformitätsbewertung (KOB) erfolgreich durchlaufen haben, dürfen auch für die Abrechnung eingesetzt werden. Die KBV hat in Abstimmung mit dem BMG erreicht, dass Praxen bis Ende 2025 ihre Abrechnung auch mit einem PVS machen dürfen, das noch kein KOB-Zertifikat hat.

Informationen der gematik zur Konformitätsbewertung

Übersicht zur Auslieferung der ePA-Module

Praxen können in der Übersicht nachschauen, welche PVS-Hersteller ihre ePA-Module bereits ausgeliefert haben und ob eine Aktivierung der Software notwendig ist.

Die Angaben beruhen auf Auskünfte der Hersteller, die der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und die KBV befragt haben. Von nicht aufgeführten Firmen liegt noch keine Rückmeldung vor.

Stand: 7. August 2025

System Hersteller Auslieferung Aktivierung notwendig?
amasys Cerner Health Services Deutschland GmbH Februar 2025 Ja
apraxos Dr. Claudia Neumann 8. Juni 2025 Ja
APRIS APRIS Praxiscomputer GmbH April 2025 Nein
ARZT 2000 Schmidt Computersysteme September 2025 Ja
CGM ALBIS CompuGroup Medical Deutschland GmbH 4. April 2025 Nein
CGM M1 PRO CompuGroup Medical Deutschland GmbH 7. April 2025 Ja
CGM MEDISTAR CompuGroup Medical Deutschland GmbH 29. April 2025 Ja
CGM TURBOMED CompuGroup Medical Deutschland GmbH 17. April 2025 Ja
CLASSY RT KHP Kelm & Homberg Produktionsgesellschaft GmbH & Co.KG August 2025 Ja
DATA VITAL CompuGroup Medical Deutschland GmbH 3. April 2025 Ja
Doctorly Doctorly GmbH 30. September 2025 Nein
DS-WIN-PLUS (DS-WIN-MED) DAMPSOFT GmbH Mai 2025 Nein
DURIA Duria eG 29. April 2025 Nein
Duria2 Duria eG 29. April 2025 Nein
EL medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
Elefant HASOMED GmbH 29. April 2025 Nein
Epikur Epikur 1. Mai 2025 Nein
EVA Praxissoftware Abasoft EDV-Programme GmbH 1. Juli 2025 Nein
EVIDENT EVIDENT GmbH 18. Februar 2025 Nein
IFA-LION ifa systems AG 1. April 2025 Nein
ifaNX ifa systems AG 1. Oktober 2025 Noch unklar
IMedOne Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH April 2025 Ja
inSuite Doc Cirrus GmbH Die Auslieferung erfolgt aktuell gestaffelt im Rahmen individueller Einrichtungstermine bei Anfrage. Ein breiter Rollout ist vorgesehen, sobald ausreichend Praxiserfahrung vorliegt. Dies wird spätestens zur Pflichtnutzung (ab Oktober 2025) stattfinden. Ja
InterARZT InterData Praxiscomputer GmbH an alle Kunden bereits ausgerollt Nein
J-MED Haase, Dipl.-Ing. Silvia GbR August 2025 Ja
medatixx medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
medavis RIS medavis GmbH Januar 2025 Ja
Medi10 UfP Systemhaus GmbH Ende August 2025 Ja
Medical Office INDAMED EDV-Entwicklung und Vertrieb GmbH an alle Kunden bereits ausgerollt Nein
MEDICUS MEDNET Service für Ärzte AG 1. April 2025 Nein
MEDYS MEDYS GmbH Ende Juli 2025/ Anfang August 2025 Nein
NEXUS RIS NEXUS / CHILI GmbH September 2025 Ja
PegaMed PEGA Elektronik GmbH 29. April 2025 Nein
Praxis Programm MediSoftware Computersysteme für Ärzte 29. April 2025 Nein
principa SIEGELE Software GmbH 1. Mai 2025 Ja
Pro_Medico Neutz GmbH Systemhaus 1. Juni 2025 Ja
PROFIMED PRO MEDISOFT AG 5. Mai 2025 Nein
psychodat Ergosoft 16. Mai 2025 Nein
Psyprax Psyprax GmbH ab 3. Quartal 2025 Nein
psyx medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
QUINCY WIN Frey ADV GmbH an alle Kunden bereits ausgerollt Nein
S3-Win S3 Praxiscomputer GmbH / Maximilian Flender an alle Kunden bereits ausgerollt Ja
Smarty New Media Company GmbH & Co. KG 23. Mai 2025 Ja
T2med T2med GmbH & Co. KG an alle Kunden bereits ausgerollt Nein
tomedo Zollsoft GmbH an alle Kunden bereits ausgerollt Ja
UNISOLO®-POESY UNISOLO® GmbH erste Hälfte 3. Quartal 2025 Nein
WIN-RADIOLOG medigration GmbH Juni 2025 Ja
x.comfort medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
x.concept medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
x.isynet / x.vianova medatixx GmbH & Co. KG 29. April 2025 Ja
Z1 CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH März 2025 Nein

Kontakt für PVS-Hersteller: Möchten Sie als PVS-Hersteller noch in die Liste aufgenommen werden oder eine Information korrigieren lassen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten

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Fortbildung zur ePA 3.0

Mit einem Fortbildungsangebot unterstützt die KBV Praxen dabei, sich auf die ePA vorzubereiten. Dabei geht es vor allem um medizinische, rechtliche und technische Aspekte.

Die Fortbildung mit 10 Multiple-Choice-Fragen steht im Fortbildungsportal zur Verfügung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Ärzte und Psychotherapeuten 6 Fortbildungspunkte.

Zur Themenseite Fortbildungsportal

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