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Stand 15.09.2020

Veranstaltungen

26. Anbietermeeting der KBV

15. September 2020

Thematischer Schwerpunkt in diesem Jahr: Der Entwicklungs- und Verhandlungsstand der unterschiedlichen Digitalisierungsbereiche wie eAU, Telematikinfrastruktur und der KIM-Dienst kv.dox.

Corona-bedingt fand das diesjährige Anbietermeeting der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstmalig rein digital statt. Dem Interesse an der Veranstaltung tat das aber keinen Abbruch. Im Gegenteil: Mehr als 225 Teilnehmer nahmen an der Videokonferenz teil und damit noch einmal deutlich mehr als im Vorjahr – darunter Anbieter KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter für das Sichere Netz der KVen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Kriedel: „Digitalisierung ist gekommen um zu bleiben!“

Zum Auftakt des Anbietermeetings sprach Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, über die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Rolle der KBV. Generell gehe es nicht um das „Ob“, sondern das „Wie“ der Digitalisierung. So sei die KBV der Auffassung, dass Leistungen entweder als digitale oder als physische Lösung bereitgestellt werden sollten. Hybrid-Lösungen seien dagegen kontraproduktiv und sorgten für unnötigen Mehraufwand und Frust auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte. Diese hätten ein verständliches Interesse an der Sinnhaftigkeit digitaler Lösungen, einer angemessenen Finanzierung und realistischen Zeitrahmen. Dementsprechend sei zwischen allen Beteiligten ein ehrlicher Austausch auf Augenhöhe notwendig, so Kriedel.

Die ersten MIOs sind da

Über Medizinische Informationsobjekte (MIO) referierte im Anschluss Bernd Greve, Dezernent für Telematik und IT in der Versorgung. Nachdem man letztjährig bereits über die Standardisierungskompetenz der KBV im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) berichtet habe, könne man nun erste Ergebnisse vorweisen, so Greve. Mit den MIOs Impfpass und Zahnbonusheft stünden bereits zwei der vier gesetzlich vorgesehenen MIOs für die Integration in die elektronische Patientenakte (ePA) bereit. Die MIOs Mutterpass und U-Heft befänden sich derzeit in der Kommentierungsphase, an der sich zahlreiche Nutzer konstruktiv beteiligten. Planungen für weitere MIOs wie den Entlassbrief und Pflege-Informationen seien bereits im Gange.

Gibis: „Mehrwert für Praxen und Patienten muss gegeben sein!“

Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer unter anderem Einblicke in den ePA-Zeitplan, das gematik-Fachportal für Softwarehersteller sowie den aktuellen Stand bezüglich eVerordnungen. Zu letzterem berichtete Dr. Bernhard Gibis, Dezernent für Versorgungsmanagement: An Beispielen wie der Soziotherapie zeigte er die Digitalisierung sonstiger verordnungsfähiger Leistungen exemplarisch auf. Durch die Entwicklung ausdruckbarer Stylesheets könne man beispielsweise die bisherigen Formulare ersetzen, die bisher in den Praxen gelagert und gegebenenfalls nachbestellt werden müssten. So spare man nicht nur Platz und Papier, sondern auch Arbeitszeit.

Ferner ging es in den Vorträgen um die Themen eAU, eRezept, den KBV-eigenen KIM-Dienst kv.dox und die IT-Sicherheitsrichtlinie. Damit gab es für die Teilnehmer auch in diesem Jahr wieder ein breites Themenangebot. Dieses würdigten sie mit zahlreichen Nachfragen und Diskussionsbeiträgen im (Video)Chat.

Wir würden uns freuen, Sie auch auf dem nächsten Anbietermeeting wieder begrüßen zu dürfen – ob digital oder vor Ort.

 

Dokumente zum Download

Während des Anbietermeetings wurden der gematik zwei Fragen gestellt, die nicht während der Sitzung beantwortet werden konnten. Die entsprechenden Fragen und Antworten sind nachfolgend aufgelistet:

1.    Frage an die gematik : Gemäß PDSG-E erhalten Versicherte auf die ePA und das eRezept nur dann Zugriff, wenn sie von ihrer Kasse eine PIN zur eGK erhalten haben bzw. wenn eine nachträgliche, sichere Identifikation stattgefunden hat. Was ist hierzu bekannt, d.h. wie sehen die konkreten Planungen / Schritte der Kassen aus?

Antwort: Für die Planungen zur Bereitstellung von NFC-fähigen eGKs und dem Versand der PIN- und PUK-Briefe sind die Kassen verantwortlich. Die gematik hat in diesem Feld keine Regelungshoheit.

2.    Frage an die gematik: Wenn wir schon bei Identifikation sind – eine Folgefrage: wie ist die Authentifizierung ohne eGK z.B. für Vertreter vorgesehen?

Antwort: Die Authentisierung ohne eGK ist als Zwei-Faktor-Authentisierung gedacht, als sog. alternative Versichertenidentität (al.vi). Der Vertreter muss diese alternative Versichertenidentität bei seiner Kasse beantragen und dort beziehen. Ein Vertreter kann sich dann über seine eigene eGK ausweisen oder dies über al.vi tun.