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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Zur Konsultation: VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression im Internet

21.04.2022 - Eine überarbeitete Version der Nationalen VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression steht bis zum 19. Mai zur öffentlichen Konsultation im Internet. Fachkreise und Interessierte haben die Möglichkeit, den Text kritisch zu begutachten und zu kommentieren.

Die aktualisierte Version 3.0 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression legt einen Schwerpunkt auf die Darstellung des Versorgungssystems und auf Empfehlungen zur besseren Koordination aller Leistungen bei der Therapie von Menschen mit Depressionen.

Neu: Inhalte zu Internet-Anwendungen

Neben dem Schnittstellenmanagement wurden auch die Inhalte zur Diagnostik und Therapie depressiver Störungen geprüft und aktualisiert. Die Struktur der Leitlinie wurde grundlegend überarbeitet und orientiert sich nun an den Behandlungs- beziehungsweise Erkrankungsphasen sowie dem Schweregrad der Depression. Neu hinzugekommen sind unter anderem Inhalte zu Internet-Anwendungen sowie zu komplexen Versorgungsformen wie Disease-Management-Programmen.

Nationale VersorgungsLeitlinien

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, KBV und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Erstellt werden die Publikationen vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin. Auf Basis aktueller Studien gibt die NVL Empfehlungen zu Untersuchungen und zu Behandlungen der Erkrankung. Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des NVL-Programms.

So geben Sie Ihren Kommentar ab

Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare zu den überarbeiteten Kapiteln bis einschließlich 19. Mai abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail gesendet werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Autorengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet.

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