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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel werden ausgesetzt

12.01.2023 - Die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel für Kinder mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol werden ab 1. Februar für drei Monate ausgesetzt. Das hat der GKV-Spitzenverband beschlossen. Unter die Regelung fallen auch Antibiotika für Kinder, die als Zäpfchen oder in flüssiger Darreichungsform vorliegen.

Die Krankenkassen reagieren mit dem Beschluss auf die aktuellen Versorgungsengpässe bei bestimmten Kinderarzneimitteln: „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann“. Eine nachhaltige Lösung sei dies allerdings nicht, wie der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung mitteilt. 

Die Aussetzung der Festbeträge vom 1. Februar bis 30. April betrifft insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus 10 Festbetragsgruppen, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Die Krankenkassen zahlen in dieser Zeit die vom Hersteller aufgerufenen höheren Preise, die über den Festbeträgen liegen. Eine Übersicht mit allen Arzneimitteln stellt der GKV-Spitzenverband bereit.

Die höheren Medikamentenpreise infolge der Aussetzung der Festbeträge dürfen nicht das Regressrisiko der Ärzte erhöhen. Die KBV will deshalb mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren, dass die Mehrkosten im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Praxisbesonderheiten abgezogen werden (die PraxisNachrichten werden berichten).

Lauterbach kündigt neues Arzneimittelgesetz an

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte den GKV-Spitzenverband Ende des letzten Jahres aufgefordert, bestimmte Festbeträge für Kinderarzneimittel umgehend zu überprüfen und anzupassen beziehungsweise vorzugsweise aufzuheben. Zugleich kündigte er ein Arzneimittelgesetz an, mit dem er Produktions- und Lieferprobleme angehen will. Der Gesetzentwurf soll in Kürze vorliegen.

Mit dem geplanten Gesetz soll auch der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr Kompetenzen im Umgang mit und zur Vorbeugung von Versorgungsengpässen erhalten. Seine Aufgabe ist es, die Versorgungslage mit Arzneimitteln kontinuierlich zu beobachten und bei Bedarf mögliche Therapiealternativen und Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation herauszugeben. Mitglieder des Gremiums sind Vertreter mehrerer Verbände, Organisationen und Behörden, so auch der KBV.

Empfehlungen zur Abmilderung der Versorgungsengpässe

Zur Abmilderung der aktuellen Versorgungsprobleme bei Kinderarzneimitteln hat der Beirat Empfehlungen herausgegeben. Ärztinnen und Ärzte finden diese sowie weitere Informationen zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Fiebersäften und Antibiotika für Kinder auf der Internetseite des BfArM.

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