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Elektronische Patientenakte

Smartphone mit Bild zur elektronischen Patientenakte wird von einer Hand in eine andere gereicht.

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist nahezu abgeschlossen: Software-Hersteller haben inzwischen fast allen Praxen das ePA-Modul bereitgestellt. Ärzte und Psychotherapeuten sind zur Nutzung der ePA verpflichtet, das heißt, sie müssen sie mit aktuellen Befundberichten, Arztbriefen und Laborwerten befüllen. 

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Wissenswertes zur ePA

Diese Daten kommen in die ePA

Grafik eines Ordners mit diversen Dokumenten aus dem eine Ärztin einen Briefumschlag zieht.

Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Daten in die ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.

Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will, zum Beispiel den Medikationsplan oder Labordaten.

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ePA : So läuft es in der Praxis

Medikationsliste

Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der elektronischen Patientenakte. Sie enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden. 

Die Daten fließen automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die elektronische Patientenakte (ePA) des Patienten. Ärztinnen und Ärzte müssen nur wie gewohnt ein eRezept ausstellen und signieren. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.

Die eML ist zusammen mit der ePA im Januar 2025 gestartet und füllt sich seitdem. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit eine zusätzliche Informationsquelle und sehen darüber hinaus, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde.

Die eML ist der erste Schritt auf dem Weg zum digital gestützten Medikationsprozess. In der nächsten Ausbaustufe der ePA – geplant für 2026 – sollen der Medikationsplan sowie Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit wie Körpergewicht oder Allergien in der ePA hinzukommen.

Diese Medikamente kommen in die eML

Die Medikationsliste enthält vor allem verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn diese müssen per eRezept verordnet werden. Eine Ausnahme sind Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen; diese gibt es weiterhin auf Papier.

Möglich, aber nicht verpflichtend sind eRezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.

Andere Medikamente wie Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) werden vorerst weiterhin auf Papier verordnet und fließen folglich nicht in die Medikationsliste.

Angaben zur Verordnung

Die eML soll Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst genauen Überblick zur Medikation eines Patienten geben. Dazu sind bestimmte Informationen wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke, Form und Dosierung oder auch das Datum der Verordnung sowie der Name der Praxis und des verordnenden Arztes nötig.

Nicht alle diese Angaben werden sofort und in jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Medikationsliste zu finden sein. Zudem wird die Liste zunächst standardmäßig als PDF-Dokument bereitgestellt. Einige PVS-Hersteller bieten bereits eine benutzerfreundlichere Version an: die Integration der Medikationsliste direkt in die Benutzeroberfläche des PVS. Damit würden Praxen auch Filterfunktionen zur Verfügung stehen und die Daten ließen sich für die eigene Behandlungsdokumentation bequem auslesen. Entsprechende Anforderungen an die eML hat die KBV zusammengefasst.

Widerspruchsmöglichkeit: Versicherte können der Liste ebenfalls widersprechen.

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Abrechnung und Vergütung

Technische Ausstattung und Finanzierung

Die PVS-Hersteller haben Ende April 2025 mit dem Rollout der ePA-Module begonnen. Inzwischen hat ein Großteil der Praxen das Software-Update erhalten.

Das wird für die Nutzung der ePA benötigt:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Konnektor Stufe PTV4+ oder höher
  • PVS-Modul ePA 3.0 mit aktueller KOB-Zertifizierung

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über die monatliche TI-Pauschale, die Praxen seit Juli 2023 erhalten und deren Höhe von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs abhängt. Mit dieser Pauschale, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsversordnung festgelegt hat, sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die Telematikinfrastruktur entstehen. Um die Pauschale in voller Höhe zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie alle vorgegebenen Anwendungen wie eRezept, eAU und ePA erfüllen. Laut BMG sind die ePA-Sanktionen bis 1. Oktober 2025 ausgesetzt. 

Zertifizierung der Software

Die PVS-Hersteller sind verpflichtet, für die ePA 3.0 ihre Software von der gematik zertifizieren zu lassen. Nur Systeme, die das Verfahren zur Konformitätsbewertung (KOB) erfolgreich durchlaufen haben, dürfen auch für die Abrechnung eingesetzt werden. Die KBV hat in Abstimmung mit dem BMG erreicht, dass Praxen bis Ende 2025 ihre Abrechnung auch mit einem PVS machen dürfen, das noch kein KOB-Zertifikat hat.

Informationen der gematik zur Konformitätsbewertung

Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten

  • Datum:
  • , Dauer: 01 Stunden 13 Minuten 31 Sekunden
Fortbildung zur ePA

Mit einem Fortbildungsangebot unterstützt die KBV Praxen dabei, sich auf die ePA vorzubereiten. Dabei geht es vor allem um medizinische, rechtliche und technische Aspekte.

Die Fortbildung mit 10 Multiple-Choice-Fragen steht im Fortbildungsportal zur Verfügung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Ärzte und Psychotherapeuten 6 Fortbildungspunkte.

Zur Themenseite Fortbildungsportal

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Informationen für Praxen

Zur Information der Patientinnen und Patienten

PraxisNachrichten-Serie zur ePA

Rechtsgrundlagen

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