Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Zur Konsultation: VersorgungsLeitlinie Hypertonie im Internet

08.12.2022 - Die erste Version der Nationalen VersorgungsLeitlinie Hypertonie steht bis zum 12. Januar zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Fachkreise und Interessierte haben die Möglichkeit, den Text kritisch zu kommentieren.

Mit der Versorgungsleitlinie Hypertonie liegen nun nach einem dreijährigen Bearbeitungsprozess, Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Menschen mit einer arteriellen Hypertonie beziehungsweise des Verdachts darauf vor. Damit wird der aktuelle Wissensstand zusammengefasst.  

Angesichts der hohen Prävalenz und Inzidenz der arteriellen Hypertonie sowie der großen Variationsbreite in der Versorgungsqualität gilt es die Therapie der Betroffenen zu optimieren. Dazu gehören verlässliche Definitionen des Notwendigen und Angemessenen in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation – basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand.

Vereinbarung von individuellen Therapiezielen

Eines der Ziele ist dabei die Stärkung der patientenzentrierten Versorgung durch verbesserte Kommunikation zwischen Behandelnden und Erkrankten, gemeinsame Vereinbarung von individuellen Therapiezielen sowie die Förderung der Therapieadhärenz.

Weitere Ziele sind unter anderem die Verbesserung der Implementierung der nichtmedikamentösen Therapie als Basis der Langzeitversorgung sowie die Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Professionen und Sektoren.

Nationale VersorgungsLeitlinien

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, KBV und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Erstellt werden die Publikationen vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin. Auf Basis aktueller Studien gibt die NVL Empfehlungen zu Untersuchungen und zu Behandlungen der Erkrankung. Das öffentliche Konsultationsverfahren ist ein Qualitätsmerkmal des NVL-Programms.

So geben Sie Ihren Kommentar ab

Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare zu den überarbeiteten Kapiteln bis zum 12. Januar abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail gesendet werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Autorengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten