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KBV und Kassen setzen deutliche Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs durch - Weitere Entscheidung Mitte des Jahres erwartet

30.04.2025 - Die Arbeiten an der Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs gehen voran. Auf Initiative von KBV und GKV-Spitzenverband hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss am Montag eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen.

Der Beschluss umfasst rund 100 neue OPS-Kodes. Neu sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen. Bei Leistungen der Hernienchirurgie kommen beispielsweise weitere OPS-Kodes hinzu (siehe Infokasten). Dabei umfasst der Leistungskatalog auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Belegungstagen. Dies ist durch den Ausschuss festgelegt worden, um die für das Jahr 2026 gesetzlich vorgeschriebene Fallzahl in Höhe von einer Million zu erreichen.

Die Entscheidung fiel im ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss (ergEBA), da sich die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht auf eine Katalogerweiterung einigen konnten. Es konnte mit der DKG kein Konsens zu den Auswahlkriterien erzielt werden.

Laut Gesetz haben die drei Vertragsparteien jährlich bis zum 31. März den Hybrid-DRG-Katalog zu überprüfen und um Leistungen zu erweitern. Die Auswahl der OPS-Kodes hat dabei so zu erfolgen, dass in 2026 mindestens eine Million Fälle erfasst werden, die noch vollstationär versorgt werden. Mit dem von KBV und GKV-Spitzenverband vorgelegten und nun verabschiedeten Beschlussentwurf wird die vorgegebene Fallzahl mehr als erreicht.

Katalog wird nochmals geprüft

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Institut des Bewertungsausschusses werden jetzt im nächsten Schritt Hybrid-DRG zu den ausgewählten OPS-Kodes kalkulieren. Auch das schreibt das Gesetz vor. Anders als im Vorjahr ermöglicht der jetzt gefasste Beschluss, dass KBV, GKV-Spitzenverband und DKG den Leistungskatalog prüfen und bei Bedarf anpassen oder adäquate Vergütungsregelungen ergänzen.

Auf diese Weise soll zum Beispiel verhindert werden, dass wie in vorigen Jahren Leistungen im Katalog enthalten sind, deren Sachkosten, die bei dem Eingriff entstehen, mit der Fallpauschale nicht ausreichend gedeckt sind.

Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V soll das ambulante Operieren in Deutschland vorangebracht werden. Dabei geht es vor allem um Eingriffe, die im internationalen Vergleich noch zu oft stationär erfolgen, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten.

Hybrid-DRG-Katalog 2026: Die neuen Leistungsbereiche

Der Beschluss sieht neben dem bereits bekannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog ergänzende OPS-Kodes vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
  • Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
  • Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
  • Laparoskopische Appendektomie
  • Hernienchirurgie
  • Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
  • Frakturrepositionen

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