Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung
Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung für Schwangere, ein neues Laserverfahren zur Behandlung von Augenerkrankungen mit dem Voranschreiten des medizinischen Fortschritts steigen auch die Möglichkeiten in der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen. Doch welche Innovationen helfen den Patienten wirklich und sollten deshalb allen gesetzlichen Krankenversicherten angeboten werden? In Deutschland entscheidet darüber der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er prüft, ob es sich um eine echte Innovation handelt.
Der Anstoß für die Aufnahme einer Innovation in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung kommt dabei nicht selten aus der Praxis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet deshalb für Ärzte, Psychotherapeuten sowie Berufsverbände einen Innovationsservice an. Dabei erfolgt eine Art Vorprüfung: Die KBV prüft, ob eine Behandlungs- oder Untersuchungsmethode geeignet ist, in den Leistungskatalog aufgenommen zu werden. Bei positivem Votum bringt sie die Leistung zur Beratung in den G-BA ein. Der Service ist für die Ärzte und Psychotherapeuten kostenfrei und vertraulich.
Als Vertretung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten hat die KBV ein großes Interesse daran, Innovationen zur Verbesserung der Patientenversorgung möglichst zügig im G-BA zu beraten. Ziel des Innovationsservices der KBV ist es also, schnellstmöglich alle relevanten Informationen über medizinische Innovationen zu erhalten, um einschätzen zu können, ob diese für die vertragsärztliche Versorgung in Betracht kommen. Damit kann die KBV deutlich schneller einen Beratungsantrag für diese medizinische Innovation im G-BA stellen und somit die Patientenversorgung verbessern.
Der KBV-Innovationsservice richtet sich an Ärzte, Psychotherapeuten sowie ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände, die Kenntnis von medizinischen Innovationen haben (oder diese bereits anwenden) und deren Einführung in die vertragsärztliche Versorgung befürworten. Seit Januar 2012 richtet sich der KBV-Innovationsservice nicht mehr an Medizinproduktehersteller und andere Unternehmen. Diese haben seitdem die Möglichkeit, direkt einen Beratungsantrag im G-BA zu stellen.
| Broschüre | Datum | Datei | |
|---|---|---|---|
| Innovationsservice der KBV | 06.2012 | ||
| Muster-Vertrag | 06.2012 | ||
| Muster-Erklärung | 06.2012 | ||
| Checkliste 5.0 zur Einreichung von Unterlagen | 01.2012 | ||
| Poster (englisch) | Datum | Datei | |
|---|---|---|---|
| KBV-innovation service | 07.04.2008 | ||

