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Stand 20.01.2023

Innovationsservice und Wege in die Versorgung

Wege medizinischer Innovationen in die Versorgung

Ein neuer Labortest soll helfen, die Prognose einer Tumorerkrankung besser einzuschätzen und Patientinnen und Patienten vor einer belastenden Chemotherapie bewahren. Mit einem implantierbaren Sensor sollen Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz überwacht und Verschlechterungen im Krankheitsverlauf frühzeitiger erkennbar werden. Doch unter welchen Bedingungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solche innovativen medizinischen Leistungen? Wann können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Leistungen zulasten der Krankenkassen abrechnen?

Bestimmte medizinische Innovationen dürfen erst zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn in einem Bewertungsverfahren der Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wurden. Diese Bewertung führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch. Er betrachtet dafür die für die Innovation vorliegenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin. 

Der Innovationsservice – ein Angebot für Ärzte und Psychotherapeuten

Der Anstoß für die Aufnahme einer Innovation in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nicht selten aus der Praxis. Die KBV bietet deshalb für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Berufsverbände, die eine neue ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung etablieren wollen, einen Beratungsservice an. 

Dabei erfolgt eine Art Vorprüfung: Die KBV prüft, ob eine Behandlungs- oder Untersuchungsmethode geeignet ist, in den Leistungskatalog aufgenommen zu werden. Bei positivem Votum bringt sie die Leistung zur Beratung in den G-BA ein. Der Service ist für die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kostenfrei und vertraulich.

Mit dem Innovationsservice will die KBV dafür sorgen, dass medizinischer Fortschritt trotz des aufwändigen Prüfverfahrens früher als bisher Kassenleistung wird. Das bundesweit einmalige Angebot richtet sich an Ärzte, Psychotherapeuten sowie deren Berufsverbände.