Digital und nah: KBV legt Positionen zur Digitalisierung vor
28.05.2025 - Positionen und Anforderungen für eine weitere Digitalisierung in der ambulanten Versorgung hat die Vertreterversammlung der KBV beschlossen. Zu den Kernforderungen gehören eine stabile Telematikinfrastruktur, benutzerfreundliche Anwendungen und ein Förderprogramm, damit Praxen in moderne Informationstechnologien investieren können.
Die ambulante Versorgung mit ihren rund 99.000 Praxen sei der mit Abstand am stärksten digitalisierte Bereich im Gesundheitswesen, heißt es in dem Positionspapier „Digital und nah“. KBV und Kassenärztliche Vereinigungen hätten den Anspruch, gemeinsam mit den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen und aktiv mitzugestalten.
Noch fehlten an vielen Stellen innovative Technologien, die die Versorgung wirklich unterstützten und entlasteten. Nicht selten würden den Praxen digitale Anwendungen per Gesetz und unter Sanktionsandrohung „verordnet“. Hinzu käme ein erheblicher Investitionsstau. Aber auch der schleppende Netzausbau in Deutschland belaste die Praxen.
Steiner: Wir haben klare Zielvorstellungen
„Für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung haben wir klare Zielvorstellungen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner am Montag vor der Vertreterversammlung. So müssten digitale Verordnungen zukünftig alle Bereiche verordneter Leistungen umfassen. Telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden, Telekonsile und Telemonitoring sollten als wertvolle Ergänzung der Behandlung in der Praxis ausgebaut werden – ebenso die sichere digitale Kommunikation, zum Beispiel mit den Krankenhäusern.
Neue Möglichkeiten böte auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Entsprechende Produkte würden mehr und mehr in Praxen zum Einsatz kommen, konstatierte Steiner. Zur Unterstützung der Ärzte und Psychotherapeuten hat die KBV aktuell Hinweise zum Einsatz von KI in der Praxis veröffentlicht (siehe „Mehr zum Thema“).
Kernforderungen zum Ausbau der Digitalisierung
Um die Ziele zu erreichen, seien bestimmte Anforderungen erforderlich, betonte Steiner. Zu den Kernforderungen gehört demnach ein finanzielles Förderprogramm in Form eines Praxiszukunftsgesetzes. Es schaffe die Voraussetzungen, dass Praxen in moderne Informationstechnologien investieren und bei Bedarf zu einem innovativen Praxisverwaltungssystem wechseln könnten.
Der weitere Digitalisierungsprozess müsse zudem mit gezielten Anreizen statt Sanktionen vorangetrieben werden. Sanktionen beim Honorar und Kürzungen bei der TI-Pauschale seien abzuschaffen. Damit sich die Praxen nicht nur untereinander digital vernetzen könnten, müsse die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesundheit und Pflege schnellstens vorangetrieben werden.