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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

ePA startet bundesweit

Bundesweiter Rollout der ePA hat begonnen - KBV stellt Starterpaket für Praxen bereit

30.04.2025 - Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte hat begonnen. Softwarehersteller statten seit Dienstag Praxen, Krankenhäuser und Apotheken mit den nötigen Softwaremodulen aus. Für Ärzte und Psychotherapeuten ist die Nutzung der ePA zunächst freiwillig, bevor die Nutzung ab Oktober Pflicht wird.

Der stufenweise Rollout sei der richtige Weg, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Videointerview. Dafür hätten sich die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen eingesetzt. Praxen könnten die elektronische Patientenakte (ePA) zunächst freiwillig nutzen, die Technik testen und erproben, wie sie die ePA am besten in den Praxisalltag integrieren. „Das braucht einfach Zeit“, sagte sie.

Steiner: Zeit für Nachbesserungen nutzen

Steiner rät Praxen, mit ihren Softwareherstellern in den Austausch zu treten und den Firmen sowie der gematik Feedback zu ihren Erfahrungen im Umgang mit dem ePA-Modul zu geben. Die Phase bis Oktober müsse dazu genutzt werden, Verbesserung an der Technik und Funktionalität der ePA einzuarbeiten.

Ein Großteil der Hersteller hatte vorige Woche angekündigt, die Praxen zügig ausstatten zu wollen. Laut gematik kann der Prozess, bis alle Praxen ein ePA-Modul haben, mehrere Wochen dauern.

In dem Videointerview weist Steiner nochmals auf zwei Richtlinien hin, mit denen die KBV in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium kurz vor ePA-Start zwei wichtige Punkte klären konnte. Dabei geht es zum einen um die drohenden Sanktionen, die die KBV für dieses Jahr abwenden konnte (siehe Infokasten zur KOB-Zertifizierung) und um die Befüllung der ePA von unter 15-Jährigen. Letztere ist nach der Richtlinie nicht verpflichtend, sofern relevante therapeutische Gründe dagegensprechen oder es gewichtige Anhaltspunkte gibt, dass das Kindeswohl gefährdet ist.

Starterpaket mit Infomaterialien für Praxen

Zur Einführung der elektronischen Patientenakte stellt die KBV online ein Starterpaket für Praxen bereit. Teil des Pakets sind unter anderem ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer.

Das Serviceheft fasst alle Informationen rund um die ePA kompakt und übersichtlich zusammen – von der Einsichtnahme bis zum Befüllen der Akte. Fragen zur Informations- und Dokumentationspflicht werden ebenso beantwortet wie Fragen zu rechtlichen Aspekten und den Widerspruchsmöglichkeiten von Versicherten. Ergänzend zum Serviceheft gibt es ein Schaubild zur ePA sowie ein Infoblatt, das alle wichtigen Punkte zur Nutzung der digitalen Akte im Praxisalltag zusammenfasst.

Informationen für das Wartezimmer

Für die Information ihrer Patienten bietet die KBV den Praxen eine Patienteninformation und mehrere Poster zum Ausdrucken an. So können Praxen, die die ePA noch nicht befüllen, mit einem Aushang darauf hinweisen – ebenso, wenn sie die ePA bereits nutzen. Alle Materialien enthalten einen Hinweis (mit QR-Code), dass bei Fragen rund um die ePA die Krankenkassen weiterhelfen.

Ein weiteres Poster führt auf, welche Dokumente und Daten Praxen einstellen müssen und dass Patienten bei sensiblen Daten das Recht zum Widerspruch haben. Denn Praxen sind verpflichtet, ihre Patienten darüber zu informieren – mündlich oder per Aushang.

Alle Materialien stehen auf der Internetseite der KBV bereit. Dort finden Interessenten weitere Informationen zur ePA, unter anderem zahlreiche Fragen und Antworten sowie kurze Videos, die ausgewählte Aspekte in wenigen Sekunden erläutern.

Online-Fortbildung zur ePA

Die KBV bietet außerdem eine Online-Fortbildung an. In einem Lernvideo stellen drei Experten die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technischer Sicht vor. Die Fortbildung steht im Fortbildungsportal der KBV bereit (das Lernvideo zusätzlich auf der Themenseite) und ist mit sechs CME-Punkten zertifiziert.

Für Ihre Praxis

Zur Information der Patienten

KOB-Zertifizierung der Software

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) sind verpflichtet, für die ePA 3.0 ihre Software von der gematik zertifizieren zu lassen. Nur Systeme, die das Verfahren zur Konformitätsbewertung (KOB) erfolgreich durchlaufen haben, dürfen auch für die Abrechnung eingesetzt werden. Die KBV hat in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium erreicht, dass Praxen bis Ende 2025 ihre Abrechnung auch mit einem PVS machen dürfen, das noch kein KOB-Zertifikat hat.

Richtlinie der KBV zur Nutzung des PVS
Ausnahmen und weitere Informationen zur Konformitätsbewertung

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